Archiv der Kategorie: Wissenschaft

Neue Rechtsprechung zur Promotion

1. Gewerbliche Promotionsberatung kann zum Ausschluss vom Promotionsverfahren führen

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 2 KN 906/06) verkündet, dass die Inanspruchnahme einer gewerblichen Promotionsberatung von der Promotionsordnung ausgeschlossen werden darf. Die “Beratung” bestand darin, dass für eine Zahlung von ca. 20.000 € der Kontakt zu einem Doktorvater vermittelt wurde, der mittlerweile nicht mehr an der Universität tätig ist.

Interessanterweise hat das Gericht seine Entscheidung darauf gestützt, dass die Zahlung einer so hohen Geldsumme im Verhältnis zur Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehe und sich die Kläger daher einem “Verdacht der wissenschaftlichen Unredlichkeit” aussetzten. Dies hätten die Kläger auch schon zu Beginn ihrer Promotion gewusst, da Promotionsberatung stets in einer rechtlichen Grauzone agiere.

Wie das Gericht einen Fall entscheiden würde, in dem die Promotionsberatung in tatsächlicher Beratung (z.B. in der Themenfindung, während des Schreibprozesses etc.) zu realistischen Preisen (z.B. Stundenhonorare) stattfindet, kann nur gemutmaßt werden. Allen Promovierenden kann allerdings nur geraten werden, vor der Inanspruchnahme gewerblicher Promotionsberatung einen Blick in die jeweilige Promotionsordnung zu werfen und ggf. das Gespräch mit dem Betreuer der Arbeit bzw. der Fakultät zu suchen.

Link zur Entscheidung: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020060009062%20KN

2. Führen ausländischer Hochschulgrade

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil (Az. 12 O 284/06) entschieden, dass der slowakische Titel “doktor práv” (Abkürzung “JUDr.”), der an der Comenius-Universität Bratislava erworben wird, nicht dem in Deutschland üblichen Dr.-Titel entspricht. Deshalb darf der in Bratislava erworbene Titel nur in der Originialform “JUDr.” und nicht als “Dr.” geführt werden. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen im vom Landgericht Düsseldorf entschiedenen Fall Ordnungsgelder bis zu 250.000 € bzw. sechs Monate Ordnungshaft, weil der Dr.-Titel im geschäftlichen Verkehr geführt wurde. Ebenso hat das Landgericht Halle in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Az. 4 O 1313/09) entschieden.

Link zum Urteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2009/12_O_284_06urteil20090218.html

Bachelorette

Hohl wie Brot, aber immerhin von Spiegel Online interviewt.

Ich habe selten ein Interview gelesen, bei dem ich fast jeder einzelnen Aussage widersprechen möchte. Aber keine Angst, das tue ich an dieser Stelle nicht, sonst würde das ein sehr langer Blogartikel. Stattdessen sei mir nur der Hinweis auf Verena Haase gestattet, die sich am Ende der Ausbildung zur Medieninformatik-Bachelorette befindet (ich sage dazu bewusst nicht Studium) und bei Spiegel Online ihre Bachelor-Ausbildung über den grünen Klee lobt – denn da geht es schließlich zielstrebig voran, da wird auch mal zehn Stunden durchgearbeitet und nicht nur gefeiert wie bei den Diplom- und Staatsexamensabschlüssen.

Derart geballter Unsinn kommt also am Ende einer verschulten Schmalspurausbildung heraus. Und Frau Haase wundert sich noch ernsthaft darüber, dass am Ende die Diplomanden die Jobs bekommen.

Wissenschaftlich ungenügend

Wie man seine Doktorarbeit auf keinen Fall schreiben sollte, zeigt die Rezension von Holm Putzke in der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 2009, S. 177-187. An der Arbeit von Schneider über “Die männliche Beschneidung (Zirkumzision) Minderjähriger” (handelt es sich nicht eigentlich um die Beschneidung männlicher Minderjähriger?) bleibt jedenfalls kein gutes Haar. Putzke findet nicht nur Formfehler in Hülle und Fülle, sondern auch massive inhaltliche Defizitie.

Diejenigen, die zur Zeit noch promovieren, werden durch das Schlusswort Putzkes ein wenig beruhigt:

“Wohlgemerkt: Niemand ist gefeit davor, Fehler zu machen – sie finden sich nahezu in jeder Arbeit. Und kein redlicher Rezensent wird sich an verstreuten Formatierungs- oder Rechtschreibfehlern ergötzen. Aber Schneider hat die Toleranzgrenze allzu weit überschritten.”

Neuerscheinung: Transsexualität und Intersexualität

Aus wieder einmal gegebenem Anlass darf ich auf den lesenswerten Band “Transsexualität und Intersexualität. Medizinische, ethische, soziale und juristische Aspekte” aufmerksam machen, der von Dominik Groß, Christiane Neuschaefer-Rube und Jan Steinmetzer herausgegeben wurde. Der Band geht auf eine interdisziplinäre Tagung des Universitätsklinikums Aachen aus dem Jahre 2007 zurück, die im Rahmen des START-Projekts “Medizinethische Aspekte in der Behandlung Transsexueller” stattfand. Hervorzuheben ist besonders, dass neben den im Untertitel genannten Aspekten u.a. auch chirurgische, phoniatrische und logopädische Aspekte der Transsexualität behandelt werden.

Mal wieder ein Aufsatz

Aus gegebenem Anlaß möchte ich auf diese Publikation hinweisen. Leider ist das Journal nicht an jeder deutschen Uni zu haben.

Kein Verkaufsfaktor

Ein deutsches Verlagshaus schreibt mich unter meiner Firmenadresse in “Buchholz, Germany” an und bewirbt ein naturwissenschaftliches Blättchen. Gleichzeitig informiert es mich, dass der, die oder das ISI (was immer sich dahinter verbergen mag) dieser Postille nun schon zum dritten Mal hintereinander einen höheren Impact Factor zugesprochen habe und ich dieses superwichtige Organ nun unbedingt auch beziehen müßte. Schließlich habe dies das wissenschaftliche Ansehen der Zeitschrift “enorm gesteigert”.

Liebe Freunde aus dem Verlagswesen: Ich kenne Euer Blatt nicht, und ich weiß auch nicht, warum ein wie auch immer von wem auch immer berechneter Impact Factor mich dazu bewegen soll, daß sich das ändert. Wenn Ihr ein interessantes Blatt habt, dann schickt mir ein Probeexemplar, und wenn es für meinen Job wichtige Informationen enthält, gibt es eine gewisse Chance, daß das Unternehmen es abonniert. Akademisches Schaulaufen mit irgendwelchen Faktoren hilft mir aber überhaupt nicht weiter – schließlich leben NJW, JZ, GRUR usw. seit Jahrzehnten sehr gut ohne statistische Erbsenzählereien.

Google Health

Das MEDINFO-Blog hat einige Screenshots einer Vorab-Version des geplanten Online-Gesundheitsdienstes Google Health aufgespürt. Falls es Realität werden sollte, dass personenbezogene Gesundheitsdaten demnächst über Google im Internet verwaltet werden, ist die geplante elektronische Gesundheitskarte aus dem Hause Ulla Schmidt dagegen ein datenschutzrechtlicher Waisenknabe. Adressen, Telefonnummern, Fotos, Hobbies und Interessen – das alles stellen hunderttausende von Nutzern unbekümmert ins Web. Aber auch noch Vorerkrankungen, Allergien und Medikation online übertragen?

Es gibt sicher eine Menge Behörden, Krankenkassen und Finanzdienstleister, die derartige Daten nur zu gern sammeln würden. Und für die epidemiologische Forschung wäre eine umfassende, internationale Datenbank mit Milliarden von Einträgen natürlich auch ein Traum. Doch obwohl ich mich selbst als eher technikaffin beschreiben würde, ginge mir ein Account bei Google Health dann doch zu weit. Auch wenn ein WordPress-Plugin für Röntgenbilder sicher reizvoll wäre…

Auf zum Mond!

Schon seit der Antike ist der Mond bestaunt, beschrieben und besungen worden. Kein anderer Himmelskörper ist so im kollektiven Bewußtsein verankert wie der Mond, über den es unzählige Lieder, Gedichte und Geschichten gibt. Seine Phasen sollen an Schlaflosigkeit und allerlei Zipperlein schuld sein, und für Ebbe und Flut sorgt er bekanntlich auch.

Der Erdtrabant ist – abgesehen von der Erde – schließlich der einzige Platz im Weltraum, der von Menschen jemals betreten worden ist. Was aber wollen wir dort eigentlich? Existieren dort Rohstoffe, nach denen sich zu graben lohnt? Könnte man auf dem Mond Kolonien errichten? Befinden wir uns vielleicht längst in einem Wettrennen um die schönsten und wertvollsten Lunargrundstücke? Und was sagt eigentlich der Mann im Mond dazu?

Diese und viele andere Fragen wird der finnische Weltraumforscher Esa Vilenius vom Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung in Katlenburg-Lindau am morgigen Donnerstag, dem 10. Mai in seinem Vortrag beantworten, der in englischer Sprache stattfindet. Treffpunkt ist die Katholische Hochschulgemeinde Göttingen, Kurze Straße 13 um 20.00 Uhr. Der Vortrag  findet im Rahmen des monatlichen THESIS-Stammtischs statt. Alle Interessierten, egal ob promovierend oder nicht, sind herzlich willkommen!

Mit Gefühl, schubidu…

Schon um 18 Uhr singen die studentischen Nachbarn, den Grill umlagernd, laut zum CD-Spieler mit. Heute schütte ich mich zu erklingt es aus etwa einem Dutzend Kehlen. Wehmütig denke ich an meine Studentenzeit zurück und blende dabei die unangenehmen Erinnerungen (wie z.B. an durchwachte Nächte vor der Abgabe von Hausarbeiten) einfach aus. Auch wir waren jung, fröhlich und unbeschwert.

Dagegen sitze ich jetzt an zwei Vorträgen, die ich nächste Woche in Bremerhaven und Aachen halten werde. Statt Thesenpapieren für die Kommilitonen gibt es heutzutage Powerpoint-Präsentationen im corporate design.

Die Naturwissenschaftler vom AWI akzeptieren nicht einmal mehr einen deutschsprachigen Vortrag, sondern wünschen sich eine Darstellung in englischer Sprache. Wie gut, daß ich erst kürzlich in Washington ein bißchen üben konnte. Und wenn ich meine Aussprache mit der jener französischen EU-Kommissionsbeamtin vergleiche, die am Montag im Forum Hochschulbildung anläßlich der Auftaktveranstaltung zum Europäischen Bildungsprogramm in Berlin sprach, muß ich mich wahrlich nicht schämen. Die Nachbarn nebenan übrigens auch nicht. Die singen nämlich gerade ganz passabel den Refrain von Relight My Fire mit. Und das paßt schließlich gut zum studentischen Grillfest.

Neue THESIS-Website

Das Promovierendennetzwerk THESIS e.V. hat eine neue Website bekommen. Neuigkeiten und Nachrichten rund um die Doktorarbeit können nun im aufgefrischten Design unter der bekannten Adresse http://www.thesis.de abgerufen werden.

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