Verkehrsrecht für Anfänger
14 04 2008Kommentare : Keine Kommentare »
Kategorien : Aktuelles, Rechtliches, Verkehrsrecht
Nach Informationen der Tagesschau arbeitet die Bundesregierung zur Zeit an einem Gesetz, das ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger vorsieht. Demzufolge soll während der Probezeit, die in der Regel zwei Jahre dauert (§ 2a StVG), die Null-Promille-Grenze gelten.
Ich frage mich, warum diese Regelung nur für Fahranfänger gelten soll. Alkoholkonsum schadet nicht nur der Gesundheit, sondern sorgt auch für Ermüdung, schlechtere Reaktionszeiten und eine höhere Unfallzahl. Wer sich mit dem Auto fortbewegt, hat also den Alkoholkonsum zu unterlassen. Außerdem lassen sich Probleme wie z.B. ein niedriger Alkoholpegel bei Arzneimittelkonsum gesetzgeberisch lösen. Dies zeigen diverse Beispiele europäischer Nachbarländer mit Null-Promille-Grenze.
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