Vergebene Chance

30 06 2008

“I am far from having any sympathy with the applicant’s acts and I share the grave concerns raised by the terrible crime against an innocent child. To my regret, however, I am unable to share the conclusions of the majority on the applicant’s continuing victim status and the fairness of the proceedings in his case. Given the insufficient protection of his right not to incriminate himself, in my view he continued to be a victim of coercion, which affected the fairness of the criminal proceedings against him. In my view an opportunity for the applicant to have a retrial should be capable of correcting both these defects.”

Besser als die bulgarische Richterin Zdravka Kalaydjieva es in ihrem Sondervotum zum Fall Gäfgen ./. Deutschland hätte man es nicht formulieren können. Die Mehrheit der Richter sieht die Sache leider anders und stellt damit das absolute Folterverbot bei polizeilichen Vernehmungen zur Disposition. Auch wenn die Richter Straftaten von Polizisten während der Beschuldigtenvernehmung verurteilen - solange solche Taten so gut wie folgenlos bleiben und kein absolutes Fernwirkungsverbot illegal gewonnener Beweise existiert, bilden solche Urteile geradezu eine Einladung für Angehörige staatlicher Behörden, die Grundrechtsgarantien der EMRK zu übergehen.

Leider wird in der Debatte viel zu oft vergessen, dass staatliche Willkür- und Folterakte für jeden einzelnen von uns weit bedrohlicher sind als die Erschwernis, auch grausamste Straftäter zu überführen. Denn staatliche Folter bietet keinen präventiven Schutz gegen Straftaten, bedroht aber Leben und Gesundheit einer Vielzahl (auch unschuldiger) Tatverdächtiger und führt, wenn sie sich etabliert, zu einer Erosion des Vertrauens von Bürgern zum Staat. Insofern hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute eine große Chance zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit vergeben und das Vertrauen der Bevölkerung in die Wirksamkeit der Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Stück weit untergraben.





Nochmal einreichen

22 04 2008

“Der ursprüngliche Data Lock Point für diese Stoffe war im Februar 2008. Jedoch konnte kein fristgerechter Start des Bewertungsverfahrens realisiert werden. Dieses soll jetzt erfolgen. Sollten pharmazeutische Unternehmen bereits fristgerecht zu Ende Februar einen PSUR eingereicht haben, werden sie gebeten, diesen erneut einzureichen.”

(Quelle: BAH-Rundschreiben 15/2008 )

So sieht Verwaltungsrecht im Jahre 2008 aus, liebe Freunde!





Neues Grundrecht

27 02 2008

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erfunden. Liebe Jurastudenten und Examenskandidaten, in 1-2 Jahren könnte das Klausurstoff sein!





Sprachlich ausgezeichnet

18 10 2007

Daß die Niederländer im Allgemeinen recht polyglott sind, ist bekannt. Daß das allerdings auch auf die niederländischen Behörden zutrifft, wußte ich bisher nicht. Tatsächlich aber akzeptieren die für die Zulassung von Arzneimitteln und die Überwachung von Medizinprodukten zuständigen Stellen im niederländischen Königreich Anträge und Dossiers nicht nur in niederländischer und englischer, sondern auch in deutscher Sprache. Ein solches Bemühen ist nicht nur hinsichtlich des europäischen Geistes vorbildlich, sondern auch ein echter Standortfaktor für die niederländische Wirtschaft.





Farbenfrohe Drohung

15 08 2007

Eine Gemeinde in Südwestdeutschland benutzt recht farbenfrohes, überwiegend gelb gehaltenes Briefpapier. Der Bescheid, der auf meinem Schreibtisch liegt, wurde mittels eines Tintenstrahlers ausgedruckt. Die Überschriften leuchten mir in einem satten Lila entgegen. Immerhin der Text erinnert an eine Behörde: es wird ein Zwangsgeld angedroht, und der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.





Knoblauchpräparat in Kapseln = Arzneimittel?

26 06 2007

Die vorliegenden Schlussanträge der Generalanwältin vom 21. Juni 2007 betreffen eine Verletzungsklage der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission wirft Deutschland eine Verletzung der Art. 28 EGV und 30 EGV vor, indem Deutschland ein Knoblauchpräparat, abgefüllt in Kapseln, als Arzneimittel einstuft, obgleich es nach Ansicht der Kommission nicht unter die Definition „Arzneimittel“ fällt. Die Folge dieser Einstufung bestünde in der Behinderung des freien Warenverkehrs durch diese falsche Auslegung des Arzneimittelbegriffs.

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, ob das genannte Knoblauchpräparat unter die Definition nach Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EGV (Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel) des Europäischen Parlaments fällt oder als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft werden kann.

In dem vorliegenden Fall liegt Knoblauch in getrockneter und pulverisierter Form vor. Die deutsche Regierung stellt sich dabei auf den Standpunkt, dies sei aufgrund der Funktion des Knoblauchs ein Arzneimittel. Der Knoblauch besäße pharmakologische Eigenschaften und zeige vorliegend therapeutische Wirkung, indem er der Arteriosklerose vorbeuge. Zudem würden Vitamine ebenfalls als Arzneimittel eingestuft, und auch diese Kapseln seien nicht ohne gesundheitliche Risiken. Auch die Kapselform spreche für eine Einstufung als Arzneimittel.

Nach Auffassung der Kommission leistet dieses Präparat nichts anderes als herkömmliche Lebensmittel, was gegen eine Arzneimitteleigenschaft spreche. Es bestehe kein Mehrwert in der natürlichen Form, und auch die äußere Aufmachung sei nicht als arzneimitteltypisch anzusehen, da weder auf dem Etikett noch auf der Verpackung Informationen, welche auf ein Arzneimittel schließen lassen, aufgeführt seien. Fraglich ist weiter, ob das Knoblauchpräparat ein Nahrungsergänzungsmittel darstellt. Die Kapseln setzen sich nämlich nicht aus Vitaminen und Mineralstoffen zusammen, sodass dies auch nach der Definition des Artikels 2 lit. a der Richtlinie zu verneinen sei. Demzufolge solle das in Kapseln abgefüllte Knoblauchpräparat als Lebensmittel eingestuft werden.

Die Generalanwältin des EuGH hat sich der Ansicht der Kommission angeschlossen. Die Zulassung des genannten Präparates als Arzneimittel stelle eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar, wodurch die Harmonisierung des Warenverkehrs gefährdet werde. Der Schlussantrag der Generalanwältin ist von besonderer Bedeutung, weil der EuGH diesen Anträgen in seiner Urteilsbegründung häufig folgt.

Dieser Ansicht ist zuzustimmen, da die Markt- und Handelshemmnisse abgebaut gehören, um den supranationalen Wettbewerb zu fördern.

(Rechtssache C-319/05 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland)





Two Torts, One Contract, Eight Courts

11 06 2007

Wer am Mittwochabend in Göttingen ist und noch nichts vor hat, sollte um 18.15 Uhr den Hörsaal ZHG 003 besuchen. Dort spricht Prof. Leo P. Martinez von der University of California auf Einladung der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung zum Thema

Two Torts, One Contract, Eight Courts
and the United States Constitution:
A Twenty-Three Year Odyssey

Dabei geht es um den Fall State Farm Mutual Automobile Ins. Co. v. Campbell, dem ein komplexes Verhältnis zwischen Vertrags- und Deliktsrecht zugrundeliegt. Nicht weniger als acht Urteile wurden von den Gerichten gefällt, und schließlich beschäftigte sich auch der United States Supreme Court mit dem Fall, der mit einer Verurteilung  zu 145 Mio. Dollar Strafschadensersatz endete.





Anspruch entstanden?

13 04 2007

Der Beamte, der beim Personalmanagement anruft, ist ganz begeistert. Endlich einmal habe der Staat mitgedacht, für Leute in seiner Situation wäre es schließlich schon schwer genug. Seit der Trennung von seiner Frau sei es ihm nicht nur emotional, sondern auch finanziell schlecht gegangen. Und deshalb wolle er diese zusätzliche Unterstützungsleistung nun gleich beantragen - das Trennungsgeld.





DocMorris jetzt mit Filialen

5 03 2007

Das deutsche Apothekenrecht hält trotz Kritik aus den europäischen Nachbarländern nach wie vor am Leitbild des niedergelassenen Apothekers in seiner eigenen Apotheke fest, von wenig relevanten Ausnahmen wie Filial- oder Notapotheken einmal abgesehen. Apothekenketten sind ebensowenig erlaubt wie der Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln in Drogerien, weil der (über-)beschützende deutsche Staat dem kranken Konsumenten deutlich weniger Entscheidungskompetenz zutraut als z.B. der us-amerikanische Gesetzgeber dem Kunden einer Pharmacy. Begründet wird dies mit der Volksgesundheit - übrigens ein Begriff, der spätestens seit 1945 in die Mottenkiste der deutschen Rechtsgeschichte gehört hätte, an dem die deutsche Justiz jedoch seit dem Apothekenurteil des BVerfG unbeirrt festhält.

Das niederländische Unternehmen DocMorris versucht nun, das Mehrbesitzverbot von Apotheken zu umgehen, indem es parallel zum Internetversand “Partnerapotheken” einrichtet, in denen niedergelassene Apotheker zwar selbständig, aber ähnlich Franchise-Nehmern arbeiten. Alle Rabatte, die die niederländische Versandapotheke anbietet, dürfen diese aufgrund der Gesetzeslage jedoch nicht gewähren - jedenfalls noch nicht. Meine persönliche Einschätzung tendiert nämlich dazu, daß es auf diesem Markt in den kommenden Jahren noch einige Bewegung geben wird.





BVerfG stärkt Pressefreiheit

27 02 2007

Auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts ist die Entscheidung über die Durchsuchung der Redaktionsräume des Cicero noch nicht veröffentlicht. Spiegel Online hat allerdings in einer Eilmeldung bekannt gegeben, daß das BVerfG die Durchsuchung für verfassungswidrig erklärt und damit die Pressefreiheit gestärkt hat.

Nachtrag: Jetzt ist auch das Urteil online.





Die Tücken der Post

8 02 2007

Udo Vetter berichtet im law blog über auf der Post verschwundene Gerichtsakten. Ein ähnliches Problem gibt es oft mit Behördenpost, nur daß der Bürger dann meist der Dumme ist. Juristen nennen das “Zugangsvermutung”, denn sie gehen von dem Grundsatz aus: Was bei der Post (jedenfalls per Einschreiben oder PZU) aufgegeben wird, kommt auch beim Empfänger an. Ob man den Brief dann auch bekommt, ist zweitrangig, denn dessen Inhalt gilt als bekanntgegeben. Zu Zeiten der Staatspost mag diese Regelung noch eine gewisse Berechtigung haben, angesichts der Zustände im heutigen Wettbewerb (so sinnvoll dieser auch ist) ist sie nicht mehr zeitgemäß.

Auch die beste Freundin von allen hat gerade große Freude mit der Zugangsvermutung. Sie hat eine große deutsche Behörde, die mit der Rückzahlung von Bafög-Darlehen beschäftigt ist, telefonisch über ihre neue Adresse informiert. Das hat die Behörde derartig gefreut, daß sie sogleich einen schriftlichen Verwaltungsakt (VA) mit den Rückzahlungsmodalitäten erlassen wollte. So weit, so gut, immerhin hat die beste Freundin die Kosten für die Adressnachforschung gespart. Allerdings wartet sie, nun schon seit einigen Wochen, auf den angekündigten Bescheid. Eine Nachfrage (!) ergab, daß dieser schon Mitte Januar herausgeschickt worden sei. Es könne ja gar nicht angehen, so ein Sachbearbeiter am Telefon schnippisch, daß dieser nicht angekommen sei. Die Post… und so weiter. Jedenfalls würde dieser VA dann eben bestandskräftig, ob die beste Freundin von diesem nun Kenntnis hätte oder nicht. Und das Geld könne man ja auch per Zwangsmaßnahme eintreiben, spätestens bei der Kontopfändung wüßte sie dann schließlich Bescheid.

Wundert sich noch jemand ernsthaft, daß immer mehr Menschen diesem Land den Rücken kehren?





Volksmusik, ohne Bewährung

12 01 2007

Mit der Definition volkstümlicher Musik muß sich möglicherweise in Kürze der österreichische Verwaltungsgerichtshof beschäftigen. Der Bundeskommunikationssenat, die Rechtsaufsichtsbehörde über den österreichischen Rundfunk, hat in einer aktuellen Entscheidung nämlich festgestellt, daß der Radiosender Antenne Oberösterreich in einem Teil seines Sendegebietes gegen seine Lizenz verstößt. In Wels umfasse diese ausschließlich Schlager und volkstümliche Musik, tatsächlich spiele der Sender aber (englischsprachige) Oldies und Hits.

Der Sender hat angekündigt, die Entscheidung anzufechten. “Schlager”, so ist in der heutigen Ausgabe des Wiener Standard zu lesen, “sei nur deutsche Übersetzung für Hit, volkstümlich habe die gleiche Bedeutung wie der englische Begriff ‘popular’, daher auch englischsprachige Titel.”

Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist eben manchmal auch der Osterhase. Falls das angerufene Gericht nicht im Besitz eines Jodeldiploms sein sollte und einen Sachverständigen benötigt, um Oldies, Hits, Schlager und Volksmusik voneinander abzugrenzen, dürfte es kaum eine kompetentere Person geben als diesen Experten. Tu felix Austria, audi!





SPD versäumt Anmeldefrist

5 01 2007

Die Wiesbadener SPD hat es nach Angaben der Tagesschau versäumt, rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist einen Kandidaten für die Wahl zum Oberbürgermeister am 11. März zu benennen. Das hessische Kommunalwahlgesetz fordert in § 13 Abs. 1 eine Abgabe der Wahlvorschläge spätestens am sechsundsechzigsten Tag vor der Wahl; dies wäre der gestrige 4. Januar gewesen. Nach Angaben des Wiesbadener Wahlamtes ist eine Nachmeldung nicht möglich.

Ganz nebenbei bemerkt: Eine schöne Materie für einen Einstieg in die mündliche Verwaltungsrechtsprüfung!





Wahlbloggen ja, aber richtig!

26 10 2006

Frederic vom Sentencia Fredericiana Blog hat mich auf den Legal Guide For Bloggers Covering US Election Day im Boing Boing Blog aufmerksam gemacht. Studenten der Stanford Law School beantworten dort Fragen, die sich hinsichtlich der Kongreßwahl am 7. November ergeben. Denn obwohl der Kongreß gewählt wird, also das Repräsentativorgan des Bundes, richten sich die Vorschriften über die Durchführung der Wahl nach einzelstaatlichem Recht. Das kommt dem deutschen Juristen nicht ganz unbekannt vor. Also denkt daran, in Rhode Island niemanden danach zu fragen, wie er gewählt hat, wenn Ihr nicht mindestens 50 Feet vom Wahllokal entfernt seid!





Barrierefreie Wahlräume

21 09 2006

Christiane berichtet in ihrem Blog über eine kontroverse Diskussion im Hauptstadtblog. Dort wird darüber gestritten, ob Wahlräume barrierefrei sein müssen, damit auch behinderte Menschen uneingeschränkten Zugang haben, um ihr Wahlrecht auszuüben. Manche Diskutanten halten dies für ein bloßes Luxusproblem und verweisen auf die Möglichkeit der Briefwahl, andere sind darüber entsetzt und fordern Barrierefreiheit für alle Wahllokale.

Tatsächlich enthält die Berliner Landeswahlordnung keine diesbezüglichen Bestimmungen, wahrscheinlich hat der Normgeber nicht an die Barrierefreiheit gedacht oder sie bewußt ignoriert. Dagegen enthält die Bundeswahlordnung in § 46 Abs. 1 S. 3 f. die folgende Bestimmung:

“Die Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Die Gemeindebehörden teilen frühzeitig und in geeigneter Weise mit, welche Wahlräume barrierefrei sind.”

Dies ist auch noch keine optimale Regelung, da es sich um eine Soll-Bestimmung handelt, die der Wahlbehörde ein Ermessen bei der Auswahl der Wahlräume einräumt. Angesichts der fundamentalen Bedeutung der Wahlen für die Willensbildung des Staates durch das Volk und der in Art. 38 GG festgelegten Wahlrechtsgrundsätze ist dieses Ermessen aber dahingehend einzuschränken, daß eine Wahl nur in begründeten Ausnahmefällen in nicht-barrierefreien Räumen stattfinden darf. Dann muß aber ein in zumutbarer Reichweite gelegener barrierefreier Ersatzwahlraum zur Verfügung stehen.

Ähnliche Überlegungen dürften wohl für die Länder gelten, selbst wenn sie es wie Berlin versäumt haben sollten, entsprechende Regelungen in ihren Landeswahlordnungen zu treffen. Um ein “Luxusproblem” handelt es sich bei der Gewährleistung des Wahlrechts für alle Bürger jedenfalls nicht.