Junganwälte unerwünscht

25 04 2008

Wie die Rechtsanwaltskammer Frankfurt mitteilt, sucht das hessische Justizministerium Anwälte, die bereit sind, in den juristischen Staatsexamina zu prüfen. Neben den verständlicherweise geforderten überdurchschnittlichen Examensnoten verlangt das Ministerium von den Prüfern außerdem, dass sie

“[...] bereits auf eine nennenswerte Berufserfahrung zurückblicken können. Um die gebotene Berufserfahrung und persönliche Reife zu gewährleisten sowie im Interesse der altersmäßigen Distanz zu den Kandidatinnen und Kandidaten wird in der Regel ein Eintrittsalter von etwa 35 Jahren für die erste und von etwa 40 Jahren für die zweite juristische Staatsprüfung vorausgesetzt.”

Ob eine solche Altersdiskriminierung mit den Vorgaben des europäischen und deutschen Antidiskriminierungsrechts zu vereinbaren ist, muss möglicherweise bald ein Gericht überprüfen.





Frechheit

18 09 2007

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Google-Ad: “Prädikatsexamen vom Ghostwriter. Wir erstellen Ihre juristischen Gutachten.”





Juristische Vorhölle

11 09 2007

Stundenlanges Übersetzen von AGBs, u.a. zu Kreditsicherheiten, ins Englische. Darauf bereitet einen an der Uni oder am Gericht niemand vor. Umso größere Dankbarkeit für die Wahlstation in den USA.





Aktenvortrag bald auch in Hessen kurz

10 05 2007

Als letztes Bundesland hat nun auch Hessen beschlossen, den bisherigen Aktenvortrag mit dreitägiger Vorbereitungszeit durch einen Kurzvortrag mit lediglich einer Stunde Bearbeitungsdauer zu ersetzen. Der Landtag in Wiesbaden hat kürzlich das diesbezügliche Änderungsgesetz beschlossen. Die Neuregelung tritt am 1. November in Kraft und hat den Zweck, eventuellen Täuschungsversuchen durch Nutzung von Aufgabensammlungen entgegenzuwirken. Die bisher ausgegebenen Aktenstücke sind zudem teilweise mehrere Jahrzehnte alt. Das Justizprüfungsamt gibt bereits seit Anfang letzten Jahres Kurzvorträge zur Übung an die Ausbildungsstellen heraus, damit sich die Referendare auf die veränderten Prüfungsanforderungen vorbereiten können.





Examen reloaded

3 05 2007

Die hessischen Kollegen, bei denen es im letzten September nicht zum Bestehen gereicht hatte, beginnen heute zum zweiten Mal mit den Examensklausuren. Und natürlich schreiben auch eine Menge Referendare ihren ersten (und hoffentlich letzten) Versuch. Ich drücke allen die Daumen!





Kostenlose Kaiser-Skripte

12 03 2007

Die Skripte des Repetitoriums Kaiser in Lübeck eignen sich gut zur Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen. Während die “großen” Skripte inzwischen im Luchterhand Verlag erscheinen, können einige kleinere “Häppchen” und abgelegenere Themengebiete kostenlos bei der Jurawelt heruntergeladen werden.





Bestanden

23 02 2007

Nach 26 Monaten Referendariat bin ich gestern zusammen mit einer Kollegin und drei Kollegen ins Leben entlassen worden. Volljurist, Rechtsassessor, Ass. iur. - an diese Bezeichnungen muß ich mich erstmal gewöhnen.

Die Prüfung selbst hatte ein recht ordentliches Niveau (was für die spätere Punktevergabe aber offensichtlich nicht so schlecht war), mit deren Inhalten ich allerdings nicht gerechnet habe. Nach dem Aktenvortrag (ohne “Leiche”, aber mit einer starken Gegenansicht, gegen die ich mich verteidigt habe) ging es hauptsächlich um Mobiliarsachenrecht, später um die Freilassung der RAF-Terroristen (§§ 56, 57, 57a StGB) und den “Deal” im Strafprozeß am Beispiel des Falles Peter Hartz, gemessen an den Grundsätzen des Strafprozeßrechts. Der Höhepunkt war dann die Prüfung im Öffentlichen Recht, die im Kommunalrecht spielte. Zu prüfen war die Klage eines Magistratsmitglieds gegen die Verweigerung der Einsicht in die Unterschriftenlisten eines Bürgerbegehrens. Schön auch, wenn man in einer Prüfung mal wieder mit einer doppelt analogen Fortsetzungsfeststellungsklage konfrontiert wird.

Das Ergebnis war für fast alle Kandidaten erfreulich, auch wenn natürlich nicht alle Blütenträume erfüllt wurden. Und jetzt bin ich gespannt, welche Chancen ich auf dem Arbeitsmarkt habe.





So soll es sein

20 02 2007

Es ist 18.34 Uhr, und der Vortrag steht. Sofern mir heute abend und morgen keine groben Schnitzer mehr auffallen, kann ich mich nun getrost dem Auswendiglernen guten Vortragsstil widmen. Der Fall ist recht dankbar, hat eine große “Kann-man-so-oder-so-entscheiden”-Komponente eingebaut und mich ganz zum Schluß (Zinsen, vorläufige Vollstreckbarkeit) noch einmal schön ins alte BGB und die alte ZPO geführt. Den Mittwoch kann ich also getrost mit Spaziergängen um den Kiessee verbringen und dabei wie einst der heilige Franziskus zu den Vögeln sprechen.





Die Akte für den Vortrag

19 02 2007

Seit heute arbeite ich an der definitiv letzten Akte meines Referendariats. Es handelt sich um die Aufgabe für den Aktenvortrag, der in Hessen noch bis Ende des Jahres in der Langform gehalten wird. Das bedeutet eine echte, mehrere Dutzend Seiten lange Akte und drei Tage Vorbereitungszeit.

Zum Inhalt der Akte darf ich, anders als bei den Klausuraufgaben, öffentlich nichts sagen. Einerseits ist es mir nämlich verboten, mit Dritten über den Fall zu reden, denn das könnte als Täuschungsversuch ausgelegt werden und zum Nichtbestehen des gesamten Examens führen. Andererseits könnte die Akte bis zur Einführung des Kurzvortrags nochmal ausgegeben werden, und eine bekannte Aufgabenstellung verzerrt möglicherweise die Prüfungsleistung.

Nur soviel: Die Akte ist gute 20 Jahre alt und damit geradezu taufrisch - wenn man bedenkt, daß immer noch Fälle aus den 1960er und 1970er Jahren ausgegeben werden. Sie spielt in einem illustren Nebengebiet des Zivilrechts und hat einige nette prozessuale Besonderheiten, scheint aber recht gut lösbar zu sein. Jedenfalls arbeite ich am Abend des ersten Bearbeitungstages schon an der Ausformulierung des Vortragstextes und habe in den nächsten Tagen noch genug Zeit, um in Ruhe mögliche Ungereimtheiten der Lösung aufzuspüren und am Vortragsstil zu feilen.

Und dann, am Donnerstagabend, wird mein Referendariat nach fast 26 Monaten vorbei sein. Trotz einiger Kritikpunkte ziehe ich insgesamt eine recht positive Bilanz der Ausbildung. Ich bin mit der Entscheidung für die Ausbildung in Hessen sehr zufrieden und würde wieder dorthin gehen. Doch vor der Sentimentalität ist noch ein einziges Mal volle Konzentration angesagt.





Examensgeflüster

15 01 2007

Eine Freundin, die vor einiger Zeit das Examen bestanden hat, fand einen recht kreativen Weg, um ihren Kampf mit der Postzustellung zu bewältigen. Ihr Problem bestand darin, daß ihre Post zu ganz unterschiedlichen Zeiten zugestellt wurde. Sie konnte daher an Tagen ohne eine Sendung nicht sicher sein, ob sie die Angst vor den Ergebnissen für den jeweiligen Tag zurückstellen konnte, weil sie nicht wußte, ob der Briefträger noch kommen würde. Irgendwann begann sie, jeden Tag eine Postkarte an sich selbst zu schreiben. Fand sie diese im Briefkasten, wußte sie, daß sie für den Rest des Tages keine Nachricht mehr aus dem Prüfungsamt zu befürchten hatte.

Er habe im Septemberdurchgang eine Zivilrechtsklausur korrigiert, läßt der Richter am Landgericht verlauten. Er sei für die Prüfungskandidaten “der Sensenmann” gewesen, als beste Note des Durchgangs habe er in einem Fall vier Punkte gegeben. Diese Arbeit sei vom Prüfungsamt aber im Nachhinein auf null Punkte korrigiert worden, wegen eines Täuschungsversuchs.

Eine Kollegin, die ich zufällig in der Mensa treffe, macht einen sehr nervösen Eindruck. Sie traut sich längst nicht mehr zum Briefkasten, den seit Wochen ihr Freund für sie leeren muß. Gelbe Umschläge, selbst Werbeflyer erzeugen bei ihr Schockzustände, weil sie wie die Zustellungsurkunde aussehen, die das JPA an diejenigen Kandidaten schickt, die das schriftliche Examen nicht bestanden haben. Ich rede ihr gut zu, obwohl ich selbst zwischen allen Stühlen sitze.

Noch immer nichts Neues aus Wiesbaden. Warten auf Godot.





Säumige Votanten

12 01 2007

Auch andernorts wartet der Oktober-Klausurendurchgang des 2. Juristischen Staatsexamens noch auf Ergebnisse:

“ACHTUNG ! NOTENABFRAGE !

Aufgrund einiger säumiger Votanten ist das GPA leider nicht in der Lage, die für Montag, 15. Januar 2007, angekündigte Notenabfrage per Internet für die Kandidatinnen und Kandidaten durchzuführen, die die Klausuren im Oktober 2006 nach „neuem Recht“ geschrieben haben.

Dieser Personenkreis wird deshalb gebeten, ab Montag, 15. Januar 2007, die Noten bei der Geschäftsstelle des GPA telefonisch unter 040/ 428 43 2023 oder persönlich im Raum 1007 zu erfragen. Es werden ausnahmslos alle bereits vorliegenden Votierungen bekannt gegeben.

Das GPA bedauert die für die Kandidatinnen und Kandidaten damit verbunden Umstände sehr.”

Im Jurawelt-Forum wird dies vom Benutzer dieklausurundich treffend kommentiert:

Man koennte meinen, wir haetten Klassenarbeiten geschrieben und unsere Klassenlehrerin, Fau [sic] Papendieck von der 3c, haette es leider nicht geschafft, ueber die Ferien unsere Aufsaetze zu korrigieren.”

Aber wehe, der kleine Referendar gibt bei einer der großen Behörden mal einen Zettel einen Tag zu spät ab…





Staatsexamen nicht gepackt

4 01 2007

“Das Neueste zuerst:
Ich habe mein Staatsexamen nicht gepackt und der Juristerei auf Nimmerwiedersehen gesagt.
Irgendwie fällt mir damit ein großer Stein vom Fuß, den ich soviele Jahre mit mir rumgeschleppt habe, denn ehrlich gestanden, ich traute mich meinem nie Vater
[sic] mitzuteilen, dass ich mit der Familientradition brechen wolle.”

Dies schreibt Roman im meinblog. Er ist allerdings nicht in ein tiefes Loch gefallen, sondern emanzipiert sich von familiären Zwängen und konzentriert sich nun auf das, was für ihn im Leben wichtig ist.

Dagegen heißt es bei mir immer noch “Im Süden nichts Neues”. Im Gegensatz zu diversen Kolleginnen und Kollegen hat sich in meinem Fall das Justizprüfungsamt noch nicht bewegt, so daß ich den Briefträger jeden Tag gespannter erwarte.





Wenn Bundesländer tauschen

16 10 2006

Thomas aus Halle, ebenfalls bloggender Rechtsreferendar, hatte in der letzten Woche die Freude, eine strafrechtliche Revisionsklausur zu schreiben. Diese lief in Hessen bereits im September. Ein ähnliches Erlebnis hatte ich schon mit Alexander aus Berlin, der im Juni eine Zivilklausur schrieb, die in Hessen recycelt wurde. Der Klausurentausch zwischen den Bundesländern funktioniert also wohl reibungslos.





How to find the law

6 10 2006

Bei Gesetzen und Würsten, so ein vielzitiertes Wort des Reichskanzlers Bismarck, solle man lieber nicht zu genau hinsehen, wie sie zustande kommen. Während aber auch die leckerste Wurst irgendwann gegessen ist, müssen die Gesetze immer wieder angewendet werden.

Doch welches Gesetz gilt überhaupt? Für die Beantwortung dieser Frage haben die Juristen in jahrhundertelanger Diskussion eigene Regeln entwickelt. Lex posterior derogat legi priori, das spätere Gesetz verdrängt das frühere, lautet eine der bekanntesten und eigentlich leicht anwendbaren Kollisionsnormen.

Dumm ist nur, wenn man nicht überblicken kann, ob das Gesetz, das man anzuwenden gedenkt, noch aktuell ist. Dieses Problem stellt sich im District of Columbia, dessen Rechtsstand in gedruckten Sammlungen allenfalls als leidlich aktuell bezeichnet werden kann. Richter an den Distriktgerichten, die sich auf die abgedruckten Texte verlassen müssen, entscheiden deshalb potentiell auf Basis veralteter Gesetze und damit am geltenden Recht vorbei.

Aber ich will hier gar nicht so tun, als ob die Situation in Deutschland deutlich besser wäre. Unsere Gesetzessammlungen werden nämlich, von löblichen Onlinerechtssammlungen und gedruckten Nischenprodukten abgesehen, von einem Münchner Monopolisten verwaltet. Dessen Nachlieferungen sind oft schnell zusammengeschustert, dementsprechend fehlerhaft und müssen mit weiteren Nachlieferungen korrigiert werden - ein Schelm, wer dabei an Profitmaximierung denkt.

Auch die Endkontrolle der Gesetzestexte ist offensichtlich mangelhaft. So fehlten in der Ausgabe der “Deutschen Gesetze”, die ich im Examen benutzt hatte, ausgerechnet die GVG-Bestimmungen zum Revisionsrecht - und das in der Revisionsklausur! Nur weil die Benutzung des StPO-Kommentars erlaubt war, in dem die relevanten GVG-Regelungen abgedruckt waren, stand ich nicht völlig ohne Gesetz da. Was im ersten Examen passiert wäre, in dem die Verwendung von Kommentaren unzulässig ist, mag ich mir nicht ausdenken. Den Verlag wird dies nicht stören, er hat sein Geld verdient.

How to find the law? Offensichtlich ein Problem, das beiderseits des Atlantik existiert.





Schreiben lernen

5 10 2006

Die Sprache ist das Handwerkszeug des Juristen. Eine erfolgreiche Anwalts-Mandanten-Beziehung setzt voraus, daß der Anwalt die Sprache des Mandanten spricht. Damit ist jedoch keineswegs nur das Beherrschen von Hochdeutsch oder Standard English gemeint. Mit einem Chefarzt wird der Anwalt anders sprechen als mit einem Viehzüchter, selbst wenn letzterer viele Millionen schwerer ist. Doch diese sprachlichen Nuancen verblassen gegenüber Unterschieden, die auftreten, sobald man seine vertraute Rechtskultur verläßt. Nicht einmal Manager in international operierenden Unternehmen und Verbänden können ohne weiteres davon ausgehen, daß ihre sprachlichen Gewohnheiten universelle globale Gültigkeit besitzen.

Für den deutschen Rechtsreferendar in den USA bedeutet dies einen zweifachen Kulturschock: Neben einem komplett fremden Rechtssystem mit anderer Geschichte und Funktionsweise muß er sich einen Sprachstil aneignen, den er aus den vorherigen Stationen nicht kennt. Amerikaner gehen mit Sprache anders um als Deutsche. Während im Alltag sprachliche Patzer noch verziehen werden und beispielsweise im Supermarkt niemand erwartet, daß Ausländer die feinen Nuancen der Alltagskommunikation auf Anhieb realisieren, wird im schriftlichen Ausdruck Perfektion erwartet. Fehler können überall passieren - nur nicht in Anschreiben, Vertragsentwürfen oder Klageschriften.

Doch wie gestaltet sich ein richtiger sprachliche Ausdruck? Eine wichtige Rolle spielt dabei die jeweilige Sprachebene. Wann immer es möglich ist, sollte man Wörter germanischen Ursprungs vermeiden und durch solche romanischen Ursprungs ersetzen. Der Grund dafür liegt weit in der Vergangenheit: Nachdem die französischen Normannen im Jahre 1066 in der Schlacht von Hastings die Angelsachsen besiegt hatten, etablierten sie in Staat und Verwaltung das von ihnen gesprochene Anglofranzösisch. Dieses war stark vom Lateinischen geprägt. Die Worte germanischen Ursprungs blieben fortan den niederen Schichten vorbehalten und wurden von der romanischen Terminologie verdrängt. Diese prägt bis heute das Rechtsenglisch.

Neben der bloßen Wortwahl stellt auch der Stil eines juristischen Textes eine Herausforderung dar. Amerikaner erwarten nämlich einerseits, daß man sich kurz faßt und sehr präzise ausdrückt. Schon aus dem Tempus muß klar ersichtlich sein, wer wann was gesagt oder getan hat. Auch passive Formen vermeidet man besser, denn niemand soll seine Verantwortlichkeit hinter sprachlichen Konstruktionen verbergen können.

Andererseits müssen amerikanische Juristen viel mehr erklären als ihre kontinentalen Kollegen, weil das Recht hier in viel geringerem Maße gesetzlich normiert und kodifiziert ist. Verträge sind oft länger und komplizierter als in Europa, weil die grundlegenden Vertragsbedingungen erst einmal erläutert werden müssen. Urteile erläutern im Abschnitt Discussion zunächst ausführlich die infrage kommenden Rechtsgrundlagen sowie herangezogene Präzedenzfälle, weil knappe Entscheidungsgründe nach Maßgabe des § 313 III ZPO für eine nachvollziehbare Begründung nicht ausreichen würden. Aus diesem Grund besteht auch ein wichtiger Teil der juristischen Arbeitsweise darin, logisch nachvollziehbare, kleinschrittige Argumentationsketten zu bilden, die die Rechtslage transparent machen.

Bei dieser methodischen Problematik spielt es letztlich weniger eine Rolle, ob ein Fall nach Common oder Civil Law, nach einzelstaatlichem oder Bundesrecht oder einem internationalen Übereinkommen zu behandeln ist. Selbst deutsches, gesetzlich normiertes Recht wird den hiesigen Mandanten unter Beachtung obiger Regeln erklärt. Verstößt man dagegen, kann es zu unangenehmen Nachfragen kommen - denn natürlich leuchtet es einem Amerikaner nicht ein, daß die Rechtslage mit einem Verweis auf einen Paragraphen geklärt sein könnte. Das widerspräche schließlich allen juristischen Erfahrungen, die er in seiner Rechtskultur gemacht hat.