Bylaws

1 12 2006

Das angloamerikanische Recht ist generell formeller als das der kontinentaleuropäischen Staaten. Man kann z.B. niemals davon ausgehen, daß sich die genaue Bedeutung eines Begriffes aus dem Gesetz, der Rechtsprechung oder allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen ergibt. Um jede Unklarheit auszuschließen, wird definiert und definiert und definiert.

Juristische Personen, deren wichtigste Form in den USA die Corporation darstellt, sammeln ihre Gründungsverträge, Gesellschafterbeschlüsse und viele weitere Dokumente in einem eigens dafür angelegten Corporate Book. Dieses steht häufig in der Kanzlei der Firmenanwälte. Ein eigenes Kapitel des Corporate Book widmet sich dem firmeninternen Recht, den sogenannten Bylaws. Bylaws können ganz unterschiedliche Regelungen enthalten, und vieles, was in Deutschland die gesetzlichen Regelungen vorschreiben, wird in den USA in Bylaws festgelegt.

Der scheinbar kluge Referendar übersetzt Bylaws sogleich als Bei-Rechte, also diejenigen Bestimmungen, die dem Common Law und den Codes anbeigestellt werden. Diese volksetymologische Deutung ist aber Unsinn, und die Wikipedia weiß es wieder einmal besser: Das Wort by stammt ursprünglich aus dem Altnorwegischen und bedeutet “Stadt”. Und wir wissen ja, daß die Nor(d)mannen (mit dem Umweg über die Normandie) auch mal Großbritannien erobert haben. Verwandt mit diesem Begriff sind noch heute skandinavische Ortsnamen wie Rødby oder Täby, aber auch britische Städte wie Whitby und Derby.

Bylaws haben sich also aus Stadtrechten entwickelt, und das paßt ja auch, weil Unternehmen und Vereinigungen so etwas wie kleine, lokale Gemeinschaften darstellen. Nur daß es eben statt Einwohnern Shareholder und statt des Stadtrats Directors gibt und der Bürgermeister President heißt.