Junganwälte unerwünscht

25 04 2008

Wie die Rechtsanwaltskammer Frankfurt mitteilt, sucht das hessische Justizministerium Anwälte, die bereit sind, in den juristischen Staatsexamina zu prüfen. Neben den verständlicherweise geforderten überdurchschnittlichen Examensnoten verlangt das Ministerium von den Prüfern außerdem, dass sie

“[...] bereits auf eine nennenswerte Berufserfahrung zurückblicken können. Um die gebotene Berufserfahrung und persönliche Reife zu gewährleisten sowie im Interesse der altersmäßigen Distanz zu den Kandidatinnen und Kandidaten wird in der Regel ein Eintrittsalter von etwa 35 Jahren für die erste und von etwa 40 Jahren für die zweite juristische Staatsprüfung vorausgesetzt.”

Ob eine solche Altersdiskriminierung mit den Vorgaben des europäischen und deutschen Antidiskriminierungsrechts zu vereinbaren ist, muss möglicherweise bald ein Gericht überprüfen.





Neues Grundrecht

27 02 2008

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erfunden. Liebe Jurastudenten und Examenskandidaten, in 1-2 Jahren könnte das Klausurstoff sein!





Frechheit

18 09 2007

praedikat.gif

Google-Ad: “Prädikatsexamen vom Ghostwriter. Wir erstellen Ihre juristischen Gutachten.”





Juristische Vorhölle

11 09 2007

Stundenlanges Übersetzen von AGBs, u.a. zu Kreditsicherheiten, ins Englische. Darauf bereitet einen an der Uni oder am Gericht niemand vor. Umso größere Dankbarkeit für die Wahlstation in den USA.





Neue Co-Autorin

26 06 2007

Seit gestern  habe ich nicht nur meine erste Praktikantin, sondern sogleich auch noch eine Co-Autorin für dieses Blog gewonnen: Frau stud. iur. Sylvana Rohm, die sich nach ihrem Auslandsjahr in Irland sogleich in ein Praktikum in der Nordheide gestürzt hat, studiert an der Universität Marburg und nimmt dort auch an der Zusatzqualifikation im Pharmarecht teil. Sie wird hier in den kommenden Wochen den einen oder anderen Beitrag zu verschiedenen Rechtsgebieten schreiben. Und weil ich nun nicht mehr alleine blogge, mußte natürlich auch ein neuer Untertitel für das Blog her.





Two Torts, One Contract, Eight Courts

11 06 2007

Wer am Mittwochabend in Göttingen ist und noch nichts vor hat, sollte um 18.15 Uhr den Hörsaal ZHG 003 besuchen. Dort spricht Prof. Leo P. Martinez von der University of California auf Einladung der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung zum Thema

Two Torts, One Contract, Eight Courts
and the United States Constitution:
A Twenty-Three Year Odyssey

Dabei geht es um den Fall State Farm Mutual Automobile Ins. Co. v. Campbell, dem ein komplexes Verhältnis zwischen Vertrags- und Deliktsrecht zugrundeliegt. Nicht weniger als acht Urteile wurden von den Gerichten gefällt, und schließlich beschäftigte sich auch der United States Supreme Court mit dem Fall, der mit einer Verurteilung  zu 145 Mio. Dollar Strafschadensersatz endete.





Das Jurastudium - bloße Weiterbildung?

9 04 2007

Sind Sie Bank- oder Sparkassenkaufmann? Und verfügen Sie über eine qualifizierte Weiterbildung (z.B. Betriebswirt, Jurist oder Immobilien-Ökonom)?

So zu lesen in einer Stellenanzeige. Wenn diese Anzeige die allgemeine Weltsicht der Banker repräsentiert, dann mal gute Nacht.





Amerikanisches Recht bei YouTube

2 03 2007

Während man in Deutschland oft das Gefühl hat, daß die Studierenden an der Universität den behördlichen Betrieb eher stören, kämpfen die amerikanischen Universitäten aktiv um den akademischen Nachwuchs. Die Cardozo Law School (mit einer z.Zt. etwas funktionsgestörten Website) aus New York hat das Videoportal YouTube als Marketingplattform entdeckt, und in kurzen Filmen stellen die Professoren ihre Rechtsgebiete vor. Das ist als kleiner Eindruck auch für den deutschen Juristen durchaus interessant. Gelungen ist z.B. der Beitrag von Prof. Justin Hughes, der die Grundlagen des Gewerblichen Rechtsschutzes darstellt und dabei erklärt, was sein Job mit Mickey Maus zu tun hat:





Die Schere im Kopf

20 10 2006

Bloggen und Blawgen mit Impressum und unter Realnamen ist unter Umständen mit Risiken verbunden. Anwälte haben es vergleichsweise gut, sofern sie das Anwaltsgeheimnis wahren, Fälle anonymisieren oder das Einverständnis ihrer Mandanten zur Veröffentlichung einholen.

Anders verhält es sich dagegen mit Studenten und Referendaren. So wird z.B. die Ansicht vertreten, daß es sich beim Inhalt von Klausuren um Dienstgeheimnisse handele. Professoren, deren Veranstaltungen von Studenten bewertet werden, haben oft nicht begriffen, daß sie mit ihren Produkten auf einem (internationalen) Markt konkurrieren, und gerieren sich teilweise wie Provinzfürsten. Und so fürchten sich viele Studenten vor dem freien Wort, betrachten das Bloggen mit Argwohn und hüten sich (oft nicht nur online) davor, auch nur ein falsches Wort zu verlieren.

Ein Beispiel für diese Tendenz liefert Tommy, der heute sein sehr empfehlenswertes und interessantes Blog Law, my life and more geschlossen und diesen Schritt in den Kommentaren des German American Law Journal auch begründet hat. Was aber ist die Meinungsfreiheit wert, wenn sich aus Angst vor nachteiligen Konsequenzen im Berufsleben niemand mehr traut, diese in Anspruch zu nehmen?





Neue Ehrlichkeit bei openBC

7 08 2006

So kann man es natürlich auch ausdrücken:





Neue Stilblüten aus dem Korrekturlabor

28 07 2006

Was man in Hausarbeiten und Klausuren liest, ist manchmal recht erstaunlich. So z.B., wenn ein Bearbeiter über viele Seiten permanent von “einhändigen Taten” spricht. Da bekommt der Begriff des einarmigen Banditen plötzlich eine völlige neue Bedeutung. Gemeint war leider die eigenhändige Tat.

Sehr schön finde ich auch den Begriff “strafbegründete Mordmerkmale”, noch besser allerdings den “Devolutions- und Subventionseffekt”, den angeblich die Staatsanwaltschaft bewirken soll. Hat der Chef in der Vorlesung vielleicht etwas genuschelt?

Stutzig machen mich auch Sätze wie “Ob das Verhalten des Anwalts strafbar ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht könnte das Gericht ja eine Rüge aussprechen - wenn es soetwas gibt.” Sowas gibt es vielleicht, aber die Arbeit am Gesetz wäre mir dann doch lieber gewesen.

Schließlich gibt es Prüflinge, die ihre Arbeit nicht nur unterschreiben, sondern sogleich eine eidesstattliche Versicherung abgeben, die Arbeit selbst geschrieben und nur zugelassene Hilfsmittel verwendet zu haben. Das ist zwar nett gemeint, aber für eine einfache Hausarbeit oder Klausur dann doch etwas großformatig.





Aderlaß und Obduktion

25 07 2006

Heute morgen wurden mir von einer freundlichen Famulantin aus dem 5. Semester ein paar Blutproben gezogen. Klar, daß ich dabei an den Standard-Klausurfall des § 81a StPO denken mußte, der wieder einmal in der letzten StPO-Klausur abgefragt wurde. Glücklicherweise ging es bei mir nur um eine prophylaktische Kontrolle der Blutwerte und nicht um Strafverfolgung. Sonst hätte ich sicher auf einer Entnahme durch einen approbierten Arzt bestanden und bestimmt nicht über einige Erlebnisse aus meinem kurzen, abgebrochenen Medizinstudium geplaudert.

Die freundliche Medizinstudentin hat übrigens ihre Leidenschaft für die Rechtsmedizin entdeckt und möchte später in der Verbrechensaufklärung tätig werden. In diesem Fall läge ich allerdings äußerst ungern auf ihrem Untersuchungstisch, auch wenn das Göttinger Institut nur wenige Schritte von meiner Wohnung entfernt liegt.





Schwierige Subsumtion

23 07 2006

Thomas aus Leipzig hat gerade sein zweites Jurasemester beendet und bloggt über die Erlebnisse in seinem Studium. Neben Moot Courts und der Begrüßung von Spektabilitäten berichtet er auch über Schwierigkeiten bei der Subsumtion von § 228. Aber er sei getröstet: Auch ältere Semester blicken ab und an in das falsche Gesetz und wundern sich. Und manche Experten verabschieden sogar falsche Gesetzesfassungen.





Kernbereich mit Folter

22 07 2006

Aus einer StPO-Klausur, Aufgabe zum Thema Wohnraumüberwachung:

“Art. 1 GG garantiert einen unantastbaren Kernbereich der Privatgestaltung. Dieser ist staatsfrei. Das ist abwägungsfest. Aber bei schwersten Delikten darf gefoltert werden.”

Neuere Theorien zum Feindstrafrecht und der Legitimität der Folter zur Gefahrenabwehr hinterlassen offenbar auch bei den Studierenden Spuren.





Korrekturen, Korrekturen

19 07 2006

Jurastudent Martin Malkus aus Marburg hat eine von ihm geschriebene BGB-Klausur online gestellt (PDF!). Mit 14 Punkten hat er ein mehr als ordentliches Ergebnis erzielt. Auch einige Anmerkungen des Korrekturassistenten sind enthalten, allerdings ist nicht ganz klar, ob diese vollständig wiedergegeben sind. Malkus hat nämlich nicht die Originalklausur abgescannt, sondern seine Prüfung fein säuberlich noch einmal abgetippt. Insofern ist auch nicht ersichtlich, ob die Korrektur sich wirklich nur auf die in rot wiedergegebenen fünf bis sechs Worte beschränkt.

Gerade bei Arbeiten in hohen Punktbereichen ist für den Korrektor natürlich die Neigung groß, nur wenig an den Rand zu schreiben und die Begründung für die Benotung auf ein “Insgesamt eine gute/vollbefriedigende Leistung” zu reduzieren. Allerdings hätte ich mich während des Studiums über eine solche Korrektur geärgert. Denn möglicherweise gibt es hinsichtlich des Prüfungsaufbaus, der streitentscheidenden Argumente oder Stil und Form der Arbeit noch ein paar Kleinigkeiten zu verbessern, damit noch ein paar mehr Punkte herausspringen. Man mag das für übertrieben halten, aber erfahrungsgemäß zeigen sich auch die Prüfer im Examen über gut gelöste Kleinigkeiten erfreut.

In diesem Sinne entferne ich mich jetzt mal von der Tastatur und nehme einen Bleistift zur Hand. Es warten nämlich fünfzig Zwischenprüfungsklausuren auf ihre Korrektur.