Archiv der Kategorie: Medizin und Ethik

Beihilfe nur für amtlich empfohlene Schutzimpfungen

Ein niedersächsischer Beamter wollte Aufwendungen für die Impfung seiner Tochter gegen humane Papillomviren (HPV) erstattet bekommen, die anläßlich einer Auslandsreise durchgeführt wurde. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, weil die Impfung nicht von der sachverständigen Stelle der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) empfohlen worden war. Dem hat sich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nun in einer aktuellen Entscheidung vom 19. Januar 2010 (Az. 5 LA 80/09) angeschlossen. Demzufolge sind nur ausdrücklich amtlich empfohlene Impfungen beihilfefähig, nicht jedoch solche, die aufgrund von Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union durchgeführt werden.

Ärzte schwören nicht

“Vergiß nicht: Du hast den hippokratischen Eid geleistet”, herrscht Dr. med. Ludwig Dressler seinen Sohn Dr. med. Carsten Flöter in einer Folge der Lindenstraße an, als diese eine potentielle Sterbehilfe diskutieren. Vom Eid des Hippokrates, der höchstwahrscheinlich nicht von Hippokrates selbst, sondern einer altgriechischen Sekte formuliert wurde, hört man in Spielfilmen und Fernsehserien immer wieder. Gerüchte besagen, dass es sogar Ärzte geben soll, die glauben, zum Abschluss des Medizinstudiums oder anläßlich des Erhalts der Zulassung den Hippokratischen Eid geschworen zu haben.

Haben Sie aber nicht. Ganz sicher nicht. Denn viele Bestimmungen, die der hippokratische Eid enthält, entsprechen heute nicht mehr den sozialen Gegebenheiten oder verstoßen sogar gegen heutiges Berufs- und Strafrecht. Das fängt schon damit an, dass Medizinprofessoren von ihren Studenten nicht verlangen können, als spätere Ärzte die Professorenkinder in der Medizin zu unterrichten. Auch das Verbot, Sklaven sexuell zu missbrauchen, ist heute glücklicherweise obsolet.

Nicht mehr vertretbar sind auch das absolute Verbot der Sterbehilfe sowie das Verbot, schwangeren Frauen ein Abtreibungsmittel zu geben. Der historische Hintergrund dieser Vorschrift besteht übrigens nicht, wie oft behauptet wird, im absoluten Verbot der Abtreibung. Abtreibungen vor der “Beseelung” des Embryos nach der aristotelischen Lehre galten im griechisch-römischen Kulturraum als problemlos. Mit der Regelung sollte vielmehr verhindert werden, dass Frauen ohne Wissen ihrer Männer abtrieben, denn die Männer sollten allein die Entscheidung über Leben und Tod ihrer Nachkommen haben. Der Wortlaut des hippokratischen Eides verbietet es daher auch nicht, Männern ein Abtreibungsmittel für ihre Ehefrau zu geben.

Kann eine solche Regelung der Maßstab für heutiges ärztliches Handeln sein? Ich meine, dass schon diese oberflächliche und unvollständige Übersicht zeigt, dass der “hippokratische Eid” eine zwar historisch interessante, aber völlig überschätzte Regelung darstellt. Der Eid war übrigens schon in der Antike umstritten und niemals allgemein gültig. Selbstverständlich entfaltet er auch heute keinerlei Rechtswirkung.

Dass es ganz ohne ärztliche Ethik aber natürlich auch nicht geht, zeigt beispielhaft die Debatte um dass aktuelle Patientenverfügungsgesetz. Eine derart komplexe Diskussion wäre allerdings völlig ungeeignet für den Streit zwischen Dr. Dressler und Dr. Flöter in der Lindenstraße.

Zwangseingewiesen

Es braucht nicht viel, um gegen den eigenen Willen in eine geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen und zwangsbehandelt zu werden. Beispielsweise eine Familie, mit der man Probleme hat. Möglicherweise auch Nachbarn, die jeden Schritt argwöhnisch beäugen. Dazu ein oberflächliches Zeugnis eines Arztes ohne fachärztliche Qualifikation und einen aufgeregten Auftritt vor dem zuständigen Richter. Formell genügt das, um die Anforderungen der Psychisch-Kranken-Gesetze der Länder zu erfüllen.

Der umgekehrte Weg ist deutlich schwerer. Und er führt oft durch mehrere Instanzen.

Neuerscheinung: Transsexualität und Intersexualität

Aus wieder einmal gegebenem Anlass darf ich auf den lesenswerten Band “Transsexualität und Intersexualität. Medizinische, ethische, soziale und juristische Aspekte” aufmerksam machen, der von Dominik Groß, Christiane Neuschaefer-Rube und Jan Steinmetzer herausgegeben wurde. Der Band geht auf eine interdisziplinäre Tagung des Universitätsklinikums Aachen aus dem Jahre 2007 zurück, die im Rahmen des START-Projekts “Medizinethische Aspekte in der Behandlung Transsexueller” stattfand. Hervorzuheben ist besonders, dass neben den im Untertitel genannten Aspekten u.a. auch chirurgische, phoniatrische und logopädische Aspekte der Transsexualität behandelt werden.

Mal wieder ein Aufsatz

Aus gegebenem Anlaß möchte ich auf diese Publikation hinweisen. Leider ist das Journal nicht an jeder deutschen Uni zu haben.

Google Health

Das MEDINFO-Blog hat einige Screenshots einer Vorab-Version des geplanten Online-Gesundheitsdienstes Google Health aufgespürt. Falls es Realität werden sollte, dass personenbezogene Gesundheitsdaten demnächst über Google im Internet verwaltet werden, ist die geplante elektronische Gesundheitskarte aus dem Hause Ulla Schmidt dagegen ein datenschutzrechtlicher Waisenknabe. Adressen, Telefonnummern, Fotos, Hobbies und Interessen – das alles stellen hunderttausende von Nutzern unbekümmert ins Web. Aber auch noch Vorerkrankungen, Allergien und Medikation online übertragen?

Es gibt sicher eine Menge Behörden, Krankenkassen und Finanzdienstleister, die derartige Daten nur zu gern sammeln würden. Und für die epidemiologische Forschung wäre eine umfassende, internationale Datenbank mit Milliarden von Einträgen natürlich auch ein Traum. Doch obwohl ich mich selbst als eher technikaffin beschreiben würde, ginge mir ein Account bei Google Health dann doch zu weit. Auch wenn ein WordPress-Plugin für Röntgenbilder sicher reizvoll wäre…

Aderlaß und Obduktion

Heute morgen wurden mir von einer freundlichen Famulantin aus dem 5. Semester ein paar Blutproben gezogen. Klar, daß ich dabei an den Standard-Klausurfall des § 81a StPO denken mußte, der wieder einmal in der letzten StPO-Klausur abgefragt wurde. Glücklicherweise ging es bei mir nur um eine prophylaktische Kontrolle der Blutwerte und nicht um Strafverfolgung. Sonst hätte ich sicher auf einer Entnahme durch einen approbierten Arzt bestanden und bestimmt nicht über einige Erlebnisse aus meinem kurzen, abgebrochenen Medizinstudium geplaudert.

Die freundliche Medizinstudentin hat übrigens ihre Leidenschaft für die Rechtsmedizin entdeckt und möchte später in der Verbrechensaufklärung tätig werden. In diesem Fall läge ich allerdings äußerst ungern auf ihrem Untersuchungstisch, auch wenn das Göttinger Institut nur wenige Schritte von meiner Wohnung entfernt liegt.