Keine Sonderbehandlung
10 01 2007“Der Strafbefehl ist keineswegs eine Sonderbehandlung für den Präsidenten des Kasseler Verwaltungsgerichts”, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Marburg. Der beschuldigte Richter hat mehr als 1.000 kinderpornographische Bilder aus dem Internet heruntergeladen und wurde dafür mittels Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und einer Zahlung von 4.800 Euro an den Kinderschutzbund verurteilt. Er hat den Strafbefehl inzwischen akzeptiert. Folgen wird noch ein Disziplinarverfahren, das über den Verbleib des Richters im hessischen Staatsdienst entscheidet.
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Kategorien : Aktuelles, Kassel, Rechtliches, Strafrecht, Verbrechen


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