Wie die Rechtsanwaltskammer Frankfurt mitteilt, sucht das hessische Justizministerium Anwälte, die bereit sind, in den juristischen Staatsexamina zu prüfen. Neben den verständlicherweise geforderten überdurchschnittlichen Examensnoten verlangt das Ministerium von den Prüfern außerdem, dass sie
“[...] bereits auf eine nennenswerte Berufserfahrung zurückblicken können. Um die gebotene Berufserfahrung und persönliche Reife zu gewährleisten sowie im Interesse der altersmäßigen Distanz zu den Kandidatinnen und Kandidaten wird in der Regel ein Eintrittsalter von etwa 35 Jahren für die erste und von etwa 40 Jahren für die zweite juristische Staatsprüfung vorausgesetzt.”
Ob eine solche Altersdiskriminierung mit den Vorgaben des europäischen und deutschen Antidiskriminierungsrechts zu vereinbaren ist, muss möglicherweise bald ein Gericht überprüfen.



