Archiv der Kategorie: Humor

Gute Tat vom Aufsichtsrat

Aus einer Mailingliste, die sich u.a. mit Haftpflichtversicherungen beschäftigt:

“Bei einem Konzern kannte ich mal jemanden aus dem Aufsichtsrat, der mir heftigst davon abgeraten hatte, dort jemals eine Versicherung abzuschließen.”

Vom Abschluss einer Versicherung würde ich nach einer solchen Ansprache auch absehen. Aber über den Kauf von Aktien könnte man nachdenken.

Tempora mutantur

Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.

Kabinettsorder des Königs Wilhelm I. von Preußen vom 15. Dezember 1726

Es besteht ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit daran, daß Gerichtsverhandlungen in guter Ordnung und angemessener Form durchgeführt werden können. Diesem Zweck dient es wenn auch die an der Verhandlung beteiligten Rechtsanwälte eine Amtstracht tragen. Sie werden dadurch aus dem Kreis der übrigen Teilnehmer an der Verhandlung herausgehoben; ihre Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege wird sichtbar gemacht (§ 1 BRAO). Darin liegt auch ein zumindest mittelbarer Nutzen für die Rechts- und Wahrheitsfindung im Prozeß; denn die Übersichtlichkeit der Situation im Verhandlungsraum wird gefördert und zugleich ein Beitrag zur Schaffung jener Atmosphäre der Ausgeglichenheit und Objektivität geleistet, in der allein Rechtsprechung sich in angemessener Form darstellen kann.

Bundesverfassungsgericht vom 18. Februar 1970, BVerfGE 28, 21 (31 f.)

Es kann dahingestellt bleiben, ob eine Verpflichtung des Rechtsanwalts zum Tragen einer Robe vor dem Arbeitsgericht besteht. Jedenfalls ist ein Ausschluss des Rechtsanwaltes von der mündlichen Verhandlung wegen des Nichttragens einer Robe unzulässig. [...]

Auch bestehen regelmäßig keine Bedenken mit einem Rechtsanwalt zu verhandeln, der seine Robe vergessen hat und dieses genügend entschuldigt. Der äußere Ablauf der Verhandlung wird auch hierdurch nicht gestört, so dass es lediglich als Prinzipienfrage angesehen werden kann, wenn bei einem Rechtsanwalt ein Ausschluss erfolgt, der erklärt, dass er keine Robe zu tragen beabsichtigt.

Tritt also in diesen Fällen keine Störung des äußeren Ablaufs der Verhandlung ein wird nicht ersichtlich, inwieweit durch das Nichttragen der Robe [...] die äußere Ordnung betroffen sein kann, die sitzungspolizeiliche Maßnahmen erfordert.

Jedenfalls aber ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit insoweit nicht gewahrt, wenn vor den Arbeitsgerichten der Prozessbevollmächtigte einer Partei aus den genannten Gründen ausgeschlossen wird. Denn es handelt es sich immer gleichzeitig um einen Eingriff in die Rechte der vertretenen Partei, die nunmehr ohne Prozessbevollmächtigten dasteht. Hierdurch können erhebliche Nachteile eintreten, etwa dadurch, dass ein Versäumnisurteil ergehen kann, weiterer notwendiger Sachvortrag nicht erfolgt, zu stellende Anträge nicht gestellt werden usw. Ferner ist zu beachten, dass auch die gegnerische Partei ein Interesse daran hat, dass das Verfahren möglichst in einem Kammertermin zu Ende geführt und nicht eine weitere Vertagung auf einen späteren Zeitraum erfolgt, die erhebliche Nachteile, insbesondere wirtschaftlicher Art, nach sich ziehen kann. Angesichts des geschützten Rechtsgutes in Bezug auf die Pflicht zum Robentragen ist der durch den Vorsitzenden verursachte Eingriff in die Verhandlung durch diese sitzungspolizeiliche Maßnahme grundsätzlich nicht zu rechtfertigen.

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 29.09.2008, Az. 16 Ta 333/08

Mal wieder eine neue Anwaltsserie

“Danni Lowinski” heißt die neue Anwaltsserie von SAT.1, die ab kommenden Montag laufen wird und die der Sender folgendermaßen bewirbt:

Annette Frier meistert als “Danni Lowinski” in der Serie nicht nur ihr eigenes Schicksal, sondern löst auch ungewöhnliche Probleme ihrer Klienten: “Danni gibt oft vor, die Superheldin zu sein, die sie nicht ist. Ihr gesellschaftliches Ziel heißt: Raus aus der Misere! Deswegen muss sie so tun als ob sie ein super Jura-Studium hingelegt hat, als ob sie beruflich extrem versiert ist. Aber vielleicht kennen wir das alle. Wie oft steht man irgendwo und sagt zu sich selbst: Ich habe keine Ahnung, wovon hier geredet wird, aber ich muss da durch! Und so geht es halt auch Danni … Unsere Figuren sind authentisch angelegt und zeigen das Leben mit all seinen Facetten. Sie haben keine Luxusprobleme, sie alle brauchen: Anerkennung und Geld.”

Falls Sie Mandant(in) sein sollten: Bitte gehen Sie zu einem Anwalt, der weiß, wovon gerade geredet wird. Denn ein bloßes “ich muss da durch” wird die Sache zumeist nicht weit bringen!

Dem Anwalt hinter die Ohren geschrieben

Das Bundesverfassungsgericht berichtet in der heutigen Pressemitteilung über zwei Fälle von Missbrauchsgebühren und schreibt einem Anwalt das Folgende hinter die Ohren:

“Von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist aber zu verlangen, dass sein Sachvortrag vollständig ist und er die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt.”

Kurze Ergänzung: Ähnliche Erwägungen muss der Anwalt auch und gerade in dem Fall anstellen, in dem der Mandant am Freitagnachmittag, an dem die Frist abläuft, in die Kanzlei kommt und den Anwalt mit einer “Verfassungsklage, notfalls beim EuGH” beauftragen will.

Einen schönen Aufsatz gibt es dazu von Christian Kirchberg: “Verfassungsbeschwerde aus anwaltlicher Sicht – ein Werkstattbericht in 3 Teilen”, beginnend in JR 2007, S. 753.

Juristen erklären den Karneval

Heute: Weiberfastnacht

“Betrunkene Frauen, die ihre kastrativen Wünsche dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie Männern Krawatten abschneiden – gaaaaanz schlechtes Kino.”

Ganz großes Kino, Frau Kollegin Rueber! Habe mich (als bekennender norddeutscher Nichtkarnevalist) köstlich amüsiert.

Angst vor Behördenbriefen

Die österreichische, derzeit in Berlin lebende Autorin Verena Roßbacher bekennt im Zeit-Interview ihre Ängste:

Roßbacher: [...] Tja, zum Beispiel: Behörden-Briefe. Aber was heißt da Behörden, das sind ja keine Behörden, ich meine: Was ist eigentlich eine Behörde, wo fängt eine Behörde an, wo hört sie auf, das müssen ja nicht einmal Behörden sein, die Briefe, alle sind sie schlimm, Briefe von Banken, Briefe von Versicherungen, Briefe, denen man nicht ansieht, welcher furchtbaren Einrichtung Verlautbarung sie sind. Gerade bin ich wochenlang um einen Brief der Krankenkasse herumgeschlichen. Ich denke, dass die mir gekündigt haben, dass der Versicherungsschutz ab sofort und für immer und auch rückwirkend vollständig und unwiderruflich erlöscht, dass ich Unsummen begleichen muss, dass man mich ausweist, aus Deutschland, mich in Österreich nicht mehr kennt, in der Schweiz ist das Boot voll, was weiß ich.

ZEIT ONLINE: Und?

Roßbacher: Ich hab ihn geöffnet, ich meine, wer weiß, mitunter heißt es: Schicken Sie sofort und bis morgen ihr Taekwondozertifikat nach Wanne-Eickel, sonst – siehe oben. Aber, was steht drin?: Ihre Tochter lernt jetzt schwimmen, holen Sie sich “Filine die Schwimmnudel” in unserer Filiale ab. Haben Sie eine Ahnung, wie man sich da fühlt?

ZEIT ONLINE:
Verhöhnt.

Roßbacher:
Ja. Da denke ich dann: Schön, die AOK tanzt auf meinen Nerven Csardas. Filine die Schwimmnudel, es war schrecklich.

Ängste vor kafkaesken Bürokratien kann ich durchaus nachvollziehen. Ein guter Anwalt kann hierbei allerdings sehr hilfreich sein. Dann kann man sich wieder auf wichtigere Ängste wie z.B. vor Spinnen, Liebesbeziehungen und dem Weltuntergang konzentrieren.

Schein und Sein

Lieferscheine sind hier momentan ein Quell großer Freude:

Adressfeld mit Namen "Sefkin" statt "Säfken"

Aber irgendwann werden sie es noch lernen. Irgendwann…

Geteiltes Leid

Der BASE-Kundenservice ruft mich an und möchte mir eine Vertragskündigung ausreden. Ich bleibe aber hart, denn der Vertrag für meine Frau wird wirklich nicht mehr benötigt.

Die Reaktion des verständnisvollen Call-Center-Mitarbeiters: “Da kann man nichts machen, wenn die Frau weg ist. Meine ist auch weg.”

So hatte ich das zwar nicht gemeint. Aber immerhin war das Gespräch dann sehr schnell vorbei.

Falsch abgemahnt

Die Mitarbeiter eines Unternehmens finden das Firmenlogo auf fremden Webseiten. So geht es nicht, deshalb wird die Rechtsabteilung hinzugezogen. Diese prüft den Fall und befindet, dass es sich um einen Fall von Markenausbeutung und Rufschädigung handelt. Eine Anwältin wird beauftragt, die die Webseitenbetreiber abmahnt.

So weit, so normal.

Blöd nur, dass die abgemahnten Webseitenbetreiber an der Sache völlig unschuldig sind. Das fremde Firmenlogo wird nämlich nur auf den Rechnern des abmahnenden Unternehmens angezeigt, weil es Teil eines Werbeblockers ist.

Und noch blöder, dass das abmahnende Unternehmen ausgerechnet den Werbeslogan “Unsere Branche: Telekommunikation – Informationstechnologie” führt.

Die ganze Geschichte gibt es im Blog von Karsten Windfelder zu lesen.

Demonstranten jagen üben

Wer immer schon einmal wissen wollte, wie sich ein Einsatzleiter der Polizei bei einem Weltwirtschaftsgipfel oder einem Fußballspiel fühlt, kann diese Situationen auf den Werbeseiten von Panther Command nachspielen. Da wollen Staatsgäste sicher ins Hotel gebracht und ihre Luxusyachten vor rechts- und linksextremen Demonstranten geschützt werden, in deren Reihen man aber glücklichweise längst Informanten geschleust hat. Die Staatsgewalt und ihr Selbstverständnis (bzw. das von Firmen, die die Exekutive beliefern) können dadurch in Echtzeit erlebt werden. Vor dem Besuch der Website sollte man unbedingt den Ton aufdrehen, denn Wortwahl und Artikulation des Polizistendarstellers und die zackigen Funkmeldungen der virtuellen Beamten sollte man sich nicht entgehen lassen!