Vergebene Chance

30 06 2008

“I am far from having any sympathy with the applicant’s acts and I share the grave concerns raised by the terrible crime against an innocent child. To my regret, however, I am unable to share the conclusions of the majority on the applicant’s continuing victim status and the fairness of the proceedings in his case. Given the insufficient protection of his right not to incriminate himself, in my view he continued to be a victim of coercion, which affected the fairness of the criminal proceedings against him. In my view an opportunity for the applicant to have a retrial should be capable of correcting both these defects.”

Besser als die bulgarische Richterin Zdravka Kalaydjieva es in ihrem Sondervotum zum Fall Gäfgen ./. Deutschland hätte man es nicht formulieren können. Die Mehrheit der Richter sieht die Sache leider anders und stellt damit das absolute Folterverbot bei polizeilichen Vernehmungen zur Disposition. Auch wenn die Richter Straftaten von Polizisten während der Beschuldigtenvernehmung verurteilen - solange solche Taten so gut wie folgenlos bleiben und kein absolutes Fernwirkungsverbot illegal gewonnener Beweise existiert, bilden solche Urteile geradezu eine Einladung für Angehörige staatlicher Behörden, die Grundrechtsgarantien der EMRK zu übergehen.

Leider wird in der Debatte viel zu oft vergessen, dass staatliche Willkür- und Folterakte für jeden einzelnen von uns weit bedrohlicher sind als die Erschwernis, auch grausamste Straftäter zu überführen. Denn staatliche Folter bietet keinen präventiven Schutz gegen Straftaten, bedroht aber Leben und Gesundheit einer Vielzahl (auch unschuldiger) Tatverdächtiger und führt, wenn sie sich etabliert, zu einer Erosion des Vertrauens von Bürgern zum Staat. Insofern hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute eine große Chance zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit vergeben und das Vertrauen der Bevölkerung in die Wirksamkeit der Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Stück weit untergraben.





Antiterror-Spediteure

12 06 2008

Von Speditionsunternehmen bin ich einiges gewohnt. Im Monatsrhythmus schicken sie Schreiben an ihre Kunden, mit denen sie immer neue Preiserhöhungen rechtfertigen. Geradezu klassisch sind die Treibstoffzuschläge, die angesichts der derzeitigen Preise an der Zapfsäule nicht weiter verwundern.

Seltsam muten dagegen schon die Finanzierungskosten an, die ähnlich wie das Skonto funktionieren: Der Preis wird um ein paar Prozent angehoben, sofern nicht innerhalb weniger Tage komplett bezahlt wird. Angesichts der Zahlungsmoral vieler Unternehmen erscheint so eine Position auf der Rechnung natürlich auch nur folgerichtig.

Richtig skurril ist dagegen die Palettenabwicklungsgebühr: Warum muss für etwas Selbstverständliches, nämlich das Hin- und Herbewegen von Paletten während des Speditionsvorgangs, eine eigene Gebühr erhoben werden? Dann könnte man ja gleich eine Gebührengebühr oder eine pauschale Pauschale erheben, weil die angebotenen (Lockvogel?-)Preise offenbar zu niedrig kalkuliert sind.

Völlig vom Sockel haut mich allerdings das heute eingegangene Schreiben einer großen deutschen Spedition: “[...] bedingt durch die Anschläge des 11. Septembers 2001″ habe nämlich die Europäische Union Antiterrorverordnungen verabschiedet, die “jegliche Art von Geschäftskontakten zu bestimmten Personen und Organisationen [...], auch innerhalb Deutschlands, unter Genehmigungsvorbehalt [...]stellt”. Dann folgt eine lange Liste mit Punkten wie “umfangreiche Software-Anpassungen”, “permanente Aktualisierung der Software (Embargolisten)”, “massive Aufstockung der Rechnerkapazitäten”, “Einrichtung eines Compliance-Service-Centers (7 Tage / 24 Stunden)” und so weiter und so fort.

Wozu das Ganze? Das zweiseitige Schreiben dient der Rechtfertigung einer “Compliance-Gebühr”, die demnächst 2,65 € pro Sendung betragen soll.

Da will ich doch mal hoffen, dass die Post demnächst das Briefporto nicht auf 3,20 € erhöht und meine geschäftlichen Briefkontakte nicht unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Von der Überwachung der Mailkontakte ganz zu schweigen.





Englische Zivilrichter bald oben ohne

14 05 2008

Die englischen Zivil- und Familiengerichte schaffen ab Oktober die Perücken für Richter ab, und die drei Jahrhunderte alten Roben werden durch zeitgemäßere Modelle ersetzt. Kritiker des neuen Gewandes halten es für eine Mischung aus amerikanischem Freikirchentalar und Star Trek-Uniform.

Bei den Strafrichtern und den Anwälten bleibt dagegen alles wie gehabt. Interessant an der Debatte ist vor allem das Argument, dass die Perücke die Anonymität des Richters vor unterlegenen Parteien oder verurteilten Straftätern schützt. Für den Anwalt gilt das natürlich nicht. Dennoch will die Bar Association das Erscheinungsbild der Anwälte nicht verändern.





Wann ist rechtzeitig?

8 04 2008

Schön, daß diese Frage jetzt auch endlich europarechtlich geklärt ist: Wie Beck Aktuell meldet, hat der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren, das vom OLG Köln vorgelegt wurde, entschieden, daß eine rechtzeitige Überweisung die Gutschrift des geschuldeten Betrages auf das Konto voraussetzt. Begründet wurde dies vor allem mit dem Wortlaut des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (2000/35/EG).

Ob dieses Urteil allerdings dazu führt, daß die Zahlungsmoral künftig besser wird, möchte ich bezweifeln.





Londoner Notizen

11 02 2008

07.02.2008

Ganz England diskutiert die heutige Rede des Erzbischofs von Canterbury, in der er behauptet hat, die Einführung der Scharia in Teilen des englischen Rechts sei unausweichlich. Bezogen hat er das wohl auf das Familienrecht, da er seine Ansicht u.a. mit jüdischen Eheschließungen begründet hat, die in Großbritannien bereits anerkannt werden.

Natürlich wurde dieses Ansinnen von Politikern und Juristen scharf zurückgewiesen - die rule of law dürfe keine Unterschiede zwischen den Religionen machen. Böse Säkularisten fürchten sogar, der Erzbischof wolle auch für seine Kirche demnächst wieder Sonderrechte fordern und in England quasi durch die Hintertür wieder die Hexenverbrennung einführen.

Sehr schön auch der Kommentar einer Journalistin, die einer Politikerin auf deren Forderung der equal justice under law entgegen hielt, es gäbe ja schon verschiedene Rechte, die nebeneinander Geltung beanspruchen würden - neben dem englischen Recht stünde nämlich das aus Europa. Auf ein bißchen Scharia mehr oder weniger käme es dann auch nicht mehr an (es handelte sich übrigens um eine Sendung von BBC One - bevor hier noch jemand auf das Privatfernsehen schimpft). Noch interessanter argumentierte ein islamischer Würdenträger, der die Mehrehe empfahl, weil es mehr heiratsfähige Frauen als Männer gebe. - Wie lange wird es wohl dauern, bis die deutschen Kirchen ähnliche Forderungen nach Anerkennung des islamischen Rechts stellen?

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08.02.2008

Die modische Londonerin trägt heute Minirock und dunkle Strumpfhosen zu allen Arten von Winterstiefeln. In einem Jahr wird diese Mode Berlin, in einem weiteren Hamburg erreichen. Wenn sich in drei bis vier Jahren kein Mensch mehr in London an diesen Aufzug erinnert, friert dann dergestalt gekleidet die deutsche Jugend in der Provinz.

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Der Besuch berühmter Londoner Kirchen kostet den kunstsinnigen Besucher jeweils 10 £. Wer allerdings einen Gottesdienst besucht, darf umsonst und ganz in Ruhe einen Blick auf die heiligen Hallen werfen. Ein Tip: Der Evensong in Westminster Abbey findet werktäglich um 5 p.m. statt, und geboten wird neben zwei Bibellesungen und dem Gebet für die königliche Familie vor allem feinste Choralmusik von der Gregorianik bis in den Barock. Die Vikare der Abtei singen in ihren traditionellen rot-weißen Gewändern ein täglich wechselndes Programm. Warum also Eintritt zahlen?

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09.02.2008

Fährt der rechtsgeschichtlich interessierte Tourist an den Gerichtshöfen ihrer Majestät vorbei nach Osten, erreicht er nach einiger Zeit die mächtigen Mauern des Londoner Towers. Hier präsentieren altgediente Soldaten der Königin auf amüsante Weise die Geschichte von Herrscherhaus und Königreich. Diese scheint, glaubt man den Yeomen, überwiegend aus Familienfehden und Hinrichtungen zu bestehen. Sehenswert ist auch die Rüstkammer in der Weißen Burg. Die beste Freundin von allen wurde dagegen stärker von den Kronjuwelen des Königshauses inspiriert - und zu einem Kauf im nahegelegenen Jewel Shop animiert.

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Eigentlich wollte ich auch etwas über Harrods, diese Londoner Shopping-Institution, schreiben. Aber viel fällt mir dazu nicht ein. Ambiente und Personal sind nett, aber der Gipfel des Einkaufserlebnisses will sich nicht einstellen. Dafür steht auch zu viel kitschiges Zeug herum. Vielleicht bin ich aber auch einfach nur nicht der Typ, der sich darüber freut, wenn ihn in der Fleisch- und Wurstabteilung ein grinsendes Schweinchen anschaut, während neben ihm die Skulptur eines geöffneten Schweinebauchs den Blick auf die Innereien freigibt.

Sehr empfehlenswert sind immerhin die vielen Cafés und Restaurants im Hause, die müde Füße zum Verweilen einladen. Das Kännchen Afternoon Tea kostet 3,30 £ und enthält sagenhafte vier Tassen.

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Der komplette Lord of the Rings als dreistündiges Musical? Das kann nicht funktionieren! Tut es aber doch, wie das Theatre Royal in der Drury Lane allabendlich beweist. Zugegeben, es ist nicht jede Szene des Buches auf der Bühne wiederzufinden, und viele Charaktere wurden ganz gestrichen. Auch wird sehr viel gesprochen und nicht ganz so viel gesungen - und manche Szenen mit den Hobbits erinnern stark an Riverdance. Die vor allem durch ihre optischen Effekte überzeugende Show unterhält jedoch gut und findet in der Erzählung der Geschichte zumeist überzeugende Lösungen. Neben schwarzen Reitern, Balrog, Orks, Ents und der Riesenspinne Kankra ragt vor allem die Darstellung des schizoiden Gollum heraus, dessen innere Zerrissenheit in der Aufführung eindrucksvoll in Szene gesetzt wird.

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10.02.2008

Der Londoner Nahverkehr ist schon an sich nicht billig, aber die Preisliste führt eindeutig der Heathrow Express an. Gerade deswegen ist die fünfzehnminütige Fahrt ein Genuß: Relativ wenige Passagiere lassen sich in die weichen Sitze fallen, um während der Fahrt im Internet zu surfen oder die eigens für den Zug produzierten BBC World News zu sehen. Kein Vergleich zur Johann-Strauß-Schrammelei in den Touristenbussen! Leider muß man dann in Heathrow aussteigen, und dieser Flughafen ist aufgrund seiner Größe und Organisation eine mittlere Katastrophe.

Notiz an mich selbst: In Zukunft, wenn möglich, kleinere Flughäfen wählen.





Sprachlich ausgezeichnet

18 10 2007

Daß die Niederländer im Allgemeinen recht polyglott sind, ist bekannt. Daß das allerdings auch auf die niederländischen Behörden zutrifft, wußte ich bisher nicht. Tatsächlich aber akzeptieren die für die Zulassung von Arzneimitteln und die Überwachung von Medizinprodukten zuständigen Stellen im niederländischen Königreich Anträge und Dossiers nicht nur in niederländischer und englischer, sondern auch in deutscher Sprache. Ein solches Bemühen ist nicht nur hinsichtlich des europäischen Geistes vorbildlich, sondern auch ein echter Standortfaktor für die niederländische Wirtschaft.





Knoblauchpräparat in Kapseln = Arzneimittel?

26 06 2007

Die vorliegenden Schlussanträge der Generalanwältin vom 21. Juni 2007 betreffen eine Verletzungsklage der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission wirft Deutschland eine Verletzung der Art. 28 EGV und 30 EGV vor, indem Deutschland ein Knoblauchpräparat, abgefüllt in Kapseln, als Arzneimittel einstuft, obgleich es nach Ansicht der Kommission nicht unter die Definition „Arzneimittel“ fällt. Die Folge dieser Einstufung bestünde in der Behinderung des freien Warenverkehrs durch diese falsche Auslegung des Arzneimittelbegriffs.

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, ob das genannte Knoblauchpräparat unter die Definition nach Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EGV (Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel) des Europäischen Parlaments fällt oder als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft werden kann.

In dem vorliegenden Fall liegt Knoblauch in getrockneter und pulverisierter Form vor. Die deutsche Regierung stellt sich dabei auf den Standpunkt, dies sei aufgrund der Funktion des Knoblauchs ein Arzneimittel. Der Knoblauch besäße pharmakologische Eigenschaften und zeige vorliegend therapeutische Wirkung, indem er der Arteriosklerose vorbeuge. Zudem würden Vitamine ebenfalls als Arzneimittel eingestuft, und auch diese Kapseln seien nicht ohne gesundheitliche Risiken. Auch die Kapselform spreche für eine Einstufung als Arzneimittel.

Nach Auffassung der Kommission leistet dieses Präparat nichts anderes als herkömmliche Lebensmittel, was gegen eine Arzneimitteleigenschaft spreche. Es bestehe kein Mehrwert in der natürlichen Form, und auch die äußere Aufmachung sei nicht als arzneimitteltypisch anzusehen, da weder auf dem Etikett noch auf der Verpackung Informationen, welche auf ein Arzneimittel schließen lassen, aufgeführt seien. Fraglich ist weiter, ob das Knoblauchpräparat ein Nahrungsergänzungsmittel darstellt. Die Kapseln setzen sich nämlich nicht aus Vitaminen und Mineralstoffen zusammen, sodass dies auch nach der Definition des Artikels 2 lit. a der Richtlinie zu verneinen sei. Demzufolge solle das in Kapseln abgefüllte Knoblauchpräparat als Lebensmittel eingestuft werden.

Die Generalanwältin des EuGH hat sich der Ansicht der Kommission angeschlossen. Die Zulassung des genannten Präparates als Arzneimittel stelle eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar, wodurch die Harmonisierung des Warenverkehrs gefährdet werde. Der Schlussantrag der Generalanwältin ist von besonderer Bedeutung, weil der EuGH diesen Anträgen in seiner Urteilsbegründung häufig folgt.

Dieser Ansicht ist zuzustimmen, da die Markt- und Handelshemmnisse abgebaut gehören, um den supranationalen Wettbewerb zu fördern.

(Rechtssache C-319/05 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland)





Qualitätsjournalismus geht anders

1 06 2007

Falsche Kommata, fehlende Zeichen, schiefe Sätze - all das kann man dem schnellen und zugleich kostenlosen Onlinejournalismus verzeihen. Was ich aber gerade bei Spiegel Online gelesen habe, darf dagegen nicht passieren:

“Das Treffen von Versailles 1982 gilt als bisheriger Tiefpunkt der Gipfelgeschichte. Damals kam es zum transatlantischen Streit über die Frage, ob die EU eine Gaspipeline in die Sowjetunion bauen darf.”

1982? Sowjetunion? EU? Da war doch was…





Unbekannter Feiertag

25 05 2007

Am Pfingstmontag wird in Deutschland nicht gearbeitet, sondern gefeiert (von Krankenhausärzten, Polizisten, Filmvorführern oder Gastwirten einmal abgesehen). Und das muß man seinen ausländischen Geschäftspartnern natürlich mitteilen, damit die sich nicht wundern, daß niemand ans Telefon geht oder im schlimmsten Fall einen Spediteur schicken, der dann vor verschlossenen Türen steht. Das katholische Italien hat diesen Feiertag übrigens vor einigen Jahren abgeschafft, und auch in den USA ist er unbekannt.

Die Bedeutung des Festes ist laut einer Umfrage aus dem Jahre 2004 auch 75 % Prozent der Deutschen (in den neuen Bundesländern sogar 92 %) unbekannt. Es wird also wirklich Zeit, daß der Geist über uns kommt. In diesem Sinne: Frohe Feiertage!





Am Gerichtshof Ihrer Majestät

23 04 2007

Vor Gericht heißt es häufig warten, bis die Verhandlung beginnt. Und das ist für die Beteiligten, aber ebenso für die Zeugen natürlich oft unbefriedigend. In Deutschland führt aber kein Weg daran vorbei, sofern kein Strafbefehl erlassen wurde. Nur das, was zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wird, kann Grundlage des späteren Urteils sein. Dafür funktioniert die Terminierung von Verhandlungen zumeist recht gut, so daß längere Wartezeiten glücklicherweise selten sind.

In England arbeitet die Justiz offenbar ein wenig anders, denn hier ist man zwar auch Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtet, interpretiert diese Grundsätze aber dahingehend, daß ein Angeklagter auf schuldig plädieren und auf diese Weise eine lange Hauptverhandlung erspart wird. Das Urteil wird dann auf Grundlage dieses Parteivortrags gefällt - wobei sich der kontinentale Jurist an dieser Stelle zwingen muß, das Wort Partei für den Strafprozeß überhaupt zu benutzen. Im Gegenzug gibt es für den Angeklagten dann hinsichtlich der Strafhöhe einen Bonus.

Verhält sich ein Angeklagter anders, z.B. weil er die Beweislast anhand der eingetroffenen Zeugen abschätzen will, wird ihm dies - zumindest von den Wartenden - negativ ausgelegt. Eine englische Polizistin beschreibt den Gerichtsalltag in ihrem Blog wie folgt:

But, as is often the case, they plead not guilty and opt for Crown Court trial. That means that all the witnesses have to turn up on the day and hang around while well- spoken men and women in gowns and wigs bargain with each other. The offender was in custody but we still had his family hanging menacingly around; though we made sure that the witnesses were well away from them in the witness care area. They stay there until they are called to give evidence.

All day we paced and waited, eventually the court had whipped through the easy stuff, like plea and direction hearings and sentencing, and then, after lunch, it was our turn. So having sat there all morning we got to the point of having a jury sworn in and guess what he did (at this point anyone who knows anything about the legal process will be shouting the answer at their computer screens): he pleaded guilty. Agghhhhhh.

Das Blog The Slim Blue Line, geschrieben von sarahpolicelady, ist übrigens auch dann interessant, wenn es nicht um das Justizsystem geht, und gibt einen Einblick in die Arbeit der britischen Exekutive.





Strukturiertes Promotionsstudium?

12 03 2007

Wer sich für den Bologna-Prozeß und das Thema “Strukturiertes Promotionsstudium” interessiert, sollte heute nachmittag ab 14.35 Uhr die Sendung Campus & Karriere im Deutschlandfunk einschalten. Neben einer Initiative der Technischen Universitäten zum Erhalt der klassischen Promotion in den Ingenieurswissenschaften werde ich ein kurzes Interview geben und darin die Position des Promovierendennetzwerkes Thesis darstellen.





DocMorris jetzt mit Filialen

5 03 2007

Das deutsche Apothekenrecht hält trotz Kritik aus den europäischen Nachbarländern nach wie vor am Leitbild des niedergelassenen Apothekers in seiner eigenen Apotheke fest, von wenig relevanten Ausnahmen wie Filial- oder Notapotheken einmal abgesehen. Apothekenketten sind ebensowenig erlaubt wie der Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln in Drogerien, weil der (über-)beschützende deutsche Staat dem kranken Konsumenten deutlich weniger Entscheidungskompetenz zutraut als z.B. der us-amerikanische Gesetzgeber dem Kunden einer Pharmacy. Begründet wird dies mit der Volksgesundheit - übrigens ein Begriff, der spätestens seit 1945 in die Mottenkiste der deutschen Rechtsgeschichte gehört hätte, an dem die deutsche Justiz jedoch seit dem Apothekenurteil des BVerfG unbeirrt festhält.

Das niederländische Unternehmen DocMorris versucht nun, das Mehrbesitzverbot von Apotheken zu umgehen, indem es parallel zum Internetversand “Partnerapotheken” einrichtet, in denen niedergelassene Apotheker zwar selbständig, aber ähnlich Franchise-Nehmern arbeiten. Alle Rabatte, die die niederländische Versandapotheke anbietet, dürfen diese aufgrund der Gesetzeslage jedoch nicht gewähren - jedenfalls noch nicht. Meine persönliche Einschätzung tendiert nämlich dazu, daß es auf diesem Markt in den kommenden Jahren noch einige Bewegung geben wird.





Gedenken im Vergleich

29 01 2007

Die beste Freundin von allen arbeitet für vier Wochen in Berlin. Das ist eine gute Gelegenheit, um dem täglichen Gang zum Briefkasten für ein paar Tage zu entsagen und mal wieder die Hauptstadt zu besuchen. Und so sitze ich nun auf dem Potsdamer Platz, nutze einen dankenswerterweise kostenlosen Hotspot und verzichte dafür gern ausdrücklich auf mein Fernmeldegeheimnis. Grundrechtsverzicht per Mausklick - was tut man nicht alles, um ins Internet zu kommen.

Mein erster Besuch des Denkmals für die ermordeten Juden Europas ließ mich, einen Tag nach dem internationalen Auschwitz-Gedenktag, eigenartig kalt. Vor einigen Wochen schnürte es mir im Holocaust-Memorial-Museum in Washington den Atem zu. Sachlich präsentierte, aber in ihrer Gegenständlichkeit umso grausamere Exponate aus den Konzentrationslagern, Modelle der Gaskammern und Berichte der Opfer rühren auch tausende von Kilometern entfernt von den Tatorten zu Tränen. Hier in Berlin dagegen, wo die Nazis ihre abscheulichen Verbrechen geplant haben, vermitteln Stelen aus Beton eher Leere als Abscheu oder Mitgefühl. Hier fehlen Menschen, Geschichten und Worte. Vielleicht ist das aber auch ein ganz gutes Symbol für die Lücke, die der millionenfache Mord an den Juden in der deutschen und anderen europäischen Gesellschaften hinterlassen hat.





Großartig!

12 01 2007

Heldenhafte Freiheitskämpfer (aus dem nationalistisch-griechischen, kernsozialistischen oder islamistischen Lager, so genau weiß die begeisterte Öffentlichkeit das noch nicht) haben heute am frühen Morgen mit einem gezielten Granatenangriff eine Toilette in der Athener Botschaft der us-imperialistischen Yankees zerstört. Damit ist den linksradikal-muslimischen Neo-Antifa-Hamas-Arier-Zellen ein wichtiger Schlag gegen die internationale Öl-Ausbeuter-, Kriegstreiber- und Zionisten-Mafia unter dem Christen-Cowboy George Bush gelungen. Ohne funktionierende Toilette wird es für die Athener CIA- und Mossad-Agenten deutlich schwieriger werden, ihren Zersetzungskampf gegen das palästinensische/ irakische/ nordkoreanische/ deutsche/ (hier bitte beliebige Ortsbezeichnung einsetzen) Kulturvolk fortzusetzen. Schafft dutzende, hunderte, tausende Athens - kein Klo für Amerika!

Kommando Saddam Hussein/Che Guevara/Vater Abraham





Energiepolitischer Wahnsinn

8 01 2007

Der Streit um die Energiepreise zwischen Rußland und Weißrußland hat nun auch für die mitteleuropäischen Staaten Folgen: Heute morgen hat Rußland den Transport von Rohöl durch eine Pipeline blockiert, die u.a. Polen und Deutschland versorgt. Neben der anhaltenden politischen Krise im nahen Osten und dem steigenden Energiebedarf in Südostasien wird auch diese Streitigkeit zu höheren Energiepreisen führen.

Energiesicherheit ist nicht nur ein Thema der gerade angelaufenen deutschen EU-Ratspräsidentschaft, sondern auch internationaler Organisationen wie der NATO. Nicht nur alternative Energien werden angesichts steigender Energiepreise immer rentabler und müssen stärker als bisher erforscht werden, auch der völlig sinnfreie Atomausstieg gehört erneut auf die politische Agenda. Noch besitzt Deutschland die Expertise und gut ausgebildetes Personal, um mittels Hochtechnologie Kernkraftwerke sicher zu betreiben und den dabei leider entstehenden Müll gefahrlos aufzubewahren. Energie, die unter diesen Sicherheitsstandards mittels deutscher Arbeitskräfte erzeugt wird, muß nicht aus halb- oder undemokratischen Staaten mit zweifelhaften Sicherheitsstandards importiert werden.