Vergebene Chance

30 06 2008

“I am far from having any sympathy with the applicant’s acts and I share the grave concerns raised by the terrible crime against an innocent child. To my regret, however, I am unable to share the conclusions of the majority on the applicant’s continuing victim status and the fairness of the proceedings in his case. Given the insufficient protection of his right not to incriminate himself, in my view he continued to be a victim of coercion, which affected the fairness of the criminal proceedings against him. In my view an opportunity for the applicant to have a retrial should be capable of correcting both these defects.”

Besser als die bulgarische Richterin Zdravka Kalaydjieva es in ihrem Sondervotum zum Fall Gäfgen ./. Deutschland hätte man es nicht formulieren können. Die Mehrheit der Richter sieht die Sache leider anders und stellt damit das absolute Folterverbot bei polizeilichen Vernehmungen zur Disposition. Auch wenn die Richter Straftaten von Polizisten während der Beschuldigtenvernehmung verurteilen - solange solche Taten so gut wie folgenlos bleiben und kein absolutes Fernwirkungsverbot illegal gewonnener Beweise existiert, bilden solche Urteile geradezu eine Einladung für Angehörige staatlicher Behörden, die Grundrechtsgarantien der EMRK zu übergehen.

Leider wird in der Debatte viel zu oft vergessen, dass staatliche Willkür- und Folterakte für jeden einzelnen von uns weit bedrohlicher sind als die Erschwernis, auch grausamste Straftäter zu überführen. Denn staatliche Folter bietet keinen präventiven Schutz gegen Straftaten, bedroht aber Leben und Gesundheit einer Vielzahl (auch unschuldiger) Tatverdächtiger und führt, wenn sie sich etabliert, zu einer Erosion des Vertrauens von Bürgern zum Staat. Insofern hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute eine große Chance zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit vergeben und das Vertrauen der Bevölkerung in die Wirksamkeit der Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Stück weit untergraben.





Antiterror-Spediteure

12 06 2008

Von Speditionsunternehmen bin ich einiges gewohnt. Im Monatsrhythmus schicken sie Schreiben an ihre Kunden, mit denen sie immer neue Preiserhöhungen rechtfertigen. Geradezu klassisch sind die Treibstoffzuschläge, die angesichts der derzeitigen Preise an der Zapfsäule nicht weiter verwundern.

Seltsam muten dagegen schon die Finanzierungskosten an, die ähnlich wie das Skonto funktionieren: Der Preis wird um ein paar Prozent angehoben, sofern nicht innerhalb weniger Tage komplett bezahlt wird. Angesichts der Zahlungsmoral vieler Unternehmen erscheint so eine Position auf der Rechnung natürlich auch nur folgerichtig.

Richtig skurril ist dagegen die Palettenabwicklungsgebühr: Warum muss für etwas Selbstverständliches, nämlich das Hin- und Herbewegen von Paletten während des Speditionsvorgangs, eine eigene Gebühr erhoben werden? Dann könnte man ja gleich eine Gebührengebühr oder eine pauschale Pauschale erheben, weil die angebotenen (Lockvogel?-)Preise offenbar zu niedrig kalkuliert sind.

Völlig vom Sockel haut mich allerdings das heute eingegangene Schreiben einer großen deutschen Spedition: “[...] bedingt durch die Anschläge des 11. Septembers 2001″ habe nämlich die Europäische Union Antiterrorverordnungen verabschiedet, die “jegliche Art von Geschäftskontakten zu bestimmten Personen und Organisationen [...], auch innerhalb Deutschlands, unter Genehmigungsvorbehalt [...]stellt”. Dann folgt eine lange Liste mit Punkten wie “umfangreiche Software-Anpassungen”, “permanente Aktualisierung der Software (Embargolisten)”, “massive Aufstockung der Rechnerkapazitäten”, “Einrichtung eines Compliance-Service-Centers (7 Tage / 24 Stunden)” und so weiter und so fort.

Wozu das Ganze? Das zweiseitige Schreiben dient der Rechtfertigung einer “Compliance-Gebühr”, die demnächst 2,65 € pro Sendung betragen soll.

Da will ich doch mal hoffen, dass die Post demnächst das Briefporto nicht auf 3,20 € erhöht und meine geschäftlichen Briefkontakte nicht unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Von der Überwachung der Mailkontakte ganz zu schweigen.





Whistleblowing - auch bei der Bahn

23 05 2008

Der Gesetzgeber berät zur Zeit über eine Erweiterung des § 612a BGB, der zukünftig möglicherweise jedem Arbeitnehmer erlauben wird, ungesetzliche Handlungsweisen des Arbeitgebers anzuzeigen, ohne arbeitsrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen. Ein wesentlicher Beweggrund für diese Gesetzesinitiative war der Gammelfleischskandal, und noch ist fraglich, ob § 612a BGB n.F. sehr eng gefasst werden wird und nur die Produktsicherheit oder weitergehend jegliches Handeln im Unternehmen umfassen soll.

Noch interessanter ist das so genannte Whistleblowing aber dann, wenn es nicht um illegales, sondern (nur) unethisches oder widersprüchliches Handeln im Unternehmen geht. Für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber öffentlich anzeigen, ist schon im ersteren Fall sicher, dass sie nicht mehr den angenehmsten Arbeitsplatz haben dürften und sich früher oder später wahrscheinlich trotz des neuen § 612a BGB nach einer anderen Stelle umsehen müssen. Im letzteren Fall wird solches Handeln nach wie vor nur anonym erfolgen können.

Ein schönes Beispiel dafür liefert heute die Deutsche Bahn. Wie das Weblog Spaß mit der Deutschen Bahn berichtet, ist ein Dokument mit Plänen, die nur aus der Führungsetage des Konzerns stammen können, auf dem Whistleblower-Portal Wikileaks aufgetaucht. Die Konsequenzen des letzten Tarifabschlusses werden dort deutlich dargestellt und fünf Maßnahmen zur Kostensenkung dargestellt, u.a. Preiserhöhungen, Personalabbau und der zunehmende Einsatz von ausländischen Arbeitnehmern in outgesourcten Gesellschaften. Auch die Überschrift des Dokuments inklusive des Wortes “Netzstreichungen” läßt für die Kundschaft nichts Gutes erahnen.





Zwangseingewiesen

29 04 2008

Es braucht nicht viel, um gegen den eigenen Willen in eine geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen und zwangsbehandelt zu werden. Beispielsweise eine Familie, mit der man Probleme hat. Möglicherweise auch Nachbarn, die jeden Schritt argwöhnisch beäugen. Dazu ein oberflächliches Zeugnis eines Arztes ohne fachärztliche Qualifikation und einen aufgeregten Auftritt vor dem zuständigen Richter. Formell genügt das, um die Anforderungen der Psychisch-Kranken-Gesetze der Länder zu erfüllen.

Der umgekehrte Weg ist deutlich schwerer. Und er führt oft durch mehrere Instanzen.





Kein Anschluß unter dieser Email

15 06 2007

Blöd, wenn die Emailadresse eines Ansprechpartners auf der im Januar übergebenen Visitenkarte nicht mehr funktioniert.

Noch blöder, wenn das die Emailadresse der gesamten Abteilung ist und dort auch niemand ans Telefon geht.

Allerdings nachvollziehbar, wenn man weiß, daß der gesuchte Ansprechpartner Mitarbeiter der Arbeitsagentur ist.





“Ich bin von der Behörde…”

30 05 2007

Wer in der Zulassungsabteilung eines Arzneimittelherstellers oder in einer auf Pharmarecht spezialisierten Anwaltskanzlei arbeitet, kann dieser Tage leicht in eine Falle laufen: Im Rahmen von Telefonumfragen versuchen Unbekannte, vertrauliche Unternehmensinformationen abzufragen. Das Perfide dabei: Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte oder der Deutschen Geselllschaft für Regulatory Affairs (DGRA) aus, die natürlich keine Umfragen in Auftrag gegeben haben. Immerhin scheinen sich diese Leute besser vorbereitet zu haben als jene Headhunter, die telefonisch unsere Azubis abwerben wollten…





Unbekannter Feiertag

25 05 2007

Am Pfingstmontag wird in Deutschland nicht gearbeitet, sondern gefeiert (von Krankenhausärzten, Polizisten, Filmvorführern oder Gastwirten einmal abgesehen). Und das muß man seinen ausländischen Geschäftspartnern natürlich mitteilen, damit die sich nicht wundern, daß niemand ans Telefon geht oder im schlimmsten Fall einen Spediteur schicken, der dann vor verschlossenen Türen steht. Das katholische Italien hat diesen Feiertag übrigens vor einigen Jahren abgeschafft, und auch in den USA ist er unbekannt.

Die Bedeutung des Festes ist laut einer Umfrage aus dem Jahre 2004 auch 75 % Prozent der Deutschen (in den neuen Bundesländern sogar 92 %) unbekannt. Es wird also wirklich Zeit, daß der Geist über uns kommt. In diesem Sinne: Frohe Feiertage!





Bierzeltaufstelldauerbegrenzungsanordnung

4 05 2007

Das Managementbuch-Review (furchtbares Denglisch übrigens, warum dann nicht gleich Management Book Review?) kümmert sich in einer Rezension um Komplexität. Und erfindet sogleich ein Szenario, das die typisch deutsche Debatte und Handlungsweise abbildet, wenn es um den Erlaß eines allgemeinen Rauchverbots geht:

Der niedersächsische Minister fordert eine Ausnahme für Schützenfeste, der unterfränkische Landrat eine für Weinfeste, ein hessischer Hinterbänkler streitet für die Festlegung einer Mehrzweckzelthöchstgröße (auf Druck der Apfelweinindustrie), die Bierzeltverleiher für eine flexible Handhabung der Bierzeltbemessungsgrundlage (zählt der Schankraum mit oder nicht?) wofür eine Expertengruppe zur Erstellung einer Bierzeltbemessungsgrundlagenverordnung gegründet wird, was wiederum das Finanzministerium animiert, die Rauchergroßbierzeltsonderabgabe ins Spiel zu bringen, noch bevor sich ein andalusischer EU-Kommissar für einen Lastenausgleich stark macht (aufgrund der Annahme, der gemeine Spanier trage künftig sein Erspartes für den Raucherurlaub nach Deutschland). Und um der Gefahr zu begegnen, dass überall in Deutschland dauerhaft riesige Raucherbierzelte in die Gegend geknallt werden, muss der Herr Minister natürlich noch eine Bierzeltaufstelldauerbegrenzungsanordnung erlassen (mindestens 7 Tage, maximal 15, auf Antrag mit entsprechender Begründung und Gutachten, Verlängerung um einen Werktag möglich, Sonntage sind auf maximal 3 pro Kalenderjahr begrenzt, Feiertage nur, sofern es sich um bundeseinheitliche Feiertage handelt).”

Das Verfahren kommt mir irgendwie bekannt vor…





Ein bißchen Statistik

26 04 2007

Dient es der Forschung oder bloß der Neugierde? Egal, denn ich mache jetzt mal mit bei dieser VolksWeblogzählung. Und wer sonst noch hier mitliest und selbst bloggt, darf auch gern einen Trackback auf Sajonara.de setzen.





Thomas Buergenthal erhält Göttinger Ehrendoktorwürde

19 04 2007

Der amerikanische Rechtsprofessor und Richter am Internationalen Gerichtshof Thomas Buergenthal erhält heute während eines Festakts die Ehrendoktorwürde der Universität Göttingen. Buergenthal, der das KZ Auschwitz und einen Todesmarsch überlebte, hat nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs einige Jahre in Göttingen gelebt und am Felix-Klein-Gymnasium sein Abitur gemacht. Damals wurde er “[b]eim Anblick der friedlichen deutschen Familien auf Sonntagsspaziergang [...] von Rachegedanken geplagt” - verständlicherweise, möchte man hinzufügen. Heute fühlt sich Buergenthal wieder wohl in Deutschland.

Im Jahre 1951 wanderte Buergenthal in die USA aus, wo er eine steile juristische Karriere begann. Besonders die Durchsetzung der Menschenrechte in den weniger glücklichen Teilen der Welt war ihm immer ein wichtiges Anliegen. Inzwischen ist auch seine Autobiographie “Ein Glückskind” erschienen.





Rechtsdurchsetzung? Nein, danke!

12 03 2007

Der Seeheimer Kreis, eine ansonsten ernstzunehmende Vereinigung innerhalb der SPD, hat zum Thema Rauchverbot im Bundestag eine recht eigenwillige Pressemitteilung herausgegeben. Am Schluß heißt es u.a.:

“Die [...] Möglichkeit, das Rauchverbot mit Gewalt durchzusetzen, lehnen wir ab.”

Wäre ja auch noch schöner, wenn für den deutschen Parlamentarier das Gleiche gelten würde, was der Rechtsunterworfene zweiter Klasse (also der normalen Bürger) akzeptieren muß: nämlich daß geltende Gesetze im Regelfall auch durchgesetzt werden - durch Richter, Gerichtsvollzieher, Polizisten, Ordnungsbeamte usw.

Die ganze Geschichte gibt es im Tagesschau-Blog.





DocMorris jetzt mit Filialen

5 03 2007

Das deutsche Apothekenrecht hält trotz Kritik aus den europäischen Nachbarländern nach wie vor am Leitbild des niedergelassenen Apothekers in seiner eigenen Apotheke fest, von wenig relevanten Ausnahmen wie Filial- oder Notapotheken einmal abgesehen. Apothekenketten sind ebensowenig erlaubt wie der Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln in Drogerien, weil der (über-)beschützende deutsche Staat dem kranken Konsumenten deutlich weniger Entscheidungskompetenz zutraut als z.B. der us-amerikanische Gesetzgeber dem Kunden einer Pharmacy. Begründet wird dies mit der Volksgesundheit - übrigens ein Begriff, der spätestens seit 1945 in die Mottenkiste der deutschen Rechtsgeschichte gehört hätte, an dem die deutsche Justiz jedoch seit dem Apothekenurteil des BVerfG unbeirrt festhält.

Das niederländische Unternehmen DocMorris versucht nun, das Mehrbesitzverbot von Apotheken zu umgehen, indem es parallel zum Internetversand “Partnerapotheken” einrichtet, in denen niedergelassene Apotheker zwar selbständig, aber ähnlich Franchise-Nehmern arbeiten. Alle Rabatte, die die niederländische Versandapotheke anbietet, dürfen diese aufgrund der Gesetzeslage jedoch nicht gewähren - jedenfalls noch nicht. Meine persönliche Einschätzung tendiert nämlich dazu, daß es auf diesem Markt in den kommenden Jahren noch einige Bewegung geben wird.





Abgesang auf eine Region

1 03 2007

In meiner Heimat gehen die Lichter aus. Das Dorf meiner Kindheit liegt ungefähr im rechten Winkel zwischen Varel und Nordenham, den beiden Airbus-Standorten, die das Sanierungskonzept des Konzerns mutmaßlich am schwersten treffen wird. Diese Entscheidung ist umso schlimmer, als daß die Region sowieso strukturschwach ist und mit Arbeitslosenzahlen ähnlich derer in den schlimmsten Regionen Ostdeutschlands zu kämpfen hat.

Meine vor zehn Jahren getroffene Entscheidung, den Ort meiner Kindheit für immer zu verlassen, stellt sich immer mehr als richtig heraus. Aber obwohl ich das Nordenhamer Airbus-Werksgelände lediglich aus einigen Versorgungsfahrten während meines Zivildienstes kenne und niemand aus meiner Familie von der Werksschließung auch nur mittelbar betroffen ist, tut mir der Niedergang der Region doch sehr weh. Und ein Konzept für eine Wiederbelebung dieser traditionell strukturschwachen Gegend ist weit und breit nicht in Sicht.





BVerfG stärkt Pressefreiheit

27 02 2007

Auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts ist die Entscheidung über die Durchsuchung der Redaktionsräume des Cicero noch nicht veröffentlicht. Spiegel Online hat allerdings in einer Eilmeldung bekannt gegeben, daß das BVerfG die Durchsuchung für verfassungswidrig erklärt und damit die Pressefreiheit gestärkt hat.

Nachtrag: Jetzt ist auch das Urteil online.





Wie geht es weiter nach dem Referendariat?

26 02 2007

Eine kleine Zusammenfassung interessanter Informationen und weiterführender Links rund um das Thema Arbeitsmarkt, Stellensuche, Juristengehälter und Bewerbungsstrategien ist im Forum der hessischen Rechtsreferendare zu finden.