Banküberfall mit Musik

27 02 2007

Mitten in einer belebten Wiener Einkaufsstraße hat heute ein Bankräuber mehrere Menschen als Geiseln genommen. Die Verhandlungen mit der Polizei dauerten mehrere Stunden an. Humor haben dabei die Anwohner bewiesen: Nach einer Meldung der Wiener Kronenzeitung beschallten sie den Tatort mit dem EAV-Hit “Ba, Ba, Banküberfall”.





Woher den Schöffen nehmen?

23 01 2007

In den Kommentaren dieses Beitrags habe ich kürzlich mit dem österreichischen Rechtsanwalt Juristen Ingmar Greil über die Laienbeteiligung an der Rechtspflege diskutiert. Diese ist in Österreich deutlich stärker ausgeprägt als in Deutschland, da es neben Schöffen auch noch echte Geschworene für schwere Verbrechen und politische Straftaten gibt.

Offensichtlich sind Laienrichter aber nicht immer besonders zuverlässig, was sich derzeit an einem österreichischen Fall zeigt: Vor dem Landesgericht Korneuburg (Niederösterreich) erschien zwar ein des Zigarettenschmuggels Beschuldigter, jedoch fehlte einer der Schöffen. Als dieser auch telefonisch nicht erreicht wurde, bestimmten die Berufsrichter kurzerhand eine Ersatzperson. Der Haken an der Sache: der Ersatzmann stand nicht auf der Schöffenliste und hatte auch das notwendige Mindestalter noch nicht erreicht. Das ist nicht nur hinsichtlich des Rechtes auf den gesetzlichen Richter problematisch, sondern führte auch zur Strafverfolgung der Richter wegen Amtsmißbrauchs. Möglicherweise war dies sogar kein Einzelfall (Dementi des Landesgerichtspräsidiums).

Die beschuldigten Richter behaupten dagegen, lediglich deshalb die Ersatzperson herangezogen zu haben, weil einige Zeugen extra aus Deutschland angereist seien und sie den Prozeß nicht neu ansetzen wollten. Außerdem wolle der Verteidiger des Angeklagten die Richter “kriminalisieren” - wer hätte gedacht, auf welch faule Ausreden selbst Berufsrichter kommen. Der Schmuggler-Prozeß muß nun auf jeden Fall komplett wiederholt werden - mit völlig neuen Richtern.





Prügelnde Lehrerin zu Geldstrafe verurteilt

19 01 2007

Zu einer bedingten (österreichisch für: auf Bewährung) Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro hat das Landesgericht Linz eine Lehrerin verurteilt, die vor einigen Monaten einen neunjährigen Schüler zu Boden geworfen und getreten haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Betroffene wurde außerdem vom Dienst suspendiert.

Man fragt sich, wie frustriert eine Lehrerin sein muß, die sich eines Kindes im Grundschulalter nur noch mittels eines körperlichen Angriffs erwehren kann. Und warum in den Schulen keine regelmäßigen Supervisionen stattfinden, die für Ärzte und Psychologen längst etabliert sind und in ähnlicher Weise inzwischen sogar für Richter (als sog. Intervisionen) durchgeführt werden.

Nachtrag: Mehr Details über den Fall bei tyndra.





Volksmusik, ohne Bewährung

12 01 2007

Mit der Definition volkstümlicher Musik muß sich möglicherweise in Kürze der österreichische Verwaltungsgerichtshof beschäftigen. Der Bundeskommunikationssenat, die Rechtsaufsichtsbehörde über den österreichischen Rundfunk, hat in einer aktuellen Entscheidung nämlich festgestellt, daß der Radiosender Antenne Oberösterreich in einem Teil seines Sendegebietes gegen seine Lizenz verstößt. In Wels umfasse diese ausschließlich Schlager und volkstümliche Musik, tatsächlich spiele der Sender aber (englischsprachige) Oldies und Hits.

Der Sender hat angekündigt, die Entscheidung anzufechten. “Schlager”, so ist in der heutigen Ausgabe des Wiener Standard zu lesen, “sei nur deutsche Übersetzung für Hit, volkstümlich habe die gleiche Bedeutung wie der englische Begriff ‘popular’, daher auch englischsprachige Titel.”

Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist eben manchmal auch der Osterhase. Falls das angerufene Gericht nicht im Besitz eines Jodeldiploms sein sollte und einen Sachverständigen benötigt, um Oldies, Hits, Schlager und Volksmusik voneinander abzugrenzen, dürfte es kaum eine kompetentere Person geben als diesen Experten. Tu felix Austria, audi!





Heute vor 200 Jahren: Das Ende des Heiligen Römischen Reiches

6 08 2006

Heute vor genau 200 Jahren legte Kaiser Franz II. auf Druck Napoleons die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (HRR) nieder und löste das Reich als Ganzes auf. Damit endete eine mitteleuropäische Territorialgemeinschaft, die seit dem Hochmittelalter in wechselnder Form bestanden hatte. Anders als Frankreich oder England, die sich - auch im Rahmen blutiger Auseinandersetzungen - immer stärker zentralisierten, wurde das HRR im Laufe der Jahrhunderte immer schwächer. Dagegen gewannen die Partikularstaaten, allen voran Österreich und Preußen, immer stärkere Kompetenzen.

Schon die Juristen der damaligen Zeit haben darauf hingewiesen, daß die einseitige Beendigung des Reiches durch Niederlegung der Krone verfassungswidrig war und nicht ohne Zustimmung der Kurfürsten und des Reichstages geschehen konnte. De facto blieb dem Kaiser aber keine andere Möglichkeit, und eine Klage vor dem - nunmehr ebenfalls aufgelösten - Reichskammergericht blieb natürlich aus.

In der Folge verlor Wien seinen Status als Hauptstadt des Reiches, und aus Kaiser Franz II. des Heiligen Römischen Reiches wurde Kaiser Franz I. von Österreich. Spätere Restaurationsversuche der Wiedererrichtung des Alten Reiches scheiterten. Stattdessen wurde der Deutsche Bund gegründet, und erst im Jahre 1871 erhielt Deutschland wieder einen Kaiser, der in Berlin und Potsdam residierte.

Ob man die deutsche Annexion Österreichs durch die Nationalsozialisten, das von 1938 bis 1945 die unselige Bezeichnung “Ostmark” trug, als einen letzten Versuch der Wiederbelebung der alten Reichsidee bezeichnen kann, darf wohl mit Recht bezweifelt werden. Allerdings lassen sich manche Ideen eines überstaatlichen, gemeinsamen Reiches aufgrund gemeinsamer, christlich-säkularisierter Werte in der Europäischen Union wiederfinden. Wenngleich ein Kaiser fehlt und die territoriale Ausdehnung ungleich größer ist, sind gewisse Parallelen unverkennbar.