Heute vor genau 200 Jahren legte Kaiser Franz II. auf Druck Napoleons die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (HRR) nieder und löste das Reich als Ganzes auf. Damit endete eine mitteleuropäische Territorialgemeinschaft, die seit dem Hochmittelalter in wechselnder Form bestanden hatte. Anders als Frankreich oder England, die sich - auch im Rahmen blutiger Auseinandersetzungen - immer stärker zentralisierten, wurde das HRR im Laufe der Jahrhunderte immer schwächer. Dagegen gewannen die Partikularstaaten, allen voran Österreich und Preußen, immer stärkere Kompetenzen.
Schon die Juristen der damaligen Zeit haben darauf hingewiesen, daß die einseitige Beendigung des Reiches durch Niederlegung der Krone verfassungswidrig war und nicht ohne Zustimmung der Kurfürsten und des Reichstages geschehen konnte. De facto blieb dem Kaiser aber keine andere Möglichkeit, und eine Klage vor dem - nunmehr ebenfalls aufgelösten - Reichskammergericht blieb natürlich aus.
In der Folge verlor Wien seinen Status als Hauptstadt des Reiches, und aus Kaiser Franz II. des Heiligen Römischen Reiches wurde Kaiser Franz I. von Österreich. Spätere Restaurationsversuche der Wiedererrichtung des Alten Reiches scheiterten. Stattdessen wurde der Deutsche Bund gegründet, und erst im Jahre 1871 erhielt Deutschland wieder einen Kaiser, der in Berlin und Potsdam residierte.
Ob man die deutsche Annexion Österreichs durch die Nationalsozialisten, das von 1938 bis 1945 die unselige Bezeichnung “Ostmark” trug, als einen letzten Versuch der Wiederbelebung der alten Reichsidee bezeichnen kann, darf wohl mit Recht bezweifelt werden. Allerdings lassen sich manche Ideen eines überstaatlichen, gemeinsamen Reiches aufgrund gemeinsamer, christlich-säkularisierter Werte in der Europäischen Union wiederfinden. Wenngleich ein Kaiser fehlt und die territoriale Ausdehnung ungleich größer ist, sind gewisse Parallelen unverkennbar.
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