Nachgestellt

11 06 2008

“Das habe ich doch nicht so gemeint, Herr Kollege”, beteuert der Anwalt der Gegenpartei vor dem Arbeitsgericht. Er hatte meinem Mandanten in seinem Schriftsatz vorgeworfen, dieser würde seiner Mandantin nachstellen. Nachstellung ist ein Straftatbestand, § 238 StGB. Als Rechtskundiger weiß der Kollege das, und ich bin mir ziemlich sicher, dass er bewusst provoziert hat.

Im Kammertermin kommt das allerdings überhaupt nicht gut an. Das Gericht redet mit Engelszungen auf ihn und seine Mandantin ein, doch nun endlich, endlich den vorgeschlagenen Vergleich anzunehmen. Immerhin müsste man ja weiterhin zusammenarbeiten, sich fast täglich sehen, gemeinsam Ergebnisse erzielen undsoweiterundsofort. Und da passen unterstellte Straftatbestände natürlich nicht gut ins Bild.

Eine Dreiviertelstunde redet das Gericht auf die Parteien ein. Am Schluss wird ein eigentlich längst widerrufener Vergleich leicht modifiziert neu und diesmal unwiderruflich abgeschlossen. Beide Parteien sind leicht genervt, gehen aber mit dem Gefühl vom Platz, der eigentliche Sieger zu sein. Auch der Richter hat gewonnen, denn er muss kein Urteil schreiben und hat trotzdem einen erledigten Fall für die Statistik.





66,67 % substantiierter Vortrag

30 04 2008

Der Anwalt des Klägers hat einen Schriftsatz geschrieben. Es geht nicht um besonders viel, nur um einige hundert Euro aus einem nicht ganz ordentlich abgewickelten Auftrag zwischen zwei Kaufleuten. Der Beklagte antwortet nicht. Also entscheidet das Gericht im vereinfachten Verfahren nach § 495 a ZPO ohne mündliche Verhandlung - und der Kläger verliert zu immerhin einem Drittel, weil nicht substantiiert vorgetragen wurde.

Als Kläger wäre ich nicht sonderlich erbaut. Glücklicherweise bin ich an dieser Sache gänzlich unbeteiligt.





Zwangseingewiesen

29 04 2008

Es braucht nicht viel, um gegen den eigenen Willen in eine geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen und zwangsbehandelt zu werden. Beispielsweise eine Familie, mit der man Probleme hat. Möglicherweise auch Nachbarn, die jeden Schritt argwöhnisch beäugen. Dazu ein oberflächliches Zeugnis eines Arztes ohne fachärztliche Qualifikation und einen aufgeregten Auftritt vor dem zuständigen Richter. Formell genügt das, um die Anforderungen der Psychisch-Kranken-Gesetze der Länder zu erfüllen.

Der umgekehrte Weg ist deutlich schwerer. Und er führt oft durch mehrere Instanzen.





Junganwälte unerwünscht

25 04 2008

Wie die Rechtsanwaltskammer Frankfurt mitteilt, sucht das hessische Justizministerium Anwälte, die bereit sind, in den juristischen Staatsexamina zu prüfen. Neben den verständlicherweise geforderten überdurchschnittlichen Examensnoten verlangt das Ministerium von den Prüfern außerdem, dass sie

“[...] bereits auf eine nennenswerte Berufserfahrung zurückblicken können. Um die gebotene Berufserfahrung und persönliche Reife zu gewährleisten sowie im Interesse der altersmäßigen Distanz zu den Kandidatinnen und Kandidaten wird in der Regel ein Eintrittsalter von etwa 35 Jahren für die erste und von etwa 40 Jahren für die zweite juristische Staatsprüfung vorausgesetzt.”

Ob eine solche Altersdiskriminierung mit den Vorgaben des europäischen und deutschen Antidiskriminierungsrechts zu vereinbaren ist, muss möglicherweise bald ein Gericht überprüfen.





Beamtete Maschine

18 04 2008

Es ist Freitagvormittag, und ich möchte mit einer Abteilung eines Amtsgerichts sprechen. Der freundliche Herr in der Zentrale verbindet mich auch sogleich weiter. Leider höre ich nun statt der Stimme des zuständigen Mitarbeiters nur ein paar Takte Vivaldi, bevor mir ein Automat sagt:

“Sie sind verbunden mit einem Anrufbeantworter. Bitte rufen Sie später noch einmal an.”

Das habe ich so auch noch nicht erlebt. Nicht einmal eine Nachricht kann ich hinterlassen. Mir scheint, diese Büromaschine ist verbeamtet.





Hochachtung

15 04 2008

Der Ton der Gegenseite wird schärfer. Das merke ich unter anderem daran, dass die Schlußformel “Mit freundlichen Grüßen” jetzt dem Satz “Mit besonders angemessener Hochachtung” gewichen ist.

Nun gut, das paßt. Ich bin nämlich auch ganz schön sauer.





Discounter spart sich Feiertag

8 04 2008

…und dann war da noch die Leiterin der örtlichen Filiale einer bekannten Discounter-Kette, die der Meinung ist, ihren Mitarbeitern für das Fernbleiben am Karfreitag jeweils acht Minusstunden anrechnen zu müssen. Wie heißt es doch so schön: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! So macht Arbeitsrecht Freude - jedenfalls deutlich mehr, als in der Discounter-Branche arbeiten zu müssen.





Wer ist hier der Blinde?

7 04 2008

Eine schöne Hauptverhandlung vor einem Amtsgericht in der Mitte der Republik. Der Richter schaut mich an, hat sich offensichtlich gut vorbereitet, und für meinen Mandanten läuft die Sache sehr rund. Etwas ungewöhnlich für ein Amtsgericht in Zivilsachen ist nur, daß der Richter nicht auf ein Band diktiert, sondern eine Protokollführerin an seiner Seite hat. Aber gut, das habe ich zwar noch nicht beim Amtsgericht, aber dafür an Landgerichten schon häufiger erlebt. Nach etwa zwanzig Minuten ist der Termin beendet, ich bedanke und verabschiede mich.

Nach der Verhandlung treffe ich eine Freundin, die in der Stadt in der Mitte der Republik als Anwältin arbeitet. Bei welchem Richter ich denn gerade verhandelt hätte, wollte sie wissen. Als ich ihr den Namen sagte, antwortete sie mir: “Oh, gleich beim berühmtesten Richter des hiesigen Amtsgerichts.”

Berühmt, warum denn das? Ganz einfach: Der Richter sei blind, für seine hervorragende Verhandlungsführung und fairen Urteile aber weithin bekannt.

Blind? Dieser Mann, dem ich zwanzig Verhandlungsminuten gegenüber saß? Ich fürchte, der wahrhaft Blinde war ich.





Ganz neu

7 04 2008

“Das ist für mich ja ganz neu! Und verstehen kann ich das auch nicht. Aber da können Sie sich ganz sicher sein, daß ich mich schlau machen werde, ob das auch so stimmt!”

Der ältere Herr ist aufgeregt und hat offensichtlich nicht viel Erfahrung mit Streitigkeiten vor Gericht. Gerade hat ihm der Richter gesagt, daß er hier vor dem Landgericht ohne einen Anwalt nicht gehört wird.

“Ich bin aber doch hier, dann können wir doch auch verhandeln!”, versucht er noch einen Anlauf. Einen dicken Ordner voller Dokumente hat er vor sich,
mit Rechnungen, Buchungen und Schriftwechseln. Er blättert ein wenig und klopft auf das Papier: “Hier steht doch alles drin. Die ganze Wahrheit! In den Ruin haben die mich getrieben!”

Die Klägerin, offenbar irgendeine Gesellschaft, ist nicht durch einen Mitarbeiter vertreten. Für sie tritt aber ein Anwalt auf, der einige hundert Kilometer zum Termin gefahren ist und nun unerwartet nur ein Versäumnisurteil beantragen muß.

Ich sitze hinten auf meinem Stuhl und warte auf die anschließende Verhandlung. Meine Robe liegt gut sichtbar neben mir, der Beklagte ohne Anwalt schaut mehrfach zu mir herüber. Aber er sagt nichts zu mir, fällt dagegen dem Richter ins Wort und jammert: “Ich verstehe das nicht. Einen Anwalt… das ist ja ganz neu!”

“Ganz neu?”, wundert sich der Richter. “Das steht doch alles auf dem Hinweisblatt, das Ihnen mit der Klageschrift zugegangen ist.” Dann schreibt er auf ein Blatt Papier das Versäumnisurteil, das er auch gleich verkündet. Danach belehrt er den Beklagten, dass er das Urteil schriftlich mit der Post bekommt und dagegen Einspruch erheben kann - durch einen Anwalt.

“Und ob ich dagegen Einspruch erhebe”, wettert der Beklagte beim Hinausgehen. Der Klägeranwalt schüttelt den Kopf, zieht seine Robe aus und grüßt mich, als er geht: “Tschüß, Herr Kollege.”

Manche Mandate muß man nicht haben.





Eine echte Familienangelegenheit

3 03 2008

Es ist Wochenende, und ein Mandant ruft mich an - komischerweise allerdings der der Gegenseite. Er hätte mal nach meinem Namen gegoogelt und diverse Internetseiten gefunden. Ich würde ja eigentlich einen ganz netten Eindruck machen. Umso unverständlicher, warum ich seinem Anwalt so ein böses Schreiben geschickt hätte. Bevor ich,  um standesrechtlich nichts verkehrt zu machen, auf den Anwalt des Gegners verweisen kann, erzählt mir der Gegner schon, sein Anwalt hätte auch nach mir gegoogelt und ihm dann geraten, mich einfach mal direkt anzurufen.

So versuche ich nun in einer komplizierten Familienstreiterei mit etlichen Beteiligten zu vermitteln, im Hinterkopf dabei natürlich immer die Interessen meiner Mandantschaft. Eigentlich wäre hier ein Familienmediator vonnöten, möglichst mit psychologischer Vorbildung und interkultureller Kompetenz. Aber nach einigen einstweiligen Verfügungen, Anzeigen bei diversen Behörden, einem abgeschlossenen Gerichtsverfahren, weiteren Anzeigen und vielen außergerichtlichen Begegnungen eher unschönen Verlaufs sind die Beteiligten nicht mehr zu einvernehmlichen Lösungen zu bewegen. Auch wenn kaum noch jemand weiß (oder mir sagen will), worum es in dem Streit eigentlich genau geht, wird fleißig weiter aufeinander eingeschlagen. Und mitten im Schlachtgetümmel stehen die kopfschüttelnden Anwälte.