Vergebene Chance

30 06 2008

“I am far from having any sympathy with the applicant’s acts and I share the grave concerns raised by the terrible crime against an innocent child. To my regret, however, I am unable to share the conclusions of the majority on the applicant’s continuing victim status and the fairness of the proceedings in his case. Given the insufficient protection of his right not to incriminate himself, in my view he continued to be a victim of coercion, which affected the fairness of the criminal proceedings against him. In my view an opportunity for the applicant to have a retrial should be capable of correcting both these defects.”

Besser als die bulgarische Richterin Zdravka Kalaydjieva es in ihrem Sondervotum zum Fall Gäfgen ./. Deutschland hätte man es nicht formulieren können. Die Mehrheit der Richter sieht die Sache leider anders und stellt damit das absolute Folterverbot bei polizeilichen Vernehmungen zur Disposition. Auch wenn die Richter Straftaten von Polizisten während der Beschuldigtenvernehmung verurteilen - solange solche Taten so gut wie folgenlos bleiben und kein absolutes Fernwirkungsverbot illegal gewonnener Beweise existiert, bilden solche Urteile geradezu eine Einladung für Angehörige staatlicher Behörden, die Grundrechtsgarantien der EMRK zu übergehen.

Leider wird in der Debatte viel zu oft vergessen, dass staatliche Willkür- und Folterakte für jeden einzelnen von uns weit bedrohlicher sind als die Erschwernis, auch grausamste Straftäter zu überführen. Denn staatliche Folter bietet keinen präventiven Schutz gegen Straftaten, bedroht aber Leben und Gesundheit einer Vielzahl (auch unschuldiger) Tatverdächtiger und führt, wenn sie sich etabliert, zu einer Erosion des Vertrauens von Bürgern zum Staat. Insofern hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute eine große Chance zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit vergeben und das Vertrauen der Bevölkerung in die Wirksamkeit der Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Stück weit untergraben.





Whistleblowing - auch bei der Bahn

23 05 2008

Der Gesetzgeber berät zur Zeit über eine Erweiterung des § 612a BGB, der zukünftig möglicherweise jedem Arbeitnehmer erlauben wird, ungesetzliche Handlungsweisen des Arbeitgebers anzuzeigen, ohne arbeitsrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen. Ein wesentlicher Beweggrund für diese Gesetzesinitiative war der Gammelfleischskandal, und noch ist fraglich, ob § 612a BGB n.F. sehr eng gefasst werden wird und nur die Produktsicherheit oder weitergehend jegliches Handeln im Unternehmen umfassen soll.

Noch interessanter ist das so genannte Whistleblowing aber dann, wenn es nicht um illegales, sondern (nur) unethisches oder widersprüchliches Handeln im Unternehmen geht. Für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber öffentlich anzeigen, ist schon im ersteren Fall sicher, dass sie nicht mehr den angenehmsten Arbeitsplatz haben dürften und sich früher oder später wahrscheinlich trotz des neuen § 612a BGB nach einer anderen Stelle umsehen müssen. Im letzteren Fall wird solches Handeln nach wie vor nur anonym erfolgen können.

Ein schönes Beispiel dafür liefert heute die Deutsche Bahn. Wie das Weblog Spaß mit der Deutschen Bahn berichtet, ist ein Dokument mit Plänen, die nur aus der Führungsetage des Konzerns stammen können, auf dem Whistleblower-Portal Wikileaks aufgetaucht. Die Konsequenzen des letzten Tarifabschlusses werden dort deutlich dargestellt und fünf Maßnahmen zur Kostensenkung dargestellt, u.a. Preiserhöhungen, Personalabbau und der zunehmende Einsatz von ausländischen Arbeitnehmern in outgesourcten Gesellschaften. Auch die Überschrift des Dokuments inklusive des Wortes “Netzstreichungen” läßt für die Kundschaft nichts Gutes erahnen.





Junganwälte unerwünscht

25 04 2008

Wie die Rechtsanwaltskammer Frankfurt mitteilt, sucht das hessische Justizministerium Anwälte, die bereit sind, in den juristischen Staatsexamina zu prüfen. Neben den verständlicherweise geforderten überdurchschnittlichen Examensnoten verlangt das Ministerium von den Prüfern außerdem, dass sie

“[...] bereits auf eine nennenswerte Berufserfahrung zurückblicken können. Um die gebotene Berufserfahrung und persönliche Reife zu gewährleisten sowie im Interesse der altersmäßigen Distanz zu den Kandidatinnen und Kandidaten wird in der Regel ein Eintrittsalter von etwa 35 Jahren für die erste und von etwa 40 Jahren für die zweite juristische Staatsprüfung vorausgesetzt.”

Ob eine solche Altersdiskriminierung mit den Vorgaben des europäischen und deutschen Antidiskriminierungsrechts zu vereinbaren ist, muss möglicherweise bald ein Gericht überprüfen.





Süßer Vorname?

16 04 2008

Die junge Dame, die mir gegenübersitzt, heißt Candy. Der Nachname ist einsilbig und klingt typisch deutsch.

Warum tun Eltern ihren Kindern soetwas an?





Fast so schön wie im Heise-Forum

14 04 2008

Dank des kleinen Artikels zu ausgeschlossenen Anwälten wurde ich nicht nur gevettert und jurabilisiert, sondern habe mir auch einige nette Kommentare gefangen. Auch die Zugriffszahlen gehen in die Höhe. Bei WordPress.com stehe ich heute auf Platz zwei der Top-Posts zwischen Gina-Lisa putzt (fast) nackt für Geld und Fady Maalouf als schwul geoutet. Muß ich mir Sorgen machen?





Verkehrsrecht für Anfänger

14 04 2008




Wann ist rechtzeitig?

8 04 2008

Schön, daß diese Frage jetzt auch endlich europarechtlich geklärt ist: Wie Beck Aktuell meldet, hat der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren, das vom OLG Köln vorgelegt wurde, entschieden, daß eine rechtzeitige Überweisung die Gutschrift des geschuldeten Betrages auf das Konto voraussetzt. Begründet wurde dies vor allem mit dem Wortlaut des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (2000/35/EG).

Ob dieses Urteil allerdings dazu führt, daß die Zahlungsmoral künftig besser wird, möchte ich bezweifeln.





Neues Grundrecht

27 02 2008

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erfunden. Liebe Jurastudenten und Examenskandidaten, in 1-2 Jahren könnte das Klausurstoff sein!





Neues aus den Referrern - Teil I

17 02 2008

Es ist schon erstaunlich, mit welchen Suchworten die Einträge dieses Blogs gefunden werden. In loser Reihenfolge werde ich daher dem Beispiel diverser Blogs folgen und einige “Highlights” aus den Referrern vorstellen. In den letzten Tagen zum Beispiel diese hier:

“callboy datenbank”
Dieses Blog ist zwar ein Gemischtwarenladen und keine reine Juristenwebsite, aber damit kann ich nun wirklich nicht dienen!

“staatsanwältin mit schlechtem examen”
Soll es auch geben. Bevorzugt wohl auf RTL & Co.

“wie kann man rausfinden wem die nummer gehört”
Einfach mal anrufen?

“extremmasturbation”
Mit so einem Stichwort wird dieses Blog gefunden? Pfui!

“liberale politische einstellung”
Die kann man mir wohl attestieren. Mit ein paar sozial-konservativ-demokratisch-christlich-marktgläubigen Einsprengseln.

“examen 2008 hessen”
Ich wünsche viel Erfolg und bin gespannt auf Eure Klausurberichte! Bloggt mal wieder jemand welche?

“vom heiligen römischen reich zur europäischen union”
Die EU hat aber (noch) keinen Kaiser, und mit den Grundfreiheiten war es zwischen Karl dem Großen und Franz dem Zweiten auch nicht so weit her.

“religionsfreiheit bafög-darlehen”
Der Zusammenhang ist mir neu. Könnte sich allerdings um eine Problematik des Zinsverbotes für islamische Studierende handeln. Oder?

“jobsuche eichsfeld”
Das wird nicht einfach. Schon gar nicht für Juristen. Gerade deshalb: Viel Glück!





Mal wieder ein Aufsatz

4 02 2008

Aus gegebenem Anlaß möchte ich auf diese Publikation hinweisen. Leider ist das Journal nicht an jeder deutschen Uni zu haben.





Kein Anschluß bei diesem Gericht

4 02 2008

Es ist Montagmittag und das Amtsgericht, das ich anrufen will, hat den Anrufbeantworter angeschaltet. Die nette Stimme liest mir die Geschäftszeiten des Gerichts vor. Montags kann man von 9 bis 15 Uhr anrufen, und am Wochenende gibt es sogar Notdienste für dringende Fälle. Sehr verwundert lege ich auf. Ich habe doch innerhalb der Geschäftszeit angerufen. Seltsam.

Kurz vor meinem zweiten Anrufversuch fällt mir dann ein, daß ein Auskunftsersuchen beim Amtsgericht Köln ausgerechnet am Rosenmontag vielleicht ein bißchen viel verlangt ist - selbst dann, wenn die Nordlichter wie selbstverständlich arbeiten. Wie gut, daß die Frist noch etwas länger läuft.





Lügen mit Statistik

1 02 2008

“Sagen Sie mir bitte Ihre Postleitzahl?”, fragt die Kassiererin im nahegelegenen M****-Markt, als ich meine Waren auf das Band lege. “Aber gerne”, antworte ich, kann mir eine Rückfrage aber nicht verkneifen. “Was machen Sie eigentlich, wenn Ihnen jemand seine Postleitzahl nicht sagen will?”

“Ach, das ist ganz einfach”, lacht sie mich an. “Dann denke ich mir entweder irgendeine Zahl aus, oder ich gebe meine eigene Postleitzahl ein.”

“Das ist interessant”, erwidere ich, “aber dann stimmt Ihre Statistik ja überhaupt nicht. Können Sie nicht z.B. 00000 eingeben?”

“Nein”, sagt sie, “das System nimmt nur echte Postleitzahlen an. Sonst könnte man ja irgendetwas eingeben.”

Und schon wieder habe ich etwas gelernt: Erfundene Postleitzahlen sind besser als keine Postleitzahlen. Jedenfalls für die Marktforschung - oder wofür diese Zahlen auch immer gebraucht werden.





Beck bloggt

18 01 2008

Schau einer an, der Beck-Verlag hat jetzt auch ein eigenes Blog. Es läuft zwar noch im Betatest, aber “DIE EXPERTEN” haben schon eine ganze Reihe rechtlicher Meldungen zusammengetragen. Für ein echtes Unternehmensblog fehlen allerdings Einblicke in das Verlagsgeschehen und Geschichten aus dem Arbeitsalltag - eine Mischung, die z.B. das Tagesschau-Blog (um ein weiteres Beispiel aus dem Medienbereich zu zitieren) so erfolgreich macht. Der eine oder andere Blick hinter die Kulissen der “Palandt-Macher” wäre jedenfalls sehr interessant.





Google Health

23 08 2007

Das MEDINFO-Blog hat einige Screenshots einer Vorab-Version des geplanten Online-Gesundheitsdienstes Google Health aufgespürt. Falls es Realität werden sollte, dass personenbezogene Gesundheitsdaten demnächst über Google im Internet verwaltet werden, ist die geplante elektronische Gesundheitskarte aus dem Hause Ulla Schmidt dagegen ein datenschutzrechtlicher Waisenknabe. Adressen, Telefonnummern, Fotos, Hobbies und Interessen - das alles stellen hunderttausende von Nutzern unbekümmert ins Web. Aber auch noch Vorerkrankungen, Allergien und Medikation online übertragen?

Es gibt sicher eine Menge Behörden, Krankenkassen und Finanzdienstleister, die derartige Daten nur zu gern sammeln würden. Und für die epidemiologische Forschung wäre eine umfassende, internationale Datenbank mit Milliarden von Einträgen natürlich auch ein Traum. Doch obwohl ich mich selbst als eher technikaffin beschreiben würde, ginge mir ein Account bei Google Health dann doch zu weit. Auch wenn ein WordPress-Plugin für Röntgenbilder sicher reizvoll wäre…





Knoblauchpräparat in Kapseln = Arzneimittel?

26 06 2007

Die vorliegenden Schlussanträge der Generalanwältin vom 21. Juni 2007 betreffen eine Verletzungsklage der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission wirft Deutschland eine Verletzung der Art. 28 EGV und 30 EGV vor, indem Deutschland ein Knoblauchpräparat, abgefüllt in Kapseln, als Arzneimittel einstuft, obgleich es nach Ansicht der Kommission nicht unter die Definition „Arzneimittel“ fällt. Die Folge dieser Einstufung bestünde in der Behinderung des freien Warenverkehrs durch diese falsche Auslegung des Arzneimittelbegriffs.

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, ob das genannte Knoblauchpräparat unter die Definition nach Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EGV (Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel) des Europäischen Parlaments fällt oder als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft werden kann.

In dem vorliegenden Fall liegt Knoblauch in getrockneter und pulverisierter Form vor. Die deutsche Regierung stellt sich dabei auf den Standpunkt, dies sei aufgrund der Funktion des Knoblauchs ein Arzneimittel. Der Knoblauch besäße pharmakologische Eigenschaften und zeige vorliegend therapeutische Wirkung, indem er der Arteriosklerose vorbeuge. Zudem würden Vitamine ebenfalls als Arzneimittel eingestuft, und auch diese Kapseln seien nicht ohne gesundheitliche Risiken. Auch die Kapselform spreche für eine Einstufung als Arzneimittel.

Nach Auffassung der Kommission leistet dieses Präparat nichts anderes als herkömmliche Lebensmittel, was gegen eine Arzneimitteleigenschaft spreche. Es bestehe kein Mehrwert in der natürlichen Form, und auch die äußere Aufmachung sei nicht als arzneimitteltypisch anzusehen, da weder auf dem Etikett noch auf der Verpackung Informationen, welche auf ein Arzneimittel schließen lassen, aufgeführt seien. Fraglich ist weiter, ob das Knoblauchpräparat ein Nahrungsergänzungsmittel darstellt. Die Kapseln setzen sich nämlich nicht aus Vitaminen und Mineralstoffen zusammen, sodass dies auch nach der Definition des Artikels 2 lit. a der Richtlinie zu verneinen sei. Demzufolge solle das in Kapseln abgefüllte Knoblauchpräparat als Lebensmittel eingestuft werden.

Die Generalanwältin des EuGH hat sich der Ansicht der Kommission angeschlossen. Die Zulassung des genannten Präparates als Arzneimittel stelle eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar, wodurch die Harmonisierung des Warenverkehrs gefährdet werde. Der Schlussantrag der Generalanwältin ist von besonderer Bedeutung, weil der EuGH diesen Anträgen in seiner Urteilsbegründung häufig folgt.

Dieser Ansicht ist zuzustimmen, da die Markt- und Handelshemmnisse abgebaut gehören, um den supranationalen Wettbewerb zu fördern.

(Rechtssache C-319/05 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland)