Archiv der Kategorie: Aktuelles

Fall Emmely: Paradigmenwechsel des Bundesarbeitsgerichts?

Mit der Diskussion von Urteilen, die im Volltext noch nicht veröffentlicht sind, sollte man sehr vorsichtig sein. Aber wenn es stimmt, was Spiegel Online über das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall der Kassiererin “Emmely” berichtet, dann haben wir es möglicherweise mit einem Paradigmenwechsel hinsichtlich der  Tatkündigung zu tun.

Sollte diese Rechtsprechung sich auch in den unteren Instanzen flächendeckend durchsetzen, müssen sich Arbeitgeber möglicherweise bald fragen, bis zu welchem Betrag in einem Diebstahls- oder Diebstahlsverdachtsfall das Vertrauen in den Arbeitnehmer nicht vollkommen zerstört, sondern nur noch erheblich gestört ist. Ob in Fällen, in denen die “Schädigung relativ niedrig” (so der oben verlinkte Artikel) ausfällt, dann nur noch abgemahnt und nicht mehr sogleich gekündigt werden darf, und ob sich eine Bagatellgrenze für Schädigungen des Arbeitgebers durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.

Nachtrag: Das Bundesarbeitsgericht hat zu seiner heutigen Entscheidung eine Pressemitteilung herausgegeben.

Das Schöne am Recht: Alle sabbeln mit

Das Schöne am Recht zeigt sich heute wieder einmal besonders in der Debatte zum Gäfgen-Urteil des EGMR im lawblog: So gut wie niemand würde auf die Idee kommen, z.B. in einem naturwissenschaftlichen Blog als Laie die herrschende Lehren der Quantenphysik zu bezweifeln. Auch über die Gehirnchirurgie, die Systemtheorie nach Luhmann oder die Übersetzung der Qumran-Rollen aus dem Hebräischen gibt es vergleichsweise wenig öffentliche Streitigkeiten. In unserer Disziplin ist das anders: Kaum wird ein Gesetz oder ein Urteil veröffentlicht, das der Bild-Zeitung / dem “gesunden Menschenverstand” / dem “gesunden Volksempfinden” oder ähnlich relevanten Auslegungsmaßstäben widerspricht, ist die Aufregung groß und die Kommentare quellen über. Meinen ehrlichen Respekt hat der Kollege Udo Vetter, der es in seinem Blog immer wieder schafft, diesen ganz besonderen Nerv zu treffen und damit erfolgreich Leser (und Kommentatoren) zu binden.

Das Lesen der Kommentare ist dagegen oft keine Freude: Da wird mit den absurdesten Theorien gearbeitet und jedes Mal der Vergleich mit dem armen Steuerzahler / Parksünder / Ottonormalverbraucher gezogen, und sei er noch so unpassend. Am Schluss sind sowieso alle Nazis, und die eine Hälfte der Diskutanten ist beleidigt, während der andere Teil jetzt aber ganz doll wirklich dringend und unbedingt mal auswandern will (sobald es geht / wieder Geld in der Kasse ist / die Sonne scheint usw.). Das Auswandern bereitet allerdings oft Probleme, weil ja sowieso die EU an allem Schuld ist, die aber mangels Einwilligung des noch bestehenden Deutschen Reiches nach Ansicht einiger Diskutanten derzeit handlungsunfähig ist.

Ach, das ist doch wirklich zu schön. Wer will da noch über Quantenphysik diskutieren?

Neue Informationspflichten für Dienstleister

Seit vorgestern gilt die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV), die die meisten Dienstleister zwingt, schon vor Vertragsabschluss weitreichende Informationen an die Dienstleistungsempfänger zu übermitteln. Falls sich jemand für Details interessiert: Einen kurzen Überblick habe ich in einem kleinen PDF zusammengefasst, das auf meiner Kanzleiseite heruntergeladen werden kann.

Der Satz des Tages

…stammt aus einer Pressemitteilung zur heutigen, noch nicht im Volltext publizierten, Entscheidung des BGH zur Störerhaftung von Betreibern offener WLANs (Az. I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens):

Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an).

Das Geschäftsmodell der Abmahnkanzleien gerät dadurch möglicherweise in ernste Gefahr. Und ich kann nicht behaupten, dass mich das traurig macht.

Europaweite Datenbank für Medizinprodukte

Die Europäische Kommission hat beschlossen, dass alle Mitgliedsstaaten ab Mai 2011 die Onlinedatenbank EUDAMED (European Database on Medical Devices) nutzen müssen. Bisher war die Nutzung freiwillig. Durch die Übermittlung der Daten tausender Medizinprodukte, die zur Diagnose, Prävention und Therapie eingesetzt werden, erhofft sich die Kommission eine Erhöhung der Patientensicherheit. Betroffen sind lebenserhaltende Geräte wie Herzschrittmacher, Prothesen und Röntgenapparate, aber auch Spritzen, Blut- und Urintests sowie arzneimittelähnliche Medizinprodukte, die z.B. als Tabletten, Kapseln, Pulver oder Salben verwendet werden.

OLG Braunschweig: Ärzte sind Beauftragte der Krankenkassen

Über einen Beschluss des OLG Braunschweig in Strafsachen berichtet die Ärztezeitung (etwas aufgeregt und rechtlich nicht ganz zutreffend, aber immerhin – der gute Wille ist erkennbar).

Was war geschehen? Die Staatsanwaltschaft hatte einen Arzt wegen Vorteilsannahme gemäß § 299 Abs. 2 StGB angeklagt, weil er sich von einem Apotheker den Umbau seiner Praxis in Höhe von 187.000 DM und später Mietkostenzuschüsse in Höhe von 2.000 € pro Monat zahlen lassen hat. Dem Arzt wird vorgeworfen, im Gegenzug  den Apotheker u.a. bei der Verschreibung von Krebsarzneimitteln (sog. Zytostatika) bevorzugt zu haben.

Die große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig wollte das Hauptverfahren aber nicht eröffnen, weil es den Arzt nicht als Beauftragten des Geschäftsbetriebs der Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB ansah. Dagegen beschwerte sich die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht. Das OLG Braunschweig teilt die Rechtsauffassung des Landgerichts nicht, sondern sieht Ärzte als Beauftragte der Krankenkassen an. Es begründet seine Ansicht wie folgt:

Bei Verordnung einer Sachleistung gibt der Vertragsarzt mit Wirkung für und gegen die Krankenkasse die Willenserklärung zum Abschluss eines Kaufvertrages über die verordneten Medikamente ab; man kann ihn durchaus als “Schlüsselfigur der Arzneimittelversorgung” bezeichnen. Der Apotheker, dem das Kaufvertragsangebot der Krankenkasse mit Vorlage der Kassenärztlichen Verordnung durch die Versicherten angetragen wird, nimmt dieses an, indem er dem Versicherten das verordnete Arzneimittel aushändigt. Es handelt sich um einen zwischen der Krankenkasse und dem Apotheker – unter Einschaltung des Vertragsarztes als Vertreter der Krankenkasse – geschlossenen Vertrage zugunsten der Versicherten. [...] Der Kassenvertragsarzt ist also aufgrund der ihm durch Gesetz zugewiesenen Aufgabe berechtigt und verpflichtet, für den Betrieb – hier die Krankenkassen – zu handeln. Durch die Art und Menge der von ihm verordneten Medikamente nimmt er damit erheblich auf die betrieblichen Entscheidungen Einfluss. Er ist verantwortlich und maßgebend dafür, ob zwischen der Krankenkasse und der Apotheke ein Vertrag über den Kauf von Medikamenten zustande kommt.

Ob der Arzt im Braunschweiger Fall mit einer Verurteilung rechnen muss, ist noch unklar. Das OLG Braunschweig folgt zwar hinsichtlich der Auslegung des § 299 StGB einer anderen Rechtsansicht als das Landgericht, sieht für eine unlautere Bevorzugung des Apothekers (ein weiteres Tatbestandsmerkmal der Strafvorschrift, z.B. durch konkrete Anweisungen zum Erwerb des Arzneimittels an Patienten) jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht. Immerhin stellt das OLG klar: Alleine der Vorteil, der durch die Nähe einer Arztpraxis zu einer Apotheke entsteht, stellt für sich genommen keine Unrechtsvereinbarung dar.

Durch den Beschluss gestärkt, kann die Staatsanwaltschaft aber nun in ähnlich gelagerten Fällen ermitteln und Anklage erheben. Sollte sich diese bisher überwiegend abgelehnte Ansicht (vgl. dazu beispielsweise die Aufsätze von Geis und Klötzer) durchsetzen, drohen Ärzten, Apothekern und auch den Mitarbeitern von Pharmaherstellern zukünftig erhebliche strafrechtliche Risiken.

(OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. Februar 2010, Geschäftsnr. Ws 17/10)

Kein Altmetall (und auch sonst nichts zu holen)

Mit dem Standort meiner neu gegründeten Kanzlei bin ich sehr zufrieden. Das Büro ist hell und ansprechend, die Nachbarn sind freundlich und haben interessante Geschäftsfelder, und die Betreuung durch die Mitarbeiter des Terra-Businesscenters könnte nicht besser sein. Dass die Lage etwas außerhalb von Buchholz im Gewerbegebiet liegt, hat sich auch nicht als Nachteil herausgestellt. Im Gegenteil: viele Mandanten sind froh über den Parkplatz, und solche, die aus Krankheitsgründen immobil sind, besuche ich im Notfall auch schon einmal zuhause.

So weit, so gut. Allerdings laufen hier im Gewerbegebiet in unregelmäßigen Abständen zwielichtige Gestalten durch die Unternehmen, die sich offenbar auf Beutezug befinden. Meistens sind die Herrschaften zu zweit. Einer lenkt das Personal am Eingang mit langwierigen Fragen ab und gibt sich z.B. als Altmetallhändler oder Kleidersammler aus. Währenddessen sucht sich die zweite Person einen Neben- oder Hintereingang und versucht, im Haus Beute zu machen. Verlassene Büros mit Notebooks und Flachbildschirmen sind z.B. eine ideale Gelegenheit.

Dank aufmerksamer Mitarbeiter und des hauseigenen Sicherheitssystems endete der letzte Versuch eines “Altmetallers” erfolglos vor meiner Bürotür. Vielleicht ist es ja ganz gut, dass er jetzt schon einmal weiß, wo er im Notfall einen Anwalt antrifft…

Mal wieder eine neue Anwaltsserie

“Danni Lowinski” heißt die neue Anwaltsserie von SAT.1, die ab kommenden Montag laufen wird und die der Sender folgendermaßen bewirbt:

Annette Frier meistert als “Danni Lowinski” in der Serie nicht nur ihr eigenes Schicksal, sondern löst auch ungewöhnliche Probleme ihrer Klienten: “Danni gibt oft vor, die Superheldin zu sein, die sie nicht ist. Ihr gesellschaftliches Ziel heißt: Raus aus der Misere! Deswegen muss sie so tun als ob sie ein super Jura-Studium hingelegt hat, als ob sie beruflich extrem versiert ist. Aber vielleicht kennen wir das alle. Wie oft steht man irgendwo und sagt zu sich selbst: Ich habe keine Ahnung, wovon hier geredet wird, aber ich muss da durch! Und so geht es halt auch Danni … Unsere Figuren sind authentisch angelegt und zeigen das Leben mit all seinen Facetten. Sie haben keine Luxusprobleme, sie alle brauchen: Anerkennung und Geld.”

Falls Sie Mandant(in) sein sollten: Bitte gehen Sie zu einem Anwalt, der weiß, wovon gerade geredet wird. Denn ein bloßes “ich muss da durch” wird die Sache zumeist nicht weit bringen!

Dem Anwalt hinter die Ohren geschrieben

Das Bundesverfassungsgericht berichtet in der heutigen Pressemitteilung über zwei Fälle von Missbrauchsgebühren und schreibt einem Anwalt das Folgende hinter die Ohren:

“Von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist aber zu verlangen, dass sein Sachvortrag vollständig ist und er die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt.”

Kurze Ergänzung: Ähnliche Erwägungen muss der Anwalt auch und gerade in dem Fall anstellen, in dem der Mandant am Freitagnachmittag, an dem die Frist abläuft, in die Kanzlei kommt und den Anwalt mit einer “Verfassungsklage, notfalls beim EuGH” beauftragen will.

Einen schönen Aufsatz gibt es dazu von Christian Kirchberg: “Verfassungsbeschwerde aus anwaltlicher Sicht – ein Werkstattbericht in 3 Teilen”, beginnend in JR 2007, S. 753.

Ein juristischer Rundgang über die CeBIT

Gestern war es wieder soweit: Zusammen mit meinem Webdesigner habe ich in Hannover die CeBIT besucht. Normalerweise fahre ich alle zwei bis drei Jahre zu dieser Computermesse, und auch diesmal interessierten mich einerseits spezielle juristische Angebote und andererseits ganz allgemein Innovationen im Computerbereich. Leider mangelte es an beidem, so dass mein Fazit ernüchternd ausfällt: noch nie war die CeBIT so uninteressant wie in diesem Jahr.

Schon an der Ausstellungsfläche merkt man, dass die IT-Branche derzeit nicht die besten Geschäfte macht. Viele große Anbieter haben überhaupt nicht den Weg nach Hannover gefunden. Marken wie Apple oder Nokia sucht man auf der CeBIT vergebens. Und die Anbieter, die da sind, zeigen zumeist keine echten Innovationen, große Neuerungen fehlen.

Beispielhaft dafür ist der große Stand von Microsoft in Halle 3, der ganz auf Office 2010 ausgerichtet ist, das in mäßig interessanten Präsentation vorgestellt wird. Das wäre aber überhaupt nicht nötig, denn die Betaversion der Software liegt seit Wochen den Computerzeitschriften bei. So ist es auch kein Wunder, dass Microsoft in Hannover CDs mit dem Logo der Computer BILD verteilt. Immerhin zeigt Microsoft in einem kleinen Bereich des Standes auch Mobiltelefone mit Windows-Betriebssystem, die man gleich ausprobieren kann.

Ganz anders sieht das am Stand der Deutschen Telekom in Halle 4 aus. Auf dem großen Stand wird wenig präsentiert, wenn man von den rosa Krawatten der Mitarbeiter einmal absieht. Produkte oder Services sucht man dort vergebens, stattdessen läuft man unter beleuchteten Stichworten über viel freie Fläche. Besucher, die keinen Termin vereinbart haben, werden von den Mitarbeitern der Telekom allerdings auch unfreundlich weggebeten, so dass es auf die fehlende Präsentation letztendlich auch nicht mehr ankommt. Was die Telekom mit ihrem zweifelsohne teuren Stand erreichen will, bleibt ihr Geheimnis.

Erheblich freundlicher und inhaltlich gewichtiger präsentierte sich dagegen der Stand von Wolters Kluiver in Halle 5. Kurz nach unserer Ankunft hielt dort der ehemalige Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (ehemals SPD) eine Rede über die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise für unsere Sozialsysteme, in der er grundlegende Veränderungen und wesentlich stärkere Selbstverantwortung für große Teile der Gesellschaft forderte. Verglichen mit den von Clement vorgetragenen Thesen erscheint Guido Westerwelle derzeit als weichgespülter Sozialromantiker. Nach dem streitbaren Vortrag wurde uns auf dem Stand die Kanzleisoftware AnNoText präsentiert, die sicher einen zweiten Blick wert ist.

Überhaupt nichts präsentiert wurde uns leider auf den winzigen Ständen von Juris (Halle 5) und LexisNexis (Halle 6). Ob dies an mangelndem Personal oder fehlendem Willen lag, kann ich nicht beurteilen. Nach jeweils ca. 10 Minuten Wartezeit war uns jedenfalls klar, dass den Unternehmen nicht viel an einer Präsentation für ihre Zielgruppe gelegen war.

Deutlich besser fiel der Besuch des Beck Verlags aus München in Halle 9 aus. Neben diversen Print-Produkten wurde dort natürlich die Rechtsdatenbank Beck Online gezeigt, die uns von einem freundlichen Mitarbeiter auch ausführlich vorgestellt wurde. Hier zeigte man uns einige Neuerungen der Suchfunktion (“Patentanwälte lieben vor allem die Operatoren”) sowie diverse Angebote wie “Anwalt Premium” oder das Modul Medizinrecht.

Das spannendste Gespräch führten wir in Halle 2 im Bereich Open Source mit einem Entwickler von Firefox. Dort war zu erfahren, dass Firefox und Thunderbird zukünftig stärker als bisher im Business-Bereich etabliert werden sollen, weshalb es nötig sei, die Software stärker als bisher zu individualisieren. Ein Ansatz dazu ist die Website Build your own Browser, auf der man seine eigene Firefox-Version zusammenbauen und anderen zur Verfügung stellen kann. Auch Feedback für zukünftig zu implementierende Funktionen ist dort sehr willkommen.

Geradezu langweilig präsentierte sich dagegen der Web 2.0-Bereich – daran änderte auch die Diskussionsrunde mit Robert Basic und anderen Teilnehmern nichts. Was die Tagesschau und Amazon Web Services im Bereich Web 2.0 präsentierten, hat sich mir ebenfalls nicht erschlossen. Google stellte einige Fahrzeuge mit aufgebauten Kameras aus, mit der die Street-View-Aufnahmen gemacht werden. Dies führte auch gleich zu aufgeregten Diskussionen einiger älterer Herrschaften mit dem Standpersonal. Unter anderem sagte ein Anwesender, er sei selbst Jurist und habe Google schon verklagt, denn wenn der Staat keine verdachtsunabhängigen Geschwindigkeitskontrollen auf Autobahnen machen dürfe, dann sei Google das Fotografieren von Wohnhäusern rechtlich erst recht verboten. Mir lag zwar auf der Zunge, dass Google nicht der Staat ist und die Panoramafreiheit urheberrechtlich durchaus auch anders ausgestaltet ist als die massenhafte Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, aber letztlich habe ich mir doch auf die Zunge gebissen.

Schließlich gibt es auch noch den Consumer-Bereich in den Hallen 14 bis 16. Zusammenfassend dazu nur ein paar Stichworte: anstrengend, laut, unübersichtlich und unspektakulär. Überhaupt fehlten auf dieser Cebit die großartigen Produkte und Services, die spritzigen Ideen und pfiffigen Präsentationen. Offenbar ist die Wirtschaftskrise in der IT angekommen.