Aberkennung der Anwaltschaft

Aus einer Niederschrift der Annahmestelle eines Amtsgerichtes:

“Ich beantrage

1. die Klage als unbegründet in allen Punkten abzuweisen

2. Akteneinsicht des zuständigen Polizeireviers

3. den Kläger zu verurteilen, mir eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen

4. den Kläger, nach diesem schweren groben Formfehler / Fahrlässigkeit und der maßlosen Unterstellungen und Lügengeschichten, des Titels der Anwaltschaft in einem Verfahren abzuerkennen und zu entheben.”

Besonders schön: der “Beklagte” war Angeklagter in einem Strafverfahren, der “Kläger” ein Oberamtsanwalt. Das Gericht ist den gestellten Anträgen natürlich nicht nachgekommen, sondern hat den nicht anwaltlich vertretenen Angeklagten verurteilt. So kann’s gehen, wenn man ohne Verteidiger zum Gericht kommt und unsinnige Anträge stellt.

6 Antworten zu Aberkennung der Anwaltschaft

  1. Lustig. Bei den Formulierungskünsten fallen mir direkt ein paar Leute ein, die es auch so drauf hatten. Mehr oder weniger angegraute Herren, oft ein wenig verbittert, die unerschütterlich an ihr Recht und ihr zumeist selbst erworbenes Halbwissen glaubten und daraus das Recht ableiteten, seitenlanges Geschwafel vorzulegen.

    Sehr lästig, wenn man sich damit beschäftigen muss.

  2. Oh ja, und dann die ewigen Verschwörungstheoretiker: “Die Gerichte gibt es ja eigentlich gar nicht, und damit natürlich auch kein Verfahren, denn die BRD ist ja völkerrechtlich nie anerkannt worden…”. Todsicherer Geheimtip einiger Mandanten, mit dem man jedes Verfahren gewinnen könne (sich wahrscheinlich aber eher einen Antrag nach Ziffer 4 des o. g. Artikels einhandelt :-) ).

  3. So kann’s gehen, wenn man ohne Verteidiger zum Gericht kommt und unsinnige Anträge stellt.

    Unsinnige Anträge stellen aber auch Anwälte. Habe selbst erlebt: Ein gefürchteter Berliner Medienanwalt, sogar Doktor und Chef einer Kanzlei mit einer der besten Berliner Adressen, stellte Befangenheitsanträge gleich in fünf Verfahren. Verlor natürlich mit diesen Anträgen und in den darauf folgenden Verfahren. Mein Anwalt war er nicht.

    Die allermeisten beim Landgericht verlorenen Prozesse gehen verloren, obwohl man einen Anwalt hat.

  4. @ Rolf Schälike

    Natürlich, meistens verliert eine Partei, und vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Ich will auch nicht behaupten, dass ein Anwalt immer davor schützt, einen unsinnigen Antrag zu stellen. Eine derart grobe Verkennung der eigenen Situation wie im obigen Beispiel dürfte bei anwaltlicher Vertretung allerdings nicht vorkommen.

  5. Eine derart grobe Verkennung der eigenen Situation wie im obigen Beispiel dürfte bei anwaltlicher Vertretung allerdings nicht vorkommen.

    Ich denke, es war keine Verkennung. Der Anwalt rechnete nicht mit einem Erfolg. Es ist ein psychologischer Kleinkrieg. Auch wir hatten ein Jahr zuvor Befangenheitsanträge gestell wissend, dass diese nicht durchkommen. Das Ergebnis war jedoch ein Umdenken beim Landgericht und wir begannen zu obsiegen.

    Ähnlich ist es mit den Geldentschädigungsanträgen etc. Alles Bluff. Ich würde behaupten, die meisten Anwälte missbrauchen den Rechtsstaat (die Rechtssprechung) ausschließlich für die eigenen Geschäfte. Damit gerät die Weiterentwicklung der Rechtsprechung und der Gesetze in eine gefährliche Sackgasse.

  6. @ Rolf Schälike

    Mit der obigen Situation meinte ich den Fall, den ich im Blogbeitrag genannt habe. Ihren Fall kenne ich nicht und kann mich dazu deshalb natürlich nicht sachkundig äußern.

    Ihre Schlussfolgerung kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Zum “Missbrauch der Rechtsprechung” gehören doch meistens zwei – Anwälte, die einen Antrag stellen, aber noch wichtiger Richter, die dann das Urteil fällen. Hier existiert eine unabhängige Überprüfungsinstanz. Wie sonst will man gesellschaftliche Konflikte lösen? Mir fällt da, außer Gewalt, nicht viel ein.

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