Was es doch für überkluge Mitarbeiter von Rechtsschutzversicherungen gibt! Da ruft mich ein Mandant an und teilt mir mit, dass er sich telefonisch bei seiner Rechtsschutzversicherung erkundigt habe, warum sie für meine Kostennote keine Deckungszusage erteilt habe. Zuvor hatte ich der RSV schon zweimal geschrieben, aber für den Mandanten nichts erreicht. Der Mitarbeiter der Hotline hat dem Mandanten nun gesagt, dass er an einen ganz schlimmen Gebührenschneider geraten wäre, denn es sei schließlich allgemein bekannt, dass Erstberatungen in jedem Fall kostenlos zu erfolgen hätten.
Den Mandaten habe ich daraufhin freundlich über das Verhältnis zwischen dem bisherigen Beratungsaufwand und meiner sehr moderaten Rechnung aufgeklärt, die maximale Höhe der Erstberatungsgebühr nach dem RVG sowie die Anrechnung bei einer späteren vorgerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit genannt. Am Schluss habe ich ihm dann dazu geraten, sich einen anderen Versicherer zu suchen. Das will der Mandant nun auch tun, und ich habe ihm natürlich zu dem Anbieter geraten, der sich in meiner täglichen Praxis bisher am professionellsten herausgestellt hat.
Den Mitarbeiter der betreffenden Versicherung würde ich gerne mal fragen, wie lange er gewöhnlich für umsonst arbeitet. Und ob die Mitarbeiter in seinem Konzern besondere Anweisungen für die Veräppelung ihrer Kunden haben.



Na ja, der entsprechende Mitarbeiter arbeitet ja vielleicht umsonst, nur nicht kostenlos 0:-)
Gleich im RSV-Blog verpetzen!
Da haben Sie ein ganzes Fass aufgemacht, Herr Kollege. Z.B. der ADAC wirbt damit (!), daß eine Erstberatung umsonst ist. Wohl wissend, daß die Versicherer diese Gebühr immer pauschal übernehmen. – Halte ich für wettbewerbswidriges Verhalten, nur beanstandet es niemand. Die begünstigten Kollegen wissen von nichts, und die Herren vom ADAC sind vermutlich technisch noch nicht einmal Anwälte.