Wie man seine Doktorarbeit auf keinen Fall schreiben sollte, zeigt die Rezension von Holm Putzke in der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 2009, S. 177-187. An der Arbeit von Schneider über „Die männliche Beschneidung (Zirkumzision) Minderjähriger“ (handelt es sich nicht eigentlich um die Beschneidung männlicher Minderjähriger?) bleibt jedenfalls kein gutes Haar. Putzke findet nicht nur Formfehler in Hülle und Fülle, sondern auch massive inhaltliche Defizitie.
Diejenigen, die zur Zeit noch promovieren, werden durch das Schlusswort Putzkes ein wenig beruhigt:
„Wohlgemerkt: Niemand ist gefeit davor, Fehler zu machen – sie finden sich nahezu in jeder Arbeit. Und kein redlicher Rezensent wird sich an verstreuten Formatierungs- oder Rechtschreibfehlern ergötzen. Aber Schneider hat die Toleranzgrenze allzu weit überschritten.“


Danke. Ich habe selten so gelacht beim Lesen einer Rezension. Jetzt versuche ich mal, die Diss in die Hände zu bekommen. Das wahre Interesse gilt natürlich nicht dem Verfasser, sondern den Gutachtern.
Großartig! Und da glaubt man, man sei mit seiner kleinen Diss unterhalb des Radars der Fachöffentlichkeit…
Ein Genuss ist auch die Lektüre des Beitrags von Putzke in der myops, Heft 6, S. 59 ff. ( http://www.beck-shop.de/productview.aspx?product=28111 ). Ist zwar inhaltlich nahezu identisch zur Rezension in der ZIS, aber deutlich prägnanter und nicht minder kraftvoll geschrieben. Die Geschichte ist allemal peinlich für den Verfasser, die Gutachter (Ebsen und Sacksofsky) und nicht zuletzt die Juristische Fakultät der Uni Frankfurt. Genau genommen ist es ein Skandal!
So was habe ich noch nie gelesen! Meistens sind Rezensionen ziemlich unkritisch, selbst wenn das Buch nichts taugt. Endlich traut sich mal jemand, das Dissertationsunwesen (also das kritiklose Durchwinken selbst grottiger Arbeiten) an den Pranger zu stellen. Viele Betreuer machen es sich einfach zu leicht und scheuen die Anstrengung, eingereichte Entwürfe aufmerksam und kritisch durchzusehen. Heraus kommt dann so ein Müll wie in der ZIS-Rezension beschrieben. Es gibt aber auch jede Menge gute Betreuer, die sich um die Doktoranden kümmern und die sich um Qualität bemühen.
Das macht doch Mut – wenn selbst ein dolches Elaborat zum Dr. reicht!
Zu den zufälligen Formalien: Varatio delectat? Dass der Kühl Strafrecht AT nicht in der 25. Auflage erschienen ist, weiß ja sogar ich aus dem Kopf… Die Frage ist hier doch, wie konnte dieser Doktorand überhaupt das Studium (überdurchschnittlich) abschließen, ohne offenbar wissenschaftliches Arbeiten erlernt zu haben? So etwas wäre doch bei uns nicht mal als Anfänger-HA durchgegangen?
Schneider hätte sich kein schlechteres Thema aussuchen können: Putzke hat ein Buch über Formalien verfasst („Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben“, 2. Auflage 2009) und ist (wenn man mal seine Veröffentlichungen anschaut) Vorreiter und Experte in Sachen männliche Beschneidung (siehe nur http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=61273 ). Blöd gelaufen, kann man da nur sagen…
Schneiders Arbeit ist doch nur ein Produkt der Zeit: An den meisten Fakultäten kommt es nur noch nur noch darauf an, wie viele Dissertationen abgeschlossen wurden. Je mehr, deso besser, weil es dafür Zuschüsse gibt. Was drin steht, ist den meisten Betreuern doch egal. Schade eigentlich.
Ich wurde in Frankfurt promoviert und schäme mich dafür, was Schneider und sein Doktorvater da verzapft haben! Die Fakultät sollte dem Rezensenten danken, dass er das nachgeholt hat, was die Aufgabe der Gutachter gewesen wäre – nämlich die Schwächen der Arbeit offenzulegen und in aller Deutlichkeit mal sagen, was die Arbeit taugt. Leider kommt die Kritik zu spät – Schneider praktiziert als Rechtsanwalt in Frankfurt und schmückt sich mit einem Doktortitel. Die meisten seiner Mandanten werden leider voller Ehrfurcht „Herr Doktor Schneider“ sagen, weil keiner von denen weiß, dass jeder mittelmäßige Primaner allemal eine bessere Arbeit geschrieben hätte.
Das ist mit Abstand die ehrlichste, mutigste und zugleich schönste juristische Rezension, die ich jemals gelesen habe! Man sollte Schneider den Titel wegnehmen und ihn dem Rezensenten verleihen!
Mir tun die Mandanten leid, die an so einen Anwalt geraten… Kann da die Anwaltskammer zusammen mit der Juristischen Fakultät nicht was machen?
@ DoktorSchiwago
Herr Putzke ist bereits Dr. iur. und außerdem LL.M.
@ rechtsverteidiger
Jetzt wollen wir die Kirche aber mal im Dorf lassen. Eine Doktorarbeit ist eine eigenständige wissenschaftliche Leistung, die nicht zwangsläufig etwas über die Qualität anwaltlicher Arbeit aussagt. Ich sehe hier auch nicht den geringsten Anlass, dass in diesem Fall die Anwaltskammer tätig werden müßte, sollte und könnte.
Tätig werden sollte da schon eher die juristische Fakultät und die beiden Prüfer auf ihre Dienstpflichten hinweisen – nach einer eigenständigen Prüfung versteht sich.
@christian und rechtsverteidiger
Es ist schon ärgerlich, wenn ein Kollege sich mit einer solchen Arbeit einen Doktortitel verschafft hat und damit zweifellos Eindruck bei Mandanten macht. Der allein richtige Ansprechpartner dürfte allerdings in der Tat die Juristische Fakultät sein. Aber ich prognostiziere mal, dass da nichts passieren wird. Alle Beteiligten werden versuchen, die Sache totzuschweigen. Statt über die Gründe des Versagens zu sprechen, werden sie wahrscheinlich über den „bösen Rezensenten“ schimpfen, wie er es bloß wagen konnte, derart hart und deutlich die Dinge beim Namen zu nennen.
„Primaner…“ (Frankfutert) Wie wärs denn mal mit „ghostwriter“ oder mit „Seilschaften“ oder mit gekauften Dissens? Scheint mir eher tatbestandlich…
In der Tat: Wenn man die Rezension liest, bekommt man irgendwie den Eindruck, dass da jemandem ein Doktortitel zugeschustert wurde. Vielleicht gibt es ja in Frankfurt auch so was wie in Hannover, wo Titel verkauft wurden…
Promotion, Rezension, Destruktion…
Ich hatte in letzter Zeit – zwangsweise – Gelegenheit, mich mehrfach mit der rechtlichen Beurteilung der Beschneidung (Zirkumzision) bei Männern bzw. richtiger Knaben, nämlich männlichen Kindern, insbesondere aus rituellen / religiösen Gründen, also oh…
Einzigartiger Verriss. Zu dem (inhaltlichen) aktuellen Thema hat mir Herzberg in JZ 2009, 332-339 gut gefallen!
Großartiger Link, vielen Dank. Ich versuche mal, an das PDF des Schneiderschen Opus’ zu kommen …
@Christian, dann hätte Herr Dr. iur. Putzke, LL.M. eben noch einen zweiten Doktortitel, soll´s ja auch geben …
Zwei _juristische_ Doktorgrade?
Habe gerade in der F.A.Z. gelesen und einen Artikel über die Dissertation von Schneider gefunden (im Teil „Natur und Wissenschaft“ auf Seite N 5). Am Ende heißt es: „Cum laude in Frankfurt ist also zu übersetzen mit: Nach Abwägung mehr recht als schlecht“. Glückwunsch F.A.Z. für dieses klare Urteil!
Peinlich ist die Stellungnahme der Zweitgutachterin: Mängel seien zwar vorhanden, aber Perfektion muss ja nicht sein. – Darauf muss man erst mal kommen, auf den Vorwurf, die Mindeststandards seien nicht eingehalten, sich damit zu verteidigen, dass Dissertationen nicht perfekt sein müssen. Außerdem habe der Autor, so Sacksofsky, juristisches Neuland betreten. Prima, man muss sich also möglichst ein Thema aussuchen, das noch niemand bearbeitet hat, dann hat man einen Freibrief, um wissenschaftliche Standards mit Füßen zu treten.
Zuerst begutachten Ebsen und Sacksofsky die Arbeit nicht sorgfältig und jetzt fehlt ihnen der Mut, dies einzugestehen. Ich finde es jedenfalls prima, dass die Sache offenbar doch nicht totgeschwiegen werden kann.
Ich habe die Diskussion damals auch mitbekommen, als BWL-Doktorand an einer Bayerischen Uni. Auch dort ist der Verriss durch die Mailbox-Verteiler gejagt worden, ich habe ihn, unabhängig davon, dass er mit BWL nichts zu tun hat, als Orientierung an Seminaristen und Diplomanden verteilt. Weil wir die Leistungen ebenfalls so gründlich bewerten – unabhängig davon, wo die Notenskala dann angesetzt wird. Mit Putzke hatte ich damals selber kurz Kontakt. Er erzählte, dass er von einigen als Netzbeschmutzer angesehen würde, der Großteil aber seine Offenlegung anerkennt und begrüßt.
Ich habe nun selber eine schlechte Diss in der Hand gehabt und u.a. festgestellt, dass die Einleitung im Wesentlichen aus einer anderen Arbeit abgekupfert wurde (siehe: http://multipunkt.blog.de/2009/12/18/plagiat-7603334/). In dem Fall ist das besonders verwunderlich, weil zum damaligen Zeitpunkt unter den Titel-Schlagworten eben nur die beiden Arbeiten vorhanden waren. Das copy/paste-Schreiben musste also irgendwann auffliegen. Mich ärgert das. Einmal überstrapaziert das selbst das kulanteste Auslegen üblicher Zitierregeln, zum anderen macht sich bereits der „Textbuch-Effekt“ (googeln) bemerkbar. Die besagte Arbeit wird bereits als Quelle in anderen Arbeiten ausgewiesen, wo es ihr nicht zusteht.