Quizfrage

25 04 2009

Der Arbeitnehmer fehlt unentschuldigt im Betrieb. Nach ein paar Stunden schickt der Arbeitgeber einige Kollegen zur Wohnung des Arbeitnehmers. Sie klingeln, aber niemand öffnet. Die Kollegen machen sich Sorgen. Ob wohl etwas passiert ist? Vielleicht liegt der Arbeitnehmer hilflos in seiner Wohnung? Die Kollegen rufen die Polizei. Auch die Polizisten machen sich Sorgen. Sie rufen die Feuerwehr. Die Feuerwehr bricht die besonders gegen Einbruch gesicherte Wohnungstür auf. In der Wohnung befindet sich niemand. Nach kurzer Zeit kommt der Arbeitnehmer nach Hause, der in der Stadt unterwegs war.

Wer muss für den Schaden an der Wohnungstür in Höhe von rund 3.000 Euro aufkommen?





Verdächtiger Fahrgast

6 04 2009

Am Kölner Hauptbahnhof steige ich in ein Taxi. Der Fahrer, ein älterer Herr, fragt mich freundlich nach meinem Fahrtziel.

„Zum Landgericht, bitte“, antworte ich ihm.

Der Fahrer stutzt und schaut mich entsetzt an: „Was haben Sie denn verbrochen?“

Jura studiert, und noch ein paar andere Dinge. Nach einer kurzen Einführung in den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht bin ich dann aber zügig und auf dem kürzesten Weg angekommen.





Und jährlich grüßt die Kammerversammlung

3 04 2009

Wieder einmal habe ich eine Einladung zur Kammerversammlung erhalten, diesmal zum ersten Mal in München. Auch wenn ich mir das Procedere einmal anschauen würde (man sollte schließlich wissen, wofür und für wen die Mitgliedsbeiträge ausgegeben werden), werde ich es wahrscheinlich wieder nicht zu diesem Termin schaffen.

Herausragend finde ich allerdings den letzten Beschlussantrag, den ich der werten Leserschaft nicht vorenthalten möchte:

Antrag von Rechtsanwalt S., K.:*
Die Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer München möge beschließen:
„Ein Kollege, dem die Zulassung widerrufen worden ist oder gegen den ein Verfahren auf Widerruf der Zulassung seitens der Kammer betrieben wird, ist von der Entrichtung eines Kammerbeitrages ab Zugang des Widerrufsbescheides bis zum rechts-/bestandskräftigen Abschluß des Verfahrens befreit.“

So weit, so gut. Über die Sache mag man vielleicht streiten. Für die ganz überwiegende Zahl der Kolleginnen und Kollegen dürfte sie schlicht uninteressant sein. Bemerkenswert erscheint dagegen die Kommentierung des Antrags durch die Kammer:

Entsprechende Anträge hat Herr Kollege S. bereits in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 gestellt. Die Kammerversammlung hat die Anträge jeweils abgelehnt. Im Jahr 2008 hat Herr Kollege S. ebenfalls einen entsprechenden Antrag angekündigt, jedoch in der Kammerversammlung nicht gestellt, sodass keine Beschlussfassung erfolgte.

Jeder hat eben so seine ganz eigenen Rituale.

 

* Anonymisierung durch Obiter Dictum.





Anwalt und Qualität

2 04 2009

Eine Frage an das interessierte Publikum, die mich schon lange umtreibt:

Was macht die Qualität eines Anwalts aus? Ist sie objektiv messbar? Vom Mandanten subjektiv erfahrbar? Als Prozess gestaltbar? Oder setzt die erfolgreiche Anwalt-Mandanten-Beziehung ebenso wie beim Arzt („nur“) eine gehörige Portion Vertrauen voraus?

Randnotiz: Der (selbst von Großkanzlei-)Kollegen teilweise geäußerte Rat, die Lage des Mandanten erst in ganz dunklen Farben darzustellen und sich selbst im Falle des (zufälligen) (zumindest teilweise) Obsiegens möglichst stark auf die eigene Schulter zu klopfen, ist mir zwar bekannt, überzeugt mich aber nicht völlig.