Rechtsgezwitscher

25 03 2009

Job- und Diss-Endphasen-bedingt komme ich kaum noch dazu, längere Stücke zu bloggen. Aber immerhin für schnelles Gezwitschere bei Twitter langt es noch. Seit gestern habe ich dort einen eigenen Account. Leider war der Name obiterdictum längst an einen amerikanischen Juristen vergeben, aber Interessierte dürfen mir gern hier folgen.

Viele bekannte deutsche Blawger waren natürlich schon längst vor mir dort. Aber wie heißen eigentlich rechtskundige Twitterer – vielleicht Tlawtter? Oder Twanwälte? Oder Juritter? – Nee, wohl eher nicht.





Abgelaufenes Mineralwasser

6 03 2009

Im Supermarkt, der meinem Büro am nächsten liegt, habe ich gerade ein paar Flaschen billiges sehr günstiges Mineralwasser gekauft, dessen Preis sich dadurch erklärt, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum seit zwei Monaten abgelaufen ist. Moment mal, es gibt ein Mindesthaltbarkeitsdatum eines Mineralwassers? Ein Großteil des Wassers auf diesem Planeten dürfte viele Millionen Jahre alt sein, und soweit mir bekannt ist, kann man dieses zumeist auch problemlos trinken.

Wer so denkt, hat die Rechnung ohne den Gesetzgeber gemacht: Der § 7 der deutschen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) schreibt nämlich für Lebensmittel vor, dass ein unverschlüsseltes Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung angegeben sein muss. Das Mindeshaltbarkeitsdatum wird übrigens dadurch definiert, dass  bis zu diesem Datum das Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Und beim Mineralwasser sind diese Eigenschaften (flüssig, zwei Teile Wasserstoff, ein Teil Sauerstoff, mit ein paar Mineralien und etwas Salz) ziemlich lange anzutreffen. Eventuell geht der Flasche aber bei langer Lagerung die Kohlensäure verloren – diese spezifische Eigenschaft würde dann fehlen.

Die Gefahr mikrobiologischer Prozesse, die selbst verpackte Lebensmittel üblicherweise verderben läßt, ist demgegenüber beim Mineralwasser wohl vernachlässigbar. Trotzdem sieht § 7 LMKV keine Ausnahme für Mineralwasser vor. Und „ewig haltbar“ wollte der Hersteller wohl auch nicht auf sein Wässerchen schreiben.

Darf der Händler denn einfach so Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum verkaufen? Ja, das darf er sehr wohl! Denn die Mindesthaltbarkeit sagt nichts darüber aus, ob das Produkt zu diesem Zeitpunkt noch seine spezifischen Eigenschaften besitzt oder nicht. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist weder ein (umgangssprachliches) Verfallsdatum noch ein (in § 7a LMKV für mikrobiologisch sehr leicht verderbliche Lebensmittel geregeltes) Verbrauchsdatum.

Ich freue mich über das günstige Wässerchen. Prosit!





Der Amtmann wundert sich

6 03 2009

Spiegel Online schreibt über das der Bundesregierung vorgelegte Sanierungskonzept von Opel:

In Regierungskreisen werde das Papier als Unverschämtheit abgekanzelt. Ein Großteil des 217 Seiten starken Plans sei auf Englisch verfasst [...]

Liebe deutsche Beamte, herzlich willkommen in der wirtschaftsrechtlichen Realität des Jahres 2009!