Ein immer wieder beliebtes und für Laien nicht leicht zu durchschauendes Thema ist die Impressumspflicht für Websiten. Wer muss eins haben, und welche Pflichtangaben sollten unbedingt hinein? Das Bundesjustizministerium hat dazu einen Leitfaden veröffentlicht.


Zitat Webseite:
“Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.”
Wenn das Bundesjustizministerium schon keine verbindlichen Aussagen machen kann, dann frage ich mich wofür dieses Ministerium überhaupt Zuständig ist.