„Im Kontakt mit meinen acht Rechtsbrechern war es mir immer wichtig, dass wir in ansprechender Umgebung mit einem leckeren Frühstück in den Tag gestartet sind. Der Wohngruppenvollzug, wie ihn das BVerfG in seiner Entscheidung fordert, bietet deshalb eine hervorragende Gelegenheit, mit dem gemeinsamen Essen und Trinken bei den Straftätern ein Gefühl dafür aktivieren zu können, dass die nächsten Minuten etwas Schöneres als Gewalt beinhalten müssten. Und was gibt es Schöneres, als bei viel Cola und bei ganz viel Schokolade schwärmerische Liebesbriefe zu schreiben? Pakete mit Nahrungs- und Genußmitteln müssen sein. Strafgefangene sind zunächst einmal unersättlich. Straftäter hungern danach, von ihrer liebenswerten Seite her wahrgenommen zu werden. In einer Justizvollzugsanstalt bewirtete mich ein Straftäter mit einer Kanne frisch aufgebrühtem Kaffee. Bei einem Begleitausgang bugsierte mich ein Straftäter fürsorglich mit meinem geschwollenen, blauen Auge in die Apotheke, weil mich ausgerechnet in der Nacht zuvor Stechmücken gepiesackt hatten. Den höchsten Vertrauensbeweis aber erhielt ich, als mir meine Jungs ihre Strafurteile mit den 212 oder 211 Ketten zuschickten oder mir von ihren Straftaten erzählten.“
Auszug aus Bollinger: Jugendstrafvollzugsgesetz: Neue Gesetze – neue Perspektiven?, ZRP 6/2008, 195, 196.
Die so ganz andere fachliche – und zugleich menschliche – Perspektive auf jugendliche Strafgefangene ist erhellend. Trotzdem bin ich sehr froh, mich überwiegend mit dem Zivilrecht zu beschäftigen.


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