Das Verwaltungsgericht Koblenz hat am 15. Juli 2008 entschieden, dass ein Rechtsanwalt für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss in seiner Kanzlei keine Rundfunkgebühr entrichten muss. Das gut begründete Urteil stellt darauf ab, dass ein PC in einer Anwaltskanzlei typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde und es deshalb unverhältnismäßig und mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit unvereinbar wäre, eine Zugangshürde in Form einer Gebühr zu errichten.
Ausführlichere Informationen enthält die Pressemitteilung des Gerichts vom heutigen Tage. Das Urteil dürfte auch für andere Bereiche von Bedeutung sein, in denen geschäftlich genutzte PCs ausschließlich für Bürokommunikation und nicht für die Rundfunkteilnahme genutzt werden.


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