Whistleblowing - auch bei der Bahn
23 05 2008Der Gesetzgeber berät zur Zeit über eine Erweiterung des § 612a BGB, der zukünftig möglicherweise jedem Arbeitnehmer erlauben wird, ungesetzliche Handlungsweisen des Arbeitgebers anzuzeigen, ohne arbeitsrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen. Ein wesentlicher Beweggrund für diese Gesetzesinitiative war der Gammelfleischskandal, und noch ist fraglich, ob § 612a BGB n.F. sehr eng gefasst werden wird und nur die Produktsicherheit oder weitergehend jegliches Handeln im Unternehmen umfassen soll.
Noch interessanter ist das so genannte Whistleblowing aber dann, wenn es nicht um illegales, sondern (nur) unethisches oder widersprüchliches Handeln im Unternehmen geht. Für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber öffentlich anzeigen, ist schon im ersteren Fall sicher, dass sie nicht mehr den angenehmsten Arbeitsplatz haben dürften und sich früher oder später wahrscheinlich trotz des neuen § 612a BGB nach einer anderen Stelle umsehen müssen. Im letzteren Fall wird solches Handeln nach wie vor nur anonym erfolgen können.
Ein schönes Beispiel dafür liefert heute die Deutsche Bahn. Wie das Weblog Spaß mit der Deutschen Bahn berichtet, ist ein Dokument mit Plänen, die nur aus der Führungsetage des Konzerns stammen können, auf dem Whistleblower-Portal Wikileaks aufgetaucht. Die Konsequenzen des letzten Tarifabschlusses werden dort deutlich dargestellt und fünf Maßnahmen zur Kostensenkung dargestellt, u.a. Preiserhöhungen, Personalabbau und der zunehmende Einsatz von ausländischen Arbeitnehmern in outgesourcten Gesellschaften. Auch die Überschrift des Dokuments inklusive des Wortes “Netzstreichungen” läßt für die Kundschaft nichts Gutes erahnen.
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Kategorien : Aktuelles, Arbeitsrecht, Deutschland, Politik, Rechtliches, Wirtschaft, Zivilrecht


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