Der Anwalt des Klägers hat einen Schriftsatz geschrieben. Es geht nicht um besonders viel, nur um einige hundert Euro aus einem nicht ganz ordentlich abgewickelten Auftrag zwischen zwei Kaufleuten. Der Beklagte antwortet nicht. Also entscheidet das Gericht im vereinfachten Verfahren nach § 495 a ZPO ohne mündliche Verhandlung – und der Kläger verliert zu immerhin einem Drittel, weil nicht substantiiert vorgetragen wurde.
Als Kläger wäre ich nicht sonderlich erbaut. Glücklicherweise bin ich an dieser Sache gänzlich unbeteiligt.


Da fehlte wohl jemandem § 139 ZPO in seiner Gesetzessammlung…
eher doch nicht “schlüssig” vorgetragen als “nicht substantiiert”, oder? substantiiert kann man ja eigentlich nur bestreiten, oder habe ich da wieder was vergessen?
@ arno nym:
http://www.lexexakt.de/glossar/substantiiert.php
Nach dem Hinweis muss der Kläger den Vortrag ja heftig verschusselt haben.