Es braucht nicht viel, um gegen den eigenen Willen in eine geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen und zwangsbehandelt zu werden. Beispielsweise eine Familie, mit der man Probleme hat. Möglicherweise auch Nachbarn, die jeden Schritt argwöhnisch beäugen. Dazu ein oberflächliches Zeugnis eines Arztes ohne fachärztliche Qualifikation und einen aufgeregten Auftritt vor dem zuständigen Richter. Formell genügt das, um die Anforderungen der Psychisch-Kranken-Gesetze der Länder zu erfüllen.
Der umgekehrte Weg ist deutlich schwerer. Und er führt oft durch mehrere Instanzen.


