Hochachtung
15 04 2008Der Ton der Gegenseite wird schärfer. Das merke ich unter anderem daran, dass die Schlußformel “Mit freundlichen Grüßen” jetzt dem Satz “Mit besonders angemessener Hochachtung” gewichen ist.
Nun gut, das paßt. Ich bin nämlich auch ganz schön sauer.


Der ist schön.
Ich verwende gern “Mit Grüßen” oder gegenüber Ämtern auch mal ein devotes “Untertänigst” - als Privatperson, versteht sich.
Nicht schon “mit genau bemessener Hochachtung”?
@ doppelfish
Nein, das kommt wohl erst nach Klageerhebung. Die nächsten Eskalationsstufen lauten dann “Mit der Hochachtung, die Ihnen gebührt”, “Grußlos” und “Mit schmutzigen Füßen”.
…nicht zu vergessen die beliebte Drohung, Anzeige wegen Prozeßbetrugs zu erstatten.
Ach, heute waere ich froh, wenn ich wenigstens einen Anwalt auf der Gegenseite haette, der sich wenigstens viertelobjektiv den strittigen Vertrag anschauen koennte, statt einem Inhouse Counsel, der Hinweise zum Vertrag als Beleidigung seiner Person auffasst und Leberwurst spielt.
Auf das kindische Verhalten, auch mit neuen Floskeln, kann man gern verzichten. Wenn ich Sie recht verstehe, lassen Sie sich auf den Unfug auch nicht ein.
Auch schön in diesem Zusammenhang bereits erlebte Grußformeln:
“Mit respektierendem Gruß”
“Mit verbindlicher Empfehlung”
“Mit verbundenem Gruß”
Der Kreativität sind offensichtlich keine Grenzen gesetzt……
“Im Rahmen der konventionellen Höflichkeit” ist vor einiger Zeit in freier Wildbahn gesichtet worden.