Discounter spart sich Feiertag

8 04 2008

…und dann war da noch die Leiterin der örtlichen Filiale einer bekannten Discounter-Kette, die der Meinung ist, ihren Mitarbeitern für das Fernbleiben am Karfreitag jeweils acht Minusstunden anrechnen zu müssen. Wie heißt es doch so schön: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! So macht Arbeitsrecht Freude – jedenfalls deutlich mehr, als in der Discounter-Branche arbeiten zu müssen.


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