Knoblauchpräparat in Kapseln = Arzneimittel?

26 06 2007

Die vorliegenden Schlussanträge der Generalanwältin vom 21. Juni 2007 betreffen eine Verletzungsklage der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission wirft Deutschland eine Verletzung der Art. 28 EGV und 30 EGV vor, indem Deutschland ein Knoblauchpräparat, abgefüllt in Kapseln, als Arzneimittel einstuft, obgleich es nach Ansicht der Kommission nicht unter die Definition „Arzneimittel“ fällt. Die Folge dieser Einstufung bestünde in der Behinderung des freien Warenverkehrs durch diese falsche Auslegung des Arzneimittelbegriffs.

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, ob das genannte Knoblauchpräparat unter die Definition nach Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EGV (Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel) des Europäischen Parlaments fällt oder als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft werden kann.

In dem vorliegenden Fall liegt Knoblauch in getrockneter und pulverisierter Form vor. Die deutsche Regierung stellt sich dabei auf den Standpunkt, dies sei aufgrund der Funktion des Knoblauchs ein Arzneimittel. Der Knoblauch besäße pharmakologische Eigenschaften und zeige vorliegend therapeutische Wirkung, indem er der Arteriosklerose vorbeuge. Zudem würden Vitamine ebenfalls als Arzneimittel eingestuft, und auch diese Kapseln seien nicht ohne gesundheitliche Risiken. Auch die Kapselform spreche für eine Einstufung als Arzneimittel.

Nach Auffassung der Kommission leistet dieses Präparat nichts anderes als herkömmliche Lebensmittel, was gegen eine Arzneimitteleigenschaft spreche. Es bestehe kein Mehrwert in der natürlichen Form, und auch die äußere Aufmachung sei nicht als arzneimitteltypisch anzusehen, da weder auf dem Etikett noch auf der Verpackung Informationen, welche auf ein Arzneimittel schließen lassen, aufgeführt seien. Fraglich ist weiter, ob das Knoblauchpräparat ein Nahrungsergänzungsmittel darstellt. Die Kapseln setzen sich nämlich nicht aus Vitaminen und Mineralstoffen zusammen, sodass dies auch nach der Definition des Artikels 2 lit. a der Richtlinie zu verneinen sei. Demzufolge solle das in Kapseln abgefüllte Knoblauchpräparat als Lebensmittel eingestuft werden.

Die Generalanwältin des EuGH hat sich der Ansicht der Kommission angeschlossen. Die Zulassung des genannten Präparates als Arzneimittel stelle eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar, wodurch die Harmonisierung des Warenverkehrs gefährdet werde. Der Schlussantrag der Generalanwältin ist von besonderer Bedeutung, weil der EuGH diesen Anträgen in seiner Urteilsbegründung häufig folgt.

Dieser Ansicht ist zuzustimmen, da die Markt- und Handelshemmnisse abgebaut gehören, um den supranationalen Wettbewerb zu fördern.

(Rechtssache C-319/05 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland)





Neue Co-Autorin

26 06 2007

Seit gestern  habe ich nicht nur meine erste Praktikantin, sondern sogleich auch noch eine Co-Autorin für dieses Blog gewonnen: Frau stud. iur. Sylvana Rohm, die sich nach ihrem Auslandsjahr in Irland sogleich in ein Praktikum in der Nordheide gestürzt hat, studiert an der Universität Marburg und nimmt dort auch an der Zusatzqualifikation im Pharmarecht teil. Sie wird hier in den kommenden Wochen den einen oder anderen Beitrag zu verschiedenen Rechtsgebieten schreiben. Und weil ich nun nicht mehr alleine blogge, mußte natürlich auch ein neuer Untertitel für das Blog her.





Kein Anschluß unter dieser Email

15 06 2007

Blöd, wenn die Emailadresse eines Ansprechpartners auf der im Januar übergebenen Visitenkarte nicht mehr funktioniert.

Noch blöder, wenn das die Emailadresse der gesamten Abteilung ist und dort auch niemand ans Telefon geht.

Allerdings nachvollziehbar, wenn man weiß, daß der gesuchte Ansprechpartner Mitarbeiter der Arbeitsagentur ist.





Tropfen zählen

15 06 2007

Als ich noch ein Kind war, habe ich manchmal Arzneimittel in Tropfenform bekommen. Die einzelnen Tropfen auf den Löffel fallen zu sehen und abzuzählen fand ich damals ganz spannend.

Heute zählt unser Labor die Tropfen - und zwar pro Milliliter. Das Arzneibuch schreibt nämlich vor, daß man angeben muß, wieviele Tropfen einen Milliliter ergeben. Und die Aufsichtsbehörde kontrolliert das sogar. Je nach Rezeptur kann die Anzahl der Tropfen pro Milliliter ganz unterschiedlich sein.

Wenn Sie also das nächste Mal ein wenig Arznei auf Ihren Löffel tropfen, schauen Sie ruhig einmal in der Packungsbeilage nach, wieviele Tropfen einen Milliliter ergeben sollen. Und wenn Sie die ganze Flasche verbraucht haben, können Sie errechnen, ob der Gesamtinhalt richtig angegeben war - jedenfalls dann, wenn der Tropfer richtig funktioniert. Das nenne ich einen angewandten Verbraucherschutz…





Jurist am Telefon = Alarm in der Bank

14 06 2007

Daß Banker oftmals sehr seltsame Rechtsansichten haben, ist nichts Neues. Daß manche Bankangestellten aber auch vom Geschäft ihrer Kunden (und damit auch von ihrem eigenen) wenig verstehen, hat mich kürzlich jedoch sehr verwundert. Als ich mich neulich am Telefon meldete, fragte mich ein Mitarbeiter der Hamburger H-Bank, wo er denn eigentlich gelandet sei. Als er hörte, daß er mit der Rechtsabteilung sprach, wurde seine Stimme geradezu hysterisch: Rechtsabteilung? Das könne ja nur bedeuten, daß das Unternehmen insolvent sei!

Mit innerlichem Kopfschütteln erklärte ich dem Mann, daß es in der Pharmabranche und auch in anderen Unternehmen nicht ganz unüblich ist, rechtlichen Beistand im eigenen Haus zu beschäftigen. Immerhin hätten wir täglich mit einem hochregulierten Markt, den nationalen und europäischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörden, den Gesundheitsreformgesetzen und unzähligen anderen Regelungen zu tun. Ob der Bankmensch diese Worte intellektuell nachvollzogen hat, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, denn noch immer murmelte er etwas von Insolvenzverwaltung in den Hörer.

Aber vielleicht kann man den Spieß auch umdrehen: Wenn ich das nächste Mal mit einem Rechtsvertreter einer Bank zu tun habe, werde ich theatralisch erbleichen und entsetzt fragen, ob denn noch genug Geld im Tresor ist oder die BaFin schon kurz vor der Schließung des Instituts steht.





Two Torts, One Contract, Eight Courts

11 06 2007

Wer am Mittwochabend in Göttingen ist und noch nichts vor hat, sollte um 18.15 Uhr den Hörsaal ZHG 003 besuchen. Dort spricht Prof. Leo P. Martinez von der University of California auf Einladung der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung zum Thema

Two Torts, One Contract, Eight Courts
and the United States Constitution:
A Twenty-Three Year Odyssey

Dabei geht es um den Fall State Farm Mutual Automobile Ins. Co. v. Campbell, dem ein komplexes Verhältnis zwischen Vertrags- und Deliktsrecht zugrundeliegt. Nicht weniger als acht Urteile wurden von den Gerichten gefällt, und schließlich beschäftigte sich auch der United States Supreme Court mit dem Fall, der mit einer Verurteilung  zu 145 Mio. Dollar Strafschadensersatz endete.





Lebenschancen - Lebenswege - Lebensgefahren

10 06 2007

Der gestrige Samstag hat mir wieder einmal vor Augen geführt, wie schnell sich das Leben ändern kann - und wir uns mit ihm:

Am Vormittag habe ich noch ganz in Ruhe Gutachten über Auswahlgespräche für die Vergabe von Stipendien geschrieben. Immer mehr Abiturienten und Studienanfänger bewerben sich angesichts von Gebühren und unsicherer Finanzierung für ein Stipendium. Und für eines der größeren deutschen Begabtenförderungswerke wähle ich seit Jahren bei Vor- und Hauptauswahlen mit aus. In diesem Semester fiel mir dies besonders schwer - sehr viele gute Bewerberinnen und Bewerber, interessante Bewerbungsakten und anregende Gespräche. Wer darf weiter zur zweitägigen Hauptauswahl, für wen endet der Traum vom Studienstipendium? - Lebenschancen.

Am Mittag suche ich mit der besten Freundin von allen in nahen Supermärkten nach Bananenkartons für Bücher, CDs und allerhand Kleinkram, da demnächst ein Umzug von Göttingen in die Nähe von Hamburg ansteht. Zufällig treffe ich eine ehemalige Referendarskollegin, mit der ich mich über das Leben nach dem zweiten Examen unterhalte: Mein neuer Job als Justiziar ist spannend und führt mich zu Kunden, Lieferanten, Seminarveranstaltern und Gerichtsterminen in ganz Deutschland. Dabei ist die Lernkurve recht hoch, denn angestellt bei einem Mittelständler bin ich nicht nur Berater in Rechtsangelegenheiten, sondern zugleich auch Assistent des Vorstands, Personaler und “Mädchen für alles” vom Einkauf bis zur Zulassung -
Lebenswege.

Am Abend dann ein Anruf der Familie: Ein lieber Verwandter der besten Freundin von allen hatte in unserer Nähe einen schweren Unfall, bei dem er vier Meter in die Tiefe gestürzt ist. Wir fahren sofort ins Uniklinikum und sind froh, ihn recht bald auf der Notaufnahme zu sehen: zwar schwer, aber nicht lebensbedrohlich verletzt, bei Bewußtsein und ohne Lähmungserscheinungen. Darüber informieren wir die näheren Angehörigen, die sich, noch auf der Autobahn in unsere Stadt eilend, größte Sorgen machen. Den Abend verbringen wir auf der Intensivstation, emotional schwankend zwischen dem Glück, daß der Verwandte überlebt hat, und dem Bangen, wie die Operationen der nächsten Tage verlaufen werden - Lebensgefahren.

Gegen elf Uhr in der Nacht laufen wir auf dem Weg zu unserem Parkplatz an meinem alten Studentenwohnheim vorbei. Dort wird das jährliche Sommerfest gefeiert, mit Bratwurst, Bier und viel Musik. Vor Jahren habe ich dort selbst Würstchen gegrillt, hinter der Theke gestanden und das eingenommene Geld gezählt. Gute Freunde, die sich gerade in Paris die Ehe versprochen haben, lernten sich vor Jahren auf diesem Fest kennen. Die beste Freundin von allen und ich beschließen, hier schnell ein verspätetes Abendbrot in Form eines Würstchens einzunehmen, um dann möglichst schnell nach Hause zu fahren. Doch schon bald sind wir umringt von ehemaligen Mitbewohnern und Freunden, sprechen über die Ausbildung und Jobs und Kinder und dieses so unglaubliche Leben, von dem wir nie wissen, was es uns morgen bringen wird.





Hamburger Zuverlässigkeit

5 06 2007

In einem Hamburger Branchenmagazin lese ich gerade, was den Hamburger Kaufmann von den Kaufleuten anderer Herkunft unterscheidet:

“Ein Hamburger Kaufmann und ein fremder Geschäftsmann versprechen beide ihre Schwiegermutter - doch der Hamburger liefert auch!”

Wenn das nur bei allen Lieferanten so wäre…





Qualitätsjournalismus geht anders

1 06 2007

Falsche Kommata, fehlende Zeichen, schiefe Sätze - all das kann man dem schnellen und zugleich kostenlosen Onlinejournalismus verzeihen. Was ich aber gerade bei Spiegel Online gelesen habe, darf dagegen nicht passieren:

“Das Treffen von Versailles 1982 gilt als bisheriger Tiefpunkt der Gipfelgeschichte. Damals kam es zum transatlantischen Streit über die Frage, ob die EU eine Gaspipeline in die Sowjetunion bauen darf.”

1982? Sowjetunion? EU? Da war doch was…