Der Begriff Rechtsverdreher wird zumeist als Schimpfwort für Rechtsanwälte verwendet, gegen die man einen Prozeß verliert – natürlich stets aus völlig unverständlichen Gründen, vielleicht auch nur deshalb, weil der Gegenanwalt den Richter kennt (immerhin haben sich die beiden vor Prozeßbeginn gegrüßt, das ist ja schon mal ein schlechtes Zeichen). Rechtsverdreher rangiert damit ungefähr in der sprachlichen Kategorie, in der sich auch der Paragraphenreiter, der Winkeladvokat und der Gebührenschneider befinden.
Dennoch hat es eine findige norddeutsche Anwaltskanzlei vollbracht, den derart negativ konnotierten Begriff des Rechtsverdrehers positiv umzudeuten und auf einer eigenen Internetseite als Werbung zu nutzen:
“Die Kunst des >Rechtsverdrehers< liegt nun keineswegs darin, die festgeschriebenen Gesetze zu verdrehen, das kann er gar nicht. Ein guter Rechtsanwalt wird vielmehr sorgfältig prüfen, ob und welche Gesetze auf den ihm von seinem Mandanten geschilderten Sachverhalt Anwendung finden. Er wird ermitteln, ob nach der bestehenden Rechtsprechung unterschiedliche Möglichkeiten der Auslegung der maßgeblichen Gesetze gegeben sein können. So kann er schon im Vorfeld für seinen Mandanten möglichst viel Rechtssicherheit schaffen und ihm eine verläßliche Beurteilung seiner Prozessaussichten ermöglichen.”
Das nennt man wohl eine Auslegung contra verbum.


