Tagesarchiv: Freitag, 5. Januar 2007

SPD versäumt Anmeldefrist

Die Wiesbadener SPD hat es nach Angaben der Tagesschau versäumt, rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist einen Kandidaten für die Wahl zum Oberbürgermeister am 11. März zu benennen. Das hessische Kommunalwahlgesetz fordert in § 13 Abs. 1 eine Abgabe der Wahlvorschläge spätestens am sechsundsechzigsten Tag vor der Wahl; dies wäre der gestrige 4. Januar gewesen. Nach Angaben des Wiesbadener Wahlamtes ist eine Nachmeldung nicht möglich.

Ganz nebenbei bemerkt: Eine schöne Materie für einen Einstieg in die mündliche Verwaltungsrechtsprüfung!