Über das Verhalten der Behörden im Fall der 22 Mio. überprüften Kreditkartenabrechnungen habe ich mich im Lawblog schon mehrfach echauffiert, so daß ich zum skandalösen Vorgang an sich in diesem Blog nichts mehr sagen möchte. Erschreckend ist jedoch, wie viele scheinbar aufgeklärte Mitmenschen mit schlichten Scheinargumenten wie “Es geht doch gegen Kinderschänder, da kann Dir doch wohl das Bankgeheimnis egal sein”, “Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten”, “Das [die Beschuldigten] sind keine Menschen, das sind Monster” oder sogar “Der abgebrühte, lebensfremde Rechtsanwalt profiliert sich hier auf Kosten der Kinder” ihre Freiheitsrechte und die Verantwortung dafür abgeben. In Zeiten des internationalen Terrorismus ist die Bevölkerung an Einschränkungen der Grund- und Menschenrechte wohl schon derart gewöhnt, daß sich kein breiter Widerstand mehr regt.
Dies ist in einem Land, das die Erfahrungen zweier menschenverachtender Diktaturen hinter sich hat, ebenso erstaunlich wie erschütternd. Schlimmer noch als diese partielle Amnesie trifft den Diskutanten der unfaire Vorwurf, wer einen Richtervorbehalt für die Überprüfung von 22 Mio. Kreditkartenkonten fordere, verteidige Kinderpornographie und andere abscheuliche Verbrechen. Der Satz vom Verbergen und Befürchten dreht sich hier um, und jeder, der Staatsanwaltschaft und Polizei zum Einhalten der rechtsstaatlichen Regeln auffordert, wird mittels der Rhetorik des Verdachts selbst zu einem potentiellen Straftäter. Argumente weichen hier der Ideologie, Rationalität dem Rachebedürfnis für imaginierte Straftaten.
Es verwundert nicht, daß viele bedenkswerte Argumentationen inzwischen mit Rechtfertigungsfloskeln wie “Ich bin natürlich gegen [Kinderpornographie / Terrorismus / etc.]” beginnen, bevor auch nur ein Argument gewechselt wird. Warum wird dem Gegenüber die böse Tat unterstellt, wenn er sich nicht ausdrücklich von ihr distanziert? (Und selbst dann kann etwas zurückbleiben: Warum leugnet der Sünder so hartnäckig - muß wohl etwas dran sein!) Warum müssen sich Verfechter eines ordnungsgemäßen Strafprozesses und der Grundrechte Beschuldigter den Vorwurf gefallen lassen, insgeheime Befürworter von Straftaten zu sein?
Mag sein, daß dies ein Spezifikum der “Klowände des Internet” darstellt, das sich zu seriösen Diskussionen ähnlich verhält wie die Bildzeitung zu Goltdammers Archiv für Strafrecht. Dennoch habe ich das Gefühl, daß es manchmal sehr kalt wird in Deutschland.
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