Falls sich die niedersächsische Initiative zur Poenalisierung sogenannter “Killerspiele” durchsetzt, werden deutsche Straf- und Jugendrichter bald vor neuen definitorischen Problemen stehen. Die Niedersachsen planen, die Vorschrift des § 131 StGB (Gewaltdarstellung) zu erweitern. Bestraft werden sollen Verkäufer und Spieler von Computerspielen,
“bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist”.
Verkäufer dieser Spiele sollen mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe, Spieler mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bestraft werden. Sollte dieser Gesetzgebungsvorschlag Realität werden, müßten sich die Gerichte demnächst wohl mit der Frage beschäftigen, was eine “wirklichkeitsnah dargestellte Tötungshandlung ist” und wie “menschenähnliche Wesen” definiert werden. Wären Elfen und Zwerge der Vorschrift entsprechend menschenähnlich? Darf man noch gegen virtuelle Klingonen und andere Außerirdische kämpfen, ohne Probleme mit der Staatsanwaltschaft zu bekommen? Und sollten nicht gleich noch Fantasy-Rollenspiele prophylaktisch mit verboten werden, bei denen zwar äußerlich nur gewürfelt wird, innerlich aber ganze Schlachtszenen imaginiert werden?
Unverständlich an diesem Entwurf ist auch, warum sich die Verbote auf Computerspiele beschränken. In Film, Fernsehen und Literatur sind Millionen potentieller Amokläufer täglich mit schlimmsten Verbrechen und Gewaltszenen konfrontiert. Wer im Stadttheater das Gemetzel in Shakespeares Hamlet mit ansehen muß oder in der Staatsoper eine beliebiges Werk von Richard Wagner hört - ein übrigens multimediales Spektakel mit eindringlichster akustischer Untermalung -, ist ebenso wie ein Computerspieler potentiell gefährdet, nach der Vorstellung Amokläufe in der Staatskanzlei oder in der Gerichtskantine zu begehen.
Freedom of Speech? Eigenverantwortliches Handeln? Erziehung der eigenen Kinder zu mündigen und kritischen Bürgern? - In Deutschland offensichtlich Fehlanzeige. Hier bestimmt der Staat, was man zu konsumieren hat. Grundrechte, ade!
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