Aderlaß und Obduktion

25 07 2006

Heute morgen wurden mir von einer freundlichen Famulantin aus dem 5. Semester ein paar Blutproben gezogen. Klar, daß ich dabei an den Standard-Klausurfall des § 81a StPO denken mußte, der wieder einmal in der letzten StPO-Klausur abgefragt wurde. Glücklicherweise ging es bei mir nur um eine prophylaktische Kontrolle der Blutwerte und nicht um Strafverfolgung. Sonst hätte ich sicher auf einer Entnahme durch einen approbierten Arzt bestanden und bestimmt nicht über einige Erlebnisse aus meinem kurzen, abgebrochenen Medizinstudium geplaudert.

Die freundliche Medizinstudentin hat übrigens ihre Leidenschaft für die Rechtsmedizin entdeckt und möchte später in der Verbrechensaufklärung tätig werden. In diesem Fall läge ich allerdings äußerst ungern auf ihrem Untersuchungstisch, auch wenn das Göttinger Institut nur wenige Schritte von meiner Wohnung entfernt liegt.


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4 Antworten

25 07 2006
Ingmar Greil

Das Problem der Gerichtsmediziner ist, dass sie keine Patienten haben, sondern nur Körper. Oder, um mit dem folgenden Bonmot zu sprechen:

“Der Chirurg kann alles, aber weiß nichts. Der Internist weiß alles, aber kann nichts. Der Pathologe kann alles und weiß alles … aber zu spät!”

Ich kann also verstehen, dass man nicht gerne am Untersuchungstisch des Pathologen zu liegen kommt. Es hat so etwas …. Endgültiges.

25 07 2006
Leser

Die Konstellation scheint garnicht so selten zu sein, kenne auch eine abgebrochene Med., jetzt Juristin. ;)

25 07 2006
Leser

Kenne allerdings auch eine in NRW, die hat beide Abschlüsse. ;)

25 07 2006
Christian

Auch die umgekehrte Richtung ist recht beliebt. Ich habe diverse Bekannte, die nach einigen Semestern Jura nun auf dem Weg zur ärztlichen oder zahnärztlichen Approbation sind.

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