Aus einer StPO-Klausur, Aufgabe zum Thema Wohnraumüberwachung:
“Art. 1 GG garantiert einen unantastbaren Kernbereich der Privatgestaltung. Dieser ist staatsfrei. Das ist abwägungsfest. Aber bei schwersten Delikten darf gefoltert werden.”
Neuere Theorien zum Feindstrafrecht und der Legitimität der Folter zur Gefahrenabwehr hinterlassen offenbar auch bei den Studierenden Spuren.


Hoffentlich war das nicht der Kandidat, der Dir neulich vor der Klausur die Ohren zugeheult hat.
Das kann ich nicht sagen, da wir strikt anonym korrigieren. Auf den Klausuren stehen lediglich die Matrikelnummern. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit bei etwa 100 Teilnehmern recht gering.
Autsch. Was macht man als Korrektor an dieser Stelle? Ich würde wohl erstmal einen Espresso brauchen. Und in der Tat. Hoffen wir, dass es nicht der Kollege war, der vor der Klausur so traurig geschaut hat.
Korrektorannekdoten finde ich vor allem bei Klausuren interessant, die ich selbst mitgeschrieben habe. Jetzt habe ich mir doch diese Klausur vom 18. Juli 2006 bei Herrn PD Dr. K. einmal rausgesucht. Herr Säfken, wie ist denn Ihr Kürzel?
-n
@ Froschkönigin
Ganz unoriginell: Sä
Sie haben damals doch ganz sicher glänzend bestanden.
Dann hatten wir noch nicht das Vergnügen miteinander. Weder in Strafrecht 1a, 1b, 2, StPO, noch in einer der drei Klausuren der Fortgeschrittenenübung. So ein Pech, dabei bin ich doch so eine fleißige Klausurenschreiberin
Das ist wirklich ein Zufall, denn es gab keine feste Verteilung nach Namen oder Matrikelnummern. Die beiden Kolleginnen haben aber auch sehr ordentlich korrigiert, waren aber manchmal ein bißchen strenger als ich. Trotzdem gab es bei allen drei Korrektoren kaum Remonstrationen – und von den eingereichten Beschwerden waren auch nur zwei oder drei erfolgreich.