“Vergiß nicht: Du hast den hippokratischen Eid geleistet”, herrscht Dr. med. Ludwig Dressler seinen Sohn Dr. med. Carsten Flöter in einer Folge der Lindenstraße an, als diese eine potentielle Sterbehilfe diskutieren. Vom Eid des Hippokrates, der höchstwahrscheinlich nicht von Hippokrates selbst, sondern einer altgriechischen Sekte formuliert wurde, hört man in Spielfilmen und Fernsehserien immer wieder. Gerüchte besagen, dass es sogar Ärzte geben soll, die glauben, zum Abschluss des Medizinstudiums oder anläßlich des Erhalts der Zulassung den Hippokratischen Eid geschworen zu haben.
Haben Sie aber nicht. Ganz sicher nicht. Denn viele Bestimmungen, die der hippokratische Eid enthält, entsprechen heute nicht mehr den sozialen Gegebenheiten oder verstoßen sogar gegen heutiges Berufs- und Strafrecht. Das fängt schon damit an, dass Medizinprofessoren von ihren Studenten nicht verlangen können, als spätere Ärzte die Professorenkinder in der Medizin zu unterrichten. Auch das Verbot, Sklaven sexuell zu missbrauchen, ist heute glücklicherweise obsolet.
Nicht mehr vertretbar sind auch das absolute Verbot der Sterbehilfe sowie das Verbot, schwangeren Frauen ein Abtreibungsmittel zu geben. Der historische Hintergrund dieser Vorschrift besteht übrigens nicht, wie oft behauptet wird, im absoluten Verbot der Abtreibung. Abtreibungen vor der “Beseelung” des Embryos nach der aristotelischen Lehre galten im griechisch-römischen Kulturraum als problemlos. Mit der Regelung sollte vielmehr verhindert werden, dass Frauen ohne Wissen ihrer Männer abtrieben, denn die Männer sollten allein die Entscheidung über Leben und Tod ihrer Nachkommen haben. Der Wortlaut des hippokratischen Eides verbietet es daher auch nicht, Männern ein Abtreibungsmittel für ihre Ehefrau zu geben.
Kann eine solche Regelung der Maßstab für heutiges ärztliches Handeln sein? Ich meine, dass schon diese oberflächliche und unvollständige Übersicht zeigt, dass der “hippokratische Eid” eine zwar historisch interessante, aber völlig überschätzte Regelung darstellt. Der Eid war übrigens schon in der Antike umstritten und niemals allgemein gültig. Selbstverständlich entfaltet er auch heute keinerlei Rechtswirkung.
Dass es ganz ohne ärztliche Ethik aber natürlich auch nicht geht, zeigt beispielhaft die Debatte um dass aktuelle Patientenverfügungsgesetz. Eine derart komplexe Diskussion wäre allerdings völlig ungeeignet für den Streit zwischen Dr. Dressler und Dr. Flöter in der Lindenstraße.
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