Alte Juristenweisheit
25 08 2009Kommentare : Kommentar schreiben »
Kategorien : Aktuelles, Deutschland, Politik, Rechtliches, Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Bachelorette
7 08 2009Hohl wie Brot, aber immerhin von Spiegel Online interviewt.
Ich habe selten ein Interview gelesen, bei dem ich fast jeder einzelnen Aussage widersprechen möchte. Aber keine Angst, das tue ich an dieser Stelle nicht, sonst würde das ein sehr langer Blogartikel. Stattdessen sei mir nur der Hinweis auf Verena Haase gestattet, die sich am Ende der Ausbildung zur Medieninformatik-Bachelorette befindet (ich sage dazu bewusst nicht Studium) und bei Spiegel Online ihre Bachelor-Ausbildung über den grünen Klee lobt – denn da geht es schließlich zielstrebig voran, da wird auch mal zehn Stunden durchgearbeitet und nicht nur gefeiert wie bei den Diplom- und Staatsexamensabschlüssen.
Derart geballter Unsinn kommt also am Ende einer verschulten Schmalspurausbildung heraus. Und Frau Haase wundert sich noch ernsthaft darüber, dass am Ende die Diplomanden die Jobs bekommen.
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Kategorien : Deutschland, Europa, Wissenschaft
Demonstranten jagen üben
5 08 2009Wer immer schon einmal wissen wollte, wie sich ein Einsatzleiter der Polizei bei einem Weltwirtschaftsgipfel oder einem Fußballspiel fühlt, kann diese Situationen auf den Werbeseiten von Panther Command nachspielen. Da wollen Staatsgäste sicher ins Hotel gebracht und ihre Luxusyachten vor rechts- und linksextremen Demonstranten geschützt werden, in deren Reihen man aber glücklichweise längst Informanten geschleust hat. Die Staatsgewalt und ihr Selbstverständnis (bzw. das von Firmen, die die Exekutive beliefern) können dadurch in Echtzeit erlebt werden. Vor dem Besuch der Website sollte man unbedingt den Ton aufdrehen, denn Wortwahl und Artikulation des Polizistendarstellers und die zackigen Funkmeldungen der virtuellen Beamten sollte man sich nicht entgehen lassen!
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Kategorien : Humor, Technik, Wirtschaft
Abgelenkt
2 07 2009Ein längeres Telefonat mit einem Kollegen in einem südeuropäischen Land. Es geht um haftungsrechtliche Details in einem komplexen Liefervertrag. Ich rede und rede – und höre plötzlich nichts mehr. Das liegt allerdings nicht an der Leitung, sondern an dem Sachverhalt, den mir der Kollege nach der Stille mitteilt:
„Sorry, Christian, but there was a beautiful young blonde woman walking into my office, so I couldn’t listen what you were saying.“
Dafür habe ich natürlich Verständnis.
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Kategorien : Humor
Generation (fast) doof
30 05 2009Nettes Spielchen, überwiegend einfache Fragen, mal wieder gescheitert an Sportfragen.
(gefunden bei Petronella)
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Kategorien : Web 2.0
Börsenmakler und ähnlich unnütze Personen
30 05 2009„Dein Sprachstil laeßt auf Bildung schliessen. Du arbeitest dir bestimmt nicht den Rücken wund. Der Ausdruck „Zum Kotzen“ wird öffentlich gerne von Börsenmaklern und ähnlich unnützen Personen als Antwort auf Kritik an ihren Machenschaften benutzt.“
(Kommentator #5 aspirin zu einem Diskutanten der Frage, ob die öffentliche Hand zu 100 % für die Rettung deutscher Touristen aus Notsituationen aufkommen soll.) Die Dauertrolltage bei …jurabilis! zeigen einen traurigen Höhepunkt nach dem anderen. Wo nimmt dieses Blawg nur immer solche Kommentatoren her?
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Kategorien : Deutschland, Humor, Web 2.0
Ärzte schwören nicht
29 05 2009„Vergiß nicht: Du hast den hippokratischen Eid geleistet“, herrscht Dr. med. Ludwig Dressler seinen Sohn Dr. med. Carsten Flöter in einer Folge der Lindenstraße an, als diese eine potentielle Sterbehilfe diskutieren. Vom Eid des Hippokrates, der höchstwahrscheinlich nicht von Hippokrates selbst, sondern einer altgriechischen Sekte formuliert wurde, hört man in Spielfilmen und Fernsehserien immer wieder. Gerüchte besagen, dass es sogar Ärzte geben soll, die glauben, zum Abschluss des Medizinstudiums oder anläßlich des Erhalts der Zulassung den Hippokratischen Eid geschworen zu haben.
Haben Sie aber nicht. Ganz sicher nicht. Denn viele Bestimmungen, die der hippokratische Eid enthält, entsprechen heute nicht mehr den sozialen Gegebenheiten oder verstoßen sogar gegen heutiges Berufs- und Strafrecht. Das fängt schon damit an, dass Medizinprofessoren von ihren Studenten nicht verlangen können, als spätere Ärzte die Professorenkinder in der Medizin zu unterrichten. Auch das Verbot, Sklaven sexuell zu missbrauchen, ist heute glücklicherweise obsolet.
Nicht mehr vertretbar sind auch das absolute Verbot der Sterbehilfe sowie das Verbot, schwangeren Frauen ein Abtreibungsmittel zu geben. Der historische Hintergrund dieser Vorschrift besteht übrigens nicht, wie oft behauptet wird, im absoluten Verbot der Abtreibung. Abtreibungen vor der „Beseelung“ des Embryos nach der aristotelischen Lehre galten im griechisch-römischen Kulturraum als problemlos. Mit der Regelung sollte vielmehr verhindert werden, dass Frauen ohne Wissen ihrer Männer abtrieben, denn die Männer sollten allein die Entscheidung über Leben und Tod ihrer Nachkommen haben. Der Wortlaut des hippokratischen Eides verbietet es daher auch nicht, Männern ein Abtreibungsmittel für ihre Ehefrau zu geben.
Kann eine solche Regelung der Maßstab für heutiges ärztliches Handeln sein? Ich meine, dass schon diese oberflächliche und unvollständige Übersicht zeigt, dass der „hippokratische Eid“ eine zwar historisch interessante, aber völlig überschätzte Regelung darstellt. Der Eid war übrigens schon in der Antike umstritten und niemals allgemein gültig. Selbstverständlich entfaltet er auch heute keinerlei Rechtswirkung.
Dass es ganz ohne ärztliche Ethik aber natürlich auch nicht geht, zeigt beispielhaft die Debatte um dass aktuelle Patientenverfügungsgesetz. Eine derart komplexe Diskussion wäre allerdings völlig ungeeignet für den Streit zwischen Dr. Dressler und Dr. Flöter in der Lindenstraße.
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Kategorien : Geschichte, Medizin und Ethik, Rechtliches, Rechtsgeschichte, Standesrecht, Strafrecht, Zivilrecht
Wissenschaftlich ungenügend
28 05 2009Wie man seine Doktorarbeit auf keinen Fall schreiben sollte, zeigt die Rezension von Holm Putzke in der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 2009, S. 177-187. An der Arbeit von Schneider über „Die männliche Beschneidung (Zirkumzision) Minderjähriger“ (handelt es sich nicht eigentlich um die Beschneidung männlicher Minderjähriger?) bleibt jedenfalls kein gutes Haar. Putzke findet nicht nur Formfehler in Hülle und Fülle, sondern auch massive inhaltliche Defizitie.
Diejenigen, die zur Zeit noch promovieren, werden durch das Schlusswort Putzkes ein wenig beruhigt:
„Wohlgemerkt: Niemand ist gefeit davor, Fehler zu machen – sie finden sich nahezu in jeder Arbeit. Und kein redlicher Rezensent wird sich an verstreuten Formatierungs- oder Rechtschreibfehlern ergötzen. Aber Schneider hat die Toleranzgrenze allzu weit überschritten.“
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Kategorien : Rechtliches, Wissenschaft
Quizfrage
25 04 2009Der Arbeitnehmer fehlt unentschuldigt im Betrieb. Nach ein paar Stunden schickt der Arbeitgeber einige Kollegen zur Wohnung des Arbeitnehmers. Sie klingeln, aber niemand öffnet. Die Kollegen machen sich Sorgen. Ob wohl etwas passiert ist? Vielleicht liegt der Arbeitnehmer hilflos in seiner Wohnung? Die Kollegen rufen die Polizei. Auch die Polizisten machen sich Sorgen. Sie rufen die Feuerwehr. Die Feuerwehr bricht die besonders gegen Einbruch gesicherte Wohnungstür auf. In der Wohnung befindet sich niemand. Nach kurzer Zeit kommt der Arbeitnehmer nach Hause, der in der Stadt unterwegs war.
Wer muss für den Schaden an der Wohnungstür in Höhe von rund 3.000 Euro aufkommen?
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Kategorien : Anwaltspraxis, Rechtliches, Zivilrecht
Verdächtiger Fahrgast
6 04 2009Am Kölner Hauptbahnhof steige ich in ein Taxi. Der Fahrer, ein älterer Herr, fragt mich freundlich nach meinem Fahrtziel.
„Zum Landgericht, bitte“, antworte ich ihm.
Der Fahrer stutzt und schaut mich entsetzt an: „Was haben Sie denn verbrochen?“
Jura studiert, und noch ein paar andere Dinge. Nach einer kurzen Einführung in den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht bin ich dann aber zügig und auf dem kürzesten Weg angekommen.
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Kategorien : Humor, Unterwegs
Und jährlich grüßt die Kammerversammlung
3 04 2009Wieder einmal habe ich eine Einladung zur Kammerversammlung erhalten, diesmal zum ersten Mal in München. Auch wenn ich mir das Procedere einmal anschauen würde (man sollte schließlich wissen, wofür und für wen die Mitgliedsbeiträge ausgegeben werden), werde ich es wahrscheinlich wieder nicht zu diesem Termin schaffen.
Herausragend finde ich allerdings den letzten Beschlussantrag, den ich der werten Leserschaft nicht vorenthalten möchte:
Antrag von Rechtsanwalt S., K.:*
Die Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer München möge beschließen:
„Ein Kollege, dem die Zulassung widerrufen worden ist oder gegen den ein Verfahren auf Widerruf der Zulassung seitens der Kammer betrieben wird, ist von der Entrichtung eines Kammerbeitrages ab Zugang des Widerrufsbescheides bis zum rechts-/bestandskräftigen Abschluß des Verfahrens befreit.“
So weit, so gut. Über die Sache mag man vielleicht streiten. Für die ganz überwiegende Zahl der Kolleginnen und Kollegen dürfte sie schlicht uninteressant sein. Bemerkenswert erscheint dagegen die Kommentierung des Antrags durch die Kammer:
Entsprechende Anträge hat Herr Kollege S. bereits in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 gestellt. Die Kammerversammlung hat die Anträge jeweils abgelehnt. Im Jahr 2008 hat Herr Kollege S. ebenfalls einen entsprechenden Antrag angekündigt, jedoch in der Kammerversammlung nicht gestellt, sodass keine Beschlussfassung erfolgte.
Jeder hat eben so seine ganz eigenen Rituale.
* Anonymisierung durch Obiter Dictum.
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Kategorien : Rechtliches
Anwalt und Qualität
2 04 2009Eine Frage an das interessierte Publikum, die mich schon lange umtreibt:
Was macht die Qualität eines Anwalts aus? Ist sie objektiv messbar? Vom Mandanten subjektiv erfahrbar? Als Prozess gestaltbar? Oder setzt die erfolgreiche Anwalt-Mandanten-Beziehung ebenso wie beim Arzt („nur“) eine gehörige Portion Vertrauen voraus?
Randnotiz: Der (selbst von Großkanzlei-)Kollegen teilweise geäußerte Rat, die Lage des Mandanten erst in ganz dunklen Farben darzustellen und sich selbst im Falle des (zufälligen) (zumindest teilweise) Obsiegens möglichst stark auf die eigene Schulter zu klopfen, ist mir zwar bekannt, überzeugt mich aber nicht völlig.
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Kategorien : Anwaltspraxis, Selbstorganisation
Rechtsgezwitscher
25 03 2009Job- und Diss-Endphasen-bedingt komme ich kaum noch dazu, längere Stücke zu bloggen. Aber immerhin für schnelles Gezwitschere bei Twitter langt es noch. Seit gestern habe ich dort einen eigenen Account. Leider war der Name obiterdictum längst an einen amerikanischen Juristen vergeben, aber Interessierte dürfen mir gern hier folgen.
Viele bekannte deutsche Blawger waren natürlich schon längst vor mir dort. Aber wie heißen eigentlich rechtskundige Twitterer – vielleicht Tlawtter? Oder Twanwälte? Oder Juritter? – Nee, wohl eher nicht.
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Kategorien : Ganz privat, Selbstorganisation, Web 2.0
Abgelaufenes Mineralwasser
6 03 2009Im Supermarkt, der meinem Büro am nächsten liegt, habe ich gerade ein paar Flaschen billiges sehr günstiges Mineralwasser gekauft, dessen Preis sich dadurch erklärt, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum seit zwei Monaten abgelaufen ist. Moment mal, es gibt ein Mindesthaltbarkeitsdatum eines Mineralwassers? Ein Großteil des Wassers auf diesem Planeten dürfte viele Millionen Jahre alt sein, und soweit mir bekannt ist, kann man dieses zumeist auch problemlos trinken.
Wer so denkt, hat die Rechnung ohne den Gesetzgeber gemacht: Der § 7 der deutschen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) schreibt nämlich für Lebensmittel vor, dass ein unverschlüsseltes Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung angegeben sein muss. Das Mindeshaltbarkeitsdatum wird übrigens dadurch definiert, dass bis zu diesem Datum das Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Und beim Mineralwasser sind diese Eigenschaften (flüssig, zwei Teile Wasserstoff, ein Teil Sauerstoff, mit ein paar Mineralien und etwas Salz) ziemlich lange anzutreffen. Eventuell geht der Flasche aber bei langer Lagerung die Kohlensäure verloren – diese spezifische Eigenschaft würde dann fehlen.
Die Gefahr mikrobiologischer Prozesse, die selbst verpackte Lebensmittel üblicherweise verderben läßt, ist demgegenüber beim Mineralwasser wohl vernachlässigbar. Trotzdem sieht § 7 LMKV keine Ausnahme für Mineralwasser vor. Und „ewig haltbar“ wollte der Hersteller wohl auch nicht auf sein Wässerchen schreiben.
Darf der Händler denn einfach so Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum verkaufen? Ja, das darf er sehr wohl! Denn die Mindesthaltbarkeit sagt nichts darüber aus, ob das Produkt zu diesem Zeitpunkt noch seine spezifischen Eigenschaften besitzt oder nicht. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist weder ein (umgangssprachliches) Verfallsdatum noch ein (in § 7a LMKV für mikrobiologisch sehr leicht verderbliche Lebensmittel geregeltes) Verbrauchsdatum.
Ich freue mich über das günstige Wässerchen. Prosit!
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Kategorien : Lebensmittelrecht, Rechtliches
Der Amtmann wundert sich
6 03 2009Spiegel Online schreibt über das der Bundesregierung vorgelegte Sanierungskonzept von Opel:
In Regierungskreisen werde das Papier als Unverschämtheit abgekanzelt. Ein Großteil des 217 Seiten starken Plans sei auf Englisch verfasst [...]
Liebe deutsche Beamte, herzlich willkommen in der wirtschaftsrechtlichen Realität des Jahres 2009!
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Kategorien : Aktuelles, Deutschland, Humor, Politik, Wirtschaft


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